Wer gesetzlich krankenversichert ist, hat im Vergleich zu privat Versicherten oft Nachteile. Nicht nur die Qualität der Behandlung ist minderwertiger. Auch bei der Terminvergabe müssen gesetzlich Versicherte zurückstecken. Die Wartezeiten sind meist deutlich länger. Auch Patienten, die wirklich dringend einen Termin brauchen, müssen sich oft gedulden. Terminservicestellen sollen dieses Problem beheben und schneller zu Arztterminen verhelfen.
Maximal 4 Wochen Wartezeit
Das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) trat am 11. Mai 2019 in Kraft und behandelt mehrere Themen rund um die ärztliche Versorgung, unter anderem auch die Terminvermittlung. Laut Gesetz „sind die Kassenärztlichen Vereinigungen verpflichtet, Terminservicestellen einzurichten. Die Terminservicestellen sollen den Versicherten innerhalb einer Woche einen Facharzttermin in zumutbarer Entfernung vorschlagen. Die Wartezeit auf den Termin darf dabei 4 Wochen nicht überschreiten“, heißt es auf der Webseite des Bundesgesundheitsministeriums.
Weitere Vorteile vom Terminservice:
- Die bundeseinheitliche Nummer lautet 116 117.
- Die Terminservicestellen sind täglich 24 Stunden und 365 Tage im Jahr erreichbar.
- Termine können nicht nur telefonisch, sondern auch online oder per App vergeben werden.
- Die Terminvermittlung ist auch zu Haus- und Kinderärzten möglich und kann bei der Suche nach dauerhaften Haus-, Kinder- und Jugendärzten helfen.
- Die Frist von 4 Wochen gilt auch für termingebundene Kindervoruntersuchungen.
- In besonders akuten Fällen werden Patienten auch während der Sprechstundenzeiten an Praxen, Ambulanzen oder Krankenhäuser vermittelt.
- Die Wartezeit für akute psychotherapeutische Behandlungen darf maximal 2 Wochen betragen.
Wie funktioniert die schnelle Terminvergabe?
Um den Terminvermittlungsservice nutzen zu können, benötigen Patienten eine Überweisung zum Facharzt. Außerdem muss es sich um einen dringenden Fall handeln. Bevor Sie sich also bei der Terminservicestelle melden, sollten Sie selbst versuchen, einen Termin zu bekommen. Das ist besonders zu empfehlen, wenn Sie einen bestimmten Wunscharzt haben. Denn bei der Terminvermittlung können Patienten sich den Arzt nicht aussuchen. Gleiches gilt für Ort und Zeit der Behandlung. Wer den Service in Anspruch nehmen will, muss flexibel sein.
Übrigens: Es gibt Ausnahmen, für die keine Überweisung erforderlich ist. Das ist zum Beispiel bei der Vermittlung zu Haus-, Kinder-, Augenärzten, Psychotherapeuten und Gynökologen der Fall. Zu Zahnärzten oder Kieferorthopäden kann keine Vermittlung erfolgen, ebenso wenig wie zu Vorsorge- oder Kontrolluntersuchungen, die terminlich nicht dringend sind.
Ob eine Behandlung dringen ist, entscheidet der Arzt. Wenn die Überweisung mit einem entsprechenden Code versehen ist, haben Sie Anspruch auf die schnelle Vermittlung. Sie können dann bei der Terminservicestelle anrufen und erklären, wofür Sie einen Termin benötigen. Dazu benötigen Sie unter Umständen die Überweisung mit dem Code und Ihre Gesundheitskarte. Die Terminservicestelle sucht für Sie nach einem Termin und muss sich innerhalb einer Woche zurückmelden. Spätestens 4 Wochen nach Ihrem ersten Anruf müssen Sie einen Termin erhalten.
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