Behinderten- und Pflegepauschbeträge sollen 2021 steigen

Seit 1975 wurde der sogenannte Behindertenpauschbetrag nicht mehr angepasst. Jetzt hat die Bundesregierung eine deutliche Erhöhung auf den Weg gebracht. Längst überfällig, wie viele Experten meinen. Und auch der Pflegepauschbetrag für die häusliche Pflege soll steigen.

10.08.2020
  • Lesezeit ca. 1:30 Minute
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    10.08.2020
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Mann mit Blindenhund im Park
© Motortion Films/www.shutterstock.com

Änderungen bei den Behinderten- und Pflegepauschbeträgen sollen zum 1. Januar 2021 eingeführt werden. Das Bundeskabinett hat einen Entwurf beschlossen, der jetzt noch vom Bundestag abgesegnet werden muss. Die Pauschbeträge sollen demnach nicht nur erhöht werden. Auch Lockerungen der Voraussetzungen sind geplant. Mehr Menschen sollen die finanzielle Hilfe erhalten.

Der Behindertenpauschbetrag soll verdoppelt werden

Menschen mit Behinderung müssen in den meisten Fällen einen finanziellen Mehraufwand schultern. Für diese Kosten, die wegen einer Behinderung regelmäßig anfallen, gilt der Behindertenpauschbetrag. Es handelt sich um eine steuerliche Entlastung, die von steuerpflichtigen Menschen mit Behinderung in Anspruch genommen werden kann.

Seit 45 Jahren wurde der Behindertenpauschbetrag nicht mehr aktualisiert. Nun soll er im kommenden Jahr auf einen Schlag verdoppelt werden, wie die Bundesregierung berichtet. Die Höhe des Behindertenpauschbetrags variiert je nach Grad der Behinderung. Aktuell beträgt er noch maximal 1.420 Euro im Jahr, bzw. 3.700 Euro für Hilflose und Blinde.

Zusätzlicher Fahrkosten-Pauschbetrag geplant

Außerdem sieht der Gesetzesentwurf einen zusätzlichen Fahrkosten-Pauschbetrag vor. Er soll 900 Euro für Menschen mit Geh- und Sehbehinderung betragen und 4.500 Euro für Menschen mit stärkeren Einschränkungen.

Vereinfachter Zugang zum Behindertenpauschbetrag

Der Zugang zum Behindertenpauschbetrag soll vereinfacht werden. Menschen, deren Grad der Behinderung kleiner als 50 ist, sollen den Pauschbetrag nun auch erhalten, ohne zusätzliche Voraussetzungen erfüllen zu müssen. Bisher erhalten Menschen mit einem GdB von 25 bis 50 den Behindertenpauschbetrag nur, wenn sie durch die Behinderung auch Anspruch auf Renten oder andere Bezüge haben oder wenn die Behinderung zu einer dauerhaften Einschränkung der Beweglichkeit geführt hat oder sie auf einer typischen Berufskrankheit basiert.

Darüber hinaus sollen die Grade der Behinderung an das Sozialrecht angepasst werden. Dadurch erhalten zukünftig auch Menschen ab einem GdB von 20 Anspruch auf den Pauschbetrag.

Erhöhung des Pflegepauschbetrags

Auch der Pflegepauschbetrag soll erhöht werden. Dieser Steuervorteil ist eine Anerkennung der häuslichen Pflege durch Privatpersonen. Wer also einen Angehörigen oder Bekannten zu Hause pflegt, kann den Pauschbetrag bei der Steuererklärung beanspruchen.

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Bisher galt der Anspruch nur, wenn die zu pflegende Person mindestens Pflegegrad 4 oder 5 zugeteilt war oder über einen Schwerbehindertenausweis mit den Merkzeichen H (hilflos) oder Bl (blind) verfügte. Der Pauschbetrag belief sich in diesen Fällen auf 924 Euro pro Jahr. Er soll nun auf 1.800 Euro erhöht werden.

Außerdem sollen auch für die Pflegegrade 2 und 3 Pflegepauschbeträge eingeführt werden. 600 Euro sind für Pflegegrad 2 vorgesehen und 1.100 Euro für Pflegegrad 3. Damit hätten Menschen, die eine Person mit diesen Pflegegraden zu Hause pflegen, erstmals Anspruch auf den Pflegepauschbetrag.


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