Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf verabschiedet, der die Kostenübernahme einer Assistenz im Krankenhaus regeln soll. Das Gesetz wurde vom Bundestag bereits Ende Juni 2021 beschlossen. Die Zustimmung des Bundesrats erfolgt voraussichtlich nach der Sommerpause. Fachverbände für Menschen mit Behinderung hatten darauf gedrängt, dass das Gesetz noch vor der Bundestagswahl auf den Weg gebracht wird. Die finanziell abgesicherte Assistenz im Krankenhaus wäre für Menschen mit Behinderung eine enorme Entlastung und könnte auch dem Pflegepersonal im Krankenhaus zugutekommen.
Bisher kein Anspruch auf Kostenübernahme
Bisher haben Menschen mit Behinderung nur dann Anspruch auf Kostenübernahme durch die Krankenkasse, wenn sie ihre Begleitperson im Arbeitgebermodell beschäftigen. Für viele kommt das aber nicht infrage: Sie benötigen die Alltagsassistenz nicht ständig, sondern nur in bestimmten Ausnahmefällen, wie zum Beispiel während des Aufenthalts im Krankenhaus. Das ist zum Beispiel bei Menschen der Fall, die in einer Einrichtung leben oder zu Hause durch einen ambulanten Pflegedienst betreut werden.
Wer hat Anspruch auf eine Assistenz im Krankenhaus?
Menschen mit Behinderung, die Leistungen der Eingliederungshilfe erhalten, sollen finanziell unterstützt werden, wenn sie im Krankenhaus von einer vertrauten Person begleitet werden. Zahlen soll entweder die Krankenkasse oder die Eingliederungshilfe. Sache der Krankenkasse soll es sein, wenn die Begleitperson eine Angehörige oder ein Angehöriger ist. Die Eingliederungshilfe soll die Kosten übernehmen, wenn die Assistenz durch Mitarbeiter der Behindertenhilfe stattfindet.
„Für Menschen mit Assistenzbedarf ist es zweitrangig, wer bezahlt. Für sie ist entscheidend, dass sie die Assistenz bekommen, die sie benötigen“, wird der Behindertenbeauftragte Jürgen Dusel (SPD) in Medienberichten zitiert. Wie die ÄrzteZeitung berichtet, seien auch die Diakonie, der Bundesverband evangelische Behindertenhilfe und der Deutsche Evangelische Krankenhausverband positiv gestimmt. Die Begleitung durch eine vertraute Person erleichtere die Kommunikation mit Ärzten und Pflegekräften und mache eine erfolgreiche Behandlung oft erst möglich.
Kritik: Zu wenig Menschen haben Anspruch
Der Sozialverband Deutschland betont in einer Pressemitteilung, dass die neue Regelungen zu eng gefasst seien. Weil die neue Leistung zur Assistenz im Krankenhaus nur denjenigen gewährt wird, die Anspruch auf Leistungen der Eingliederungshilfe haben, würden „ältere, etwa dementiell erkrankte Menschen mit Beeinträchtigungen und Pflegebedarf“ und deren Angehörige ausgeklammert. Auch die Sprecherinnen für Gesundheitspolitik und Behindertenpolitik der Grünen sehen den Ausschluss bestimmter Personengruppen kritisch. Sie betonen laut ÄrzteZeitung, dass auch für Menschen, die aufgrund einer Lähmung ihre Beine und Arme nicht koordinieren können, die Finanzierung ungewiss sei.
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