Kostensteigerungen in Pflegeheimen: Wie Sie dagegen vorgehen können

Pflegeheime waren wohl noch nie eine günstige Investition – allerdings steigen die Kosten für einen Platz kontinuierlich an. Für viele Bewohner und ihre Familien kann das eine finanzielle Herausforderung darstellen. Doch Vorsicht: Nicht jede Kostensteigerung ist rechtlich einwandfrei und muss einfach hingenommen werden. Doch wie können Sie dagegen vorgehen?

  • Lesezeit ca. 3 Minuten
  • |
  • Lesezeit ca. 3 Minuten
Rente für ältere Menschen
© Khongtham/www.shutterstock.com

Höhere Preise und Kosten sind in vielen Teilen der Gesellschaft mittlerweile Alltag, das gilt auch für Pflegeheime. In einigen Fällen sind diese Kostensteigerung aber keinesfalls rechtmäßig und können angefochten werden.

Was sind die Hintergründe der Kostensteigerungen?

Die Kosten für Pflegeheime sind in den letzten Jahren deutlich gestiegen, doch was ist die Grundlage dafür? Ganz wesentlich sind die gestiegenen Lohnkosten, und zwar aufgrund der „Tariftreueregelung“. Diese Regelung verpflichtet Pflegeeinrichtungen nämlich dazu, ihre Pflegekräfte nach einem festen Tarifvertrag zu bezahlen, etwaige Erhöhungen inklusive.

Zudem haben sich die Kosten für Unterbringung, Verpflegung und interne Investitionen ebenso erhöht. All diese Faktoren sorgen dafür, dass sich Bewohner von Pflegeheimen mit immer höheren Kosten konfrontiert sehen.

Rechtliche Grundlagen für Kostensteigerungen

Damit eine Kostensteigerung stattfinden kann, muss sie bestimmte formale Kriterien erfüllen. Nur dann ist sie rechtsgültig und darf umgesetzt werden. Dazu gehören unter anderem eine schriftliche Mitteilung und Begründung der Erhöhung. Zusätzlich ist eine Gegenüberstellung von alten und neuen Kosten notwendig.

Auch Fristen spielen eine wichtige Rolle: Die Ankündigung muss mindestens vier Wochen vor Inkrafttreten der Kostensteigerung erfolgen. Zudem haben Sie ständig das Recht, Einsicht in die Kalkulationsunterlagen zu erhalten. Werden die Formalien nicht eingehalten, ist die Kostensteigerung nicht wirksam.

Die Curabox - kostenlose Pflegehilfsmittel direkt vor Ihre Haustür!

Können Sie gegen Kostensteigerungen vorgehen?

Grundsätzlich, ja. Bedenken Sie allerdings, dass Kostensteigerungen in der Regel nur dann unrechtmäßig sind, wenn formelle Fehler vorliegen. Ein Fehler stoppt die Kostensteigerung für gewöhnlich nicht, sondern verzögert sie lediglich. Es lohnt sich dennoch, auf Nummer sicher zu gehen:

Überprüfung der Formalitäten

Lassen Sie das Schreiben auf formale Fehler hin überprüfen. Sie wären überrascht, wenn Sie wüssten, wie viele Mitteilungen Mängel aufweisen, die tatsächlich dazu führen können, dass die Erhöhung nicht wirksam ist. Schaue Sie also sehr genau hin!

Widerspruch einlegen

Falls Sie Fehler finden sollten und die Erhöhung für unrechtmäßig halten, sollten Sie der Heimleitung dies auf jeden Fall schriftlich mitteilen. Wir empfehlen allerdings, die Zahlung dennoch unter Vorbehalt zu leisten. Nichtzahlung kann im schlimmsten Fall zum Verlust des Heimplatzes führen.

Die Kostensteigerung ist rechtmäßig – was dann?

Nun ist der Fall der Fälle doch noch eingetreten: Die Kostensteigerung ist rechtmäßig und Sie müssen dieser, sofern Sie den Heimplatz behalten wollen, umgehend nachkommen. Sie müssen das Geld aber nicht unbedingt alleine aufbringen, denn auch hier gibt es Unterstützung:

Staatliche Unterstützung

Sollten Sie feststellen, dass die Kosten für das Pflegeheim Ihre finanziellen Kapazitäten übersteigen, können Sie die Möglichkeit staatlicher Unterstützungen prüfen. Sie können zum Beispiel Hilfe zur Pflege beim Sozialamt beantragen. Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass Ihr eigenes Vermögen weitgehend aufgebraucht ist.

Alternative Finanzierung

Unter eigenes, genutztes Vermögen kann unter Umständen auch das Eigenheim fallen. Bevor Sie allerdings Vermögenswerte wie ein Haus veräußern, erkunden Sie alle Alternativen. Unter bestimmten Voraussetzungen kann das Eigenheim nämlich als Schonvermögen gelten.

Umgang mit dem Eigenanteil

Die Pflegereform hat zwar die Zuschüsse für den einrichtungseinheitlichen Eigenanteil (EEE) erhöht, doch die Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Investitionen bleiben dennoch eine Belastung. Informieren Sie sich über die Zusammensetzung der Kosten und der Gewichtung einzelner Faktoren. Prüfen Sie, ob es andere Ecken gibt, an denen Sie im Bedarfsfall sparen könnten.

Wann zahlen die Angehörigen?

Damit die Kinder zur Mitfinanzierung des Heimplatzes ihrer Eltern herangezogen werden können, müssen diese aus der Sichtweise des Staates „genug“ verdienen. Seit 2020 besteht ein Mindestbetrag von 100.000 Euro Jahresbruttoeinkommen – erst dann können die Kinder zur Verantwortung gezogen werden.

Steigende Kosten sind und bleiben für viele Bewohner und ihre Familien eine große Herausforderung. Umso wichtiger ist es für Sie, stets und ständig über die rechtlichen Rahmenbedingungen und Preiserhöhungen informiert zu bleiben. Werden diese nicht korrekt umgesetzt, empfehlen wir Ihnen, umgehend aktiv zu werden. Auch hier gilt: Falls Sie Hilfe benötigen, wenden Sie sich zum Beispiel an Angehörige, welche die einzelnen Kriterien mit Ihnen gemeinsam prüfen.

Prüfen Sie außerdem staatliche Unterstützung und Ihre eigenen finanziellen Möglichkeiten, bei Bedarf auch hier mithilfe von Angehörigen.


War dieser Ratgeber hilfreich?
Ø 4,2 / 5 Sternen aus 28 Meinungen
Ratgeber teilen

Nichts mehr verpassen mit unserem Newsletter!

Ihre E-Mail-Adresse


Mehr zum Thema »Pflegefinanzierung«:

Alles zum Thema Pflegefinanzierung PP Zur Startseite


nach oben