Die neue Pflegereform: Mehr Entlastung für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen

Das Pflegegeld und die Pflegebeiträge steigen, für Pflegeheimbewohner erhöhen sich die Zuschläge und ein neues Entlastungsbudget für alle wird eingeführt. Die Pflegereform bringt viele Neuerungen mit sich. Ihr Ziel: eine stärkere finanzielle Entlastung der Pflegebedürftigen und pflegenden Angehörigen. Doch was bedeutet das konkret?

02.06.2023
  • Lesezeit ca. 3 Minuten
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    02.06.2023
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Seniorin und junge Frau
© Pixel-Shot/www.shutterstock.com

Die neue Pflegereform ist beschlossene Sache. Wesentliche Bestandteile des neuen Gesetzpaketes sehen unter anderem eine Erhöhung des Pflegegeldes sowie eine schrittweise Anpassung der Pflegebeiträge vor. Ein sogenanntes Entlastungsbudget wird die Leistungen der Kurzzeit- und Verhinderungspflege bündeln. Die verschiedenen Punkte der Reform treten schrittweise in Kraft. Insgesamt wird für die Pflegeversicherung ein Plus von circa 6,6 Milliarden Euro erwartet.

Erhöhung der Pflegebeiträge unter Berücksichtigung von Kindern

Als erster Punkt der Pflegereform werden die Beitragserhöhungen zur Pflegeversicherung ab dem 01. Juli 2023 umgesetzt. Laut einer Vorgabe des Bundesverfassungsgerichtes soll die Gestaltung des Beitragssatzes einer stärkeren Differenzierung folgen und sich nach der Anzahl der Kinder richten.

Konkret steigen die Pflegebeiträge somit auf folgende Weise an:

  • Für Familien mit einem Kind von derzeit 3,05 auf 3,4 Prozent des Bruttoeinkommens.
  • Für Kinderlose von 3,4 auf 4 Prozent.
  • Der Anteil des Arbeitgebers wird von 1,5 auf 1,7 Prozent angehoben.

Für Familien mit zwei oder mehr Kindern sieht die Reform dagegen eine schrittweise Absenkung der Pflegebeiträge bis zum Ende der Erziehungsphase bis 25 Jahre vor.

  • Bis zum 25. Geburtstag eines Kindes wird der Beitrag um 0,25 Prozent pro Kind verringert.
  • Ist ein Kind über 25 Jahre, entfällt der Abschlag.
  • Wenn alle Kinder die 25 Jahre überschritten haben, gilt der Ein-Kind-Betrag von 3,4 Prozent dauerhaft, auch wenn man bereits in die Rente eingetreten ist.

Der Anteil der Arbeitnehmer-Beiträge reduziert sich mit der Anzahl der Kinder.

Anteil Arbeitnehmer in ProzentAnzahl der Kinder
1,452

1,23

0,954

0,75 oder mehr

Unterstützung für die Pflege zu Hause und im Pflegeheim

Zum 01. Januar 2024 werden sowohl die Reformen für die Pflege zu Hause und für die Pflege im Heim in Kraft treten. Das Pflegegeld und die Beiträge für die Pflegesachleistungen werden jeweils um 5 Prozent angehoben. Die tatsächliche Höhe des Pflegegeldes hängt dabei vom Pflegegrad ab und beläuft sich auf:

  • zwischen 316 und 901 Euro pro Monat

Für Pflegeheim-Bewohner werden die seit 2022 bestehenden Entlastungszuschläge ebenfalls erhöht. Die Pflegeversicherung übernimmt im Gegensatz zur Krankenversicherung nur einen Teil der Pflegekosten. Für die Pflege im Heim kommen noch zusätzliche Kosten für die Verpflegung, Unterkunft und Investitionen in Pflegeeinrichtungen hinzu. Durch die Erhöhung der Zuschläge sollen die Eigenanteile der Heimbewohner weiter reduziert werden.

Dauer vollstationäre PflegeEntlastung in Prozent bisher
Entlastung in Prozent ab 2024
Ab dem 1. Monat5
15
Mehr als 12 Monate25
30
Mehr als 24 Monate45
50
Mehr als 36 Monate70
75

Ein Entlastungsbudget für alle und jährliches Pflegeunterstützungsgeld

Nachdem es zuvor aus der Reform gestrichen wurde, ist auch das sogenannte Entlastungsbudget wieder Teil der Pflegereform. Dieses Budget fasst die Leistungsansprüche der Kurzzeit- und Verhinderungspflege in einem Paket zusammen. Pflegende Angehörige sollen es dadurch einfacher haben, diese Pflegeleistungen besser organisieren zu können. Das Entlastungsbudget wird schrittweise eingeführt.

  • Ab dem 01. Januar 2024 in Höhe von 3.386 Euro jährlich für Eltern pflegebedürftiger Kinder mit Pflegegrad 4 oder 5
  • Ab dem 01. Juli 2025 soll das Budget dann für alle pflegebedürftigen Menschen jährlich 3.539 Euro betragen

Kinder mit Pflegebedarf sollen als erstes Zugang zum Entlastungsbudget erhalten, da es für diese bislang zu wenige Angebote zur Unterstützung gebe, so die Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung, Claudia Moll (SPD).

Die Beschränkungen für das Pflegeunterstützungsgeld wurden ebenfalls aufgehoben. Bislang können Angehörige eine Freistellung von der Arbeit und das Unterstützungsgeld für bis zu zehn Arbeitstage pro Pflegebedürftigen in Anspruch nehmen. Diese können über das gesamte Jahr verteilt werden, solange sie nicht die zehn Tage überschreiten. Ab Januar 2024 ist das Pflegeunterstützungsgeld nicht länger nur einmalig nutzbar, sondern kann für zehn Tage pro Kalenderjahr genommen werden.

Patientenschützer üben Kritik

Kritische Stimmen zur Pflegereform gibt es vor allem bei der Finanzierung. Um diese zu ermöglichen, fallen die Erhöhungen der ambulanten Pflegeleistungen geringer aus als erwartet. Ursprünglich sollte diese für die nächsten zwei Jahre gleichwertig fünf Prozent betragen. Für 2025 wurde die Anhebung nun um 0,5 Prozent reduziert. Gesundheitsminister Karl Lauterbach selbst hätte sich mehr Verbesserungen gewünscht, die derzeitige finanzielle Situation würde dies im Moment jedoch nicht zulassen. Konzepte für eine Finanzreform der Pflegeversicherung sollen im kommenden Jahr vorgelegt werden.


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