Die Coronakrise hat gesundheitlich vorbelastete Menschen besonders hart getroffen. Nicht nur die Sorge vor dem Virus ist hier oft größer, auch finanzielle und organisatorische Aspekte kommen besonders erschwerend hinzu. Mit Beginn der Pandemie sind zum Beispiel deutlich mehr Menschen mit Schwerbehinderung arbeitslos geworden als zuvor. Auch die Organisation von Pflege und Betreuung war plötzlich nicht mehr ohne Weiteres gewährleistet. Um einen Ausgleich für die Strapazen der letzten Monate zu schaffen, ermöglicht das Bundesfamilienministerium nun geförderte Familien-Urlaube.
Wer hat Anspruch auf die Corona-Auszeit für Familien?
Zwei Grundvoraussetzungen müssen erfüllt werden, um den geförderten Familien-Urlaub in Anspruch nehmen zu können:
- Die Familie hat ihren Hauptwohnsitz in Deutschland.
- Es besteht ein Anspruch auf Kindergeld.
Außerdem muss eins der folgenden Kriterien erfüllt werden:
- Die Eltern beziehen Sozialleistungen oder haben nur ein bestimmtes Einkommen. Die Familie reist mit mindestens einem minderjährigen Kind an.
- Bei einem mitreisenden Kind liegt ein Grad der Behinderung von mindestens 50 vor. Das Kind muss nicht minderjährig sein. Das Einkommen spielt keine Rolle.
- Bei einem Elternteil liegt ein Grad der Behinderung von mindestens 50 vor. Die Familie reist mit mindestens einem minderjährigen Kind an. Das Einkommen spielt keine Rolle.
- Übrigens: Die Corona-Auszeit gilt ausdrücklich für alle Familienformen, die die oben genannten Voraussetzungen erfüllen, also auch für Alleinerziehende, Stiefeltern, Pflegeeltern, Patchworkfamilien und anderen Familienformen.
Wann, wo und wie lange kann die Corona-Auszeit genutzt werden?
Die Corona-Auszeit für Familien können Berechtigte in einer gemeinnützigen Familienferienstätte in Deutschland buchen. Eine Übersicht der Ferienstätten finden Sie hier. Familien dürfen den vergünstigten Urlaub insgesamt zweimal nutzen, nämlich einmal für das Jahr 2021 und einmal für das Jahr 2022. Ein Urlaub darf maximal eine Woche (sieben Übernachtungen) dauern.
Vergünstigter Urlaub: Wie hoch ist die Förderung?
Für die Unterbringung und Verpflegung in einer ausgewählten Ferienstätte müssen Familien einen kleinen Eigenanteil von 10 Prozent bezahlen. Die restliche Summe wird bezuschusst. Allerdings: Kosten für Anreise, Kurtaxe und Angebote, die nicht bereits in der Verpflegung enthalten sein sollten (zusätzliche Getränke, Bettwäsche oder Freizeitprogramme) müssen ebenfalls selbst getragen werden.
Corona-Auszeit „nur solange der Vorrat reicht“
Die Corona-Auszeit für Familien ist eine Maßnahme, für die die Bundesregierung insgesamt 50 Millionen Euro zur Verfügung stellt. Urlaube können nur so lange gebucht werden, wie die Fördersumme reicht. Außerdem müssen genügend Plätze in den Ferienstätten verfügbar sein. Es lohnt sich also, sich rechtzeitig über den Anspruch und mögliche Anlaufstellen zu informieren.
FAQ zum Thema Corona-Auszeit
Weitere Fragen, zum Beispiel rund um Planung, Buchung oder Nachweise finden Sie auf der Website des Bundesfamilienministeriums.
Beratung bei weiteren Fragen
Bei Fragen rund um die Corona-Auszeit für Familien steht eine gebührenfreie Beratungs-Hotline des Verbands Kolpinghäuser e.V. zur Verfügung:
Telefonnummer: 0800 866 11 59
Sie ist zu folgenden Zeiten erreichbar:
- Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag: 09:00 bis 13:00 Uhr und 14:00 bis 19:00 Uhr
- Mittwoch: 09:00 bis 13:00 Uhr und 14:00 bis 17:00 Uhr
- Samstag: 10:00 bis 15:00 Uhr
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