Hausbesuche: Wann dürfen Sie Ihren Arzt nach Hause rufen?

Viele Menschen sind darauf angewiesen, dass ihr Arzt sie hin und wieder zu Hause behandelt. Ob schweres Fieber oder Bettlägerigkeit – wenn ein Patient nicht in der Lage ist, seinen Arzt aufzusuchen, hilft oft nur noch ein Hausbesuch.

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Arzt im Kittel
© WavebreakMediaMicro/de.fotolia.com

Hausbesuche vom Arzt werden immer seltener. Laut Statistik der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) ging die Anzahl in den vergangenen Jahren deutlich zurück. Dieser Trend setzt sich auch bei Fachärzten fort. Dabei sind sowohl Hausärzte als auch Fachärzte essenziell für z.B. Heimbewohner.

Schlechte Voraussetzungen für Ärzte

Grund für diese Entwicklung sind vor allem die schlechten Voraussetzungen für Ärzte. Niedrige Bezahlung und die Angst vor Rückzahlungsforderungen der Krankenkasse machen Hausbesuche für viele Ärzte zu einem finanziellen Risiko.

Haben Patienten Anspruch auf Hausbesuche?

Im Großen und Ganzen ja. Trotz schlechter Voraussetzungen sind Hausärzte dazu verpflichtet, die notwendige medizinische Hilfe zu leisten. Dazu gehören auch Hausbesuche. „Die Besuchsbehandlung ist grundsätzlich Aufgabe des behandelnden Hausarztes“, heißt es im Bundesmantelvertrag – Ärzte. Auch ein Facharzt kann zum Hausbesuch verpflichtet sein. Nämlich, wenn der Patient vorher bei ihm in Behandlung war und ein Behandlungsvertrag besteht. Dieser tritt schon dadurch in Kraft, dass jemand einen Arzt aufsucht und sich behandeln lässt. Ein Vertrag in schriftlicher Form ist also gar nicht notwendig.

Aber es gibt auch Einschränkungen. Die Verpflichtung zum Hausbesuch besteht nur, wenn „das Aufsuchen des Arztes in dessen Praxisräumen wegen Krankheit nicht möglich oder zumutbar ist.“ Einen festen Anspruch auf Hausbesuche haben demnach nur Patienten, die auch wirklich darauf angewiesen sind.

Wichtig: Sollte Ihr Arzt den Hausbesuch trotz erfüllen Voraussetzungen ablehnen, bleiben Sie hartnäckig. Denn wenn er sich weigert, seiner Pflicht nachzukommen, verletzt er den Behandlungsvertrag. Unter Umständen steht Ihnen dann Schadenersatz zu und dem Arzt droht ein berufsrechtliches Verfahren. Außerdem können Sie bei der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung Beschwerde einreichen.

Anspruch gilt auch für neue Patienten

Ärzte dürfen neue Patienten nicht ablehnen, weil diese auf Hausbesuche angewiesen sind. Ein Verzicht auf Hausbesuche darf keine Bedingung für die Aufnahme sein. Patienten müssen auch keine besondere Vereinbarung mit ihrem Arzt treffen. Wer aber auf Nummer sicher gehen und Streit vermeiden will, kann seinen Hausarzt im Vorfeld fragen, wie er zu dem Thema steht und mit Hausbesuchen umgeht.

Besuche außerhalb des Praxisbereichs

Besonders für ältere Menschen bietet es sich an, die wichtigsten Ärzte im näheren Umfeld zu haben. Das gilt sowohl für den Hausarzt als auch für relevante Fachärzte. Auch wenn Patienten ein Auto haben, sollten die Praxen zu Fuß oder mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen sein – für den Fall, dass sie sich hinterm Steuer irgendwann nicht mehr so sicher fühlen.

Und auch im Bezug auf Hausbesuche kann die Entfernung zur Praxis ausschlaggebend sein. Denn Besuche außerhalb des üblichen Praxisbereichs dürfen Ärzte ablehnen. Wie groß dieser Bereich ist, hängt immer vom Einzelfall ab. Der Bundesmantelvertrag schreibt keine Distanz vor. Es kommt auf die Struktur und die Arztdichte der jeweiligen Region an. In einer Großstadt ist der übliche Praxisbereich (in Kilometern) kleiner als auf dem Land. Am besten fragen Patienten einfach nach, in welchem Bereich Ihr Arzt Hausbesuche durchführt.

Im Notfall keine Zeit verschwenden

Wenn es sich um einen dringenden Fall handelt und kein Vertragsarzt in der näheren Umgebung zu erreichen ist, sind auch Ärzte außerhalb des üblichen Praxisbereichs zu einem Hausbesuch verpflichtet.

Aber Achtung: In besonders heiklen Situationen sollten Sie keine Zeit verlieren. Wenn ein Notfall eintritt (z.B. ein Schlaganfall), versuchen Sie nicht erst, Ihren Hausarzt zu erreichen. Wählen Sie sofort die Notrufnummer 112.


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