Die meisten Menschen wollen zu Hause wohnen bleiben, auch wenn sie pflegebedürftig sind. In gewohnter Umgebung ist es nicht nur schöner, sondern meist auch günstiger als im Pflegeheim. Aber die häusliche Pflege will gut organisiert sein.
Pflegehilfsmittel: Kosten- und Zeitfrage
Natürlich können Betroffene und ihre Angehörigen die Unterstützung eines ambulanten Pflegedienstes in Anspruch nehmen oder die eigene Belastung durch teilstationäre Pflege in einer Tages- oder Nachtklinik verringern. Trotzdem müssen zu Hause viele Dinge selbst organisiert und geregelt werden. Dazu gehört auch die alltägliche Ausstattung mit Pflegehilfsmitteln. Produkte wie Einmalhandschuhe, Mundschutz oder Desinfektionsmittel, die vorher nicht zum normalen Haushaltsinventar gehörten, müssen plötzlich jederzeit greifbar sein. Die regelmäßige Beschaffung von solchen Pflegehilfsmitteln ist nicht nur eine Frage des Geldes. Sie kostet auch Zeit – und davon können pflegende Angehörige meist nicht viel erübrigen. Mit kostenlosen Pflegehilfsmitteln von der Pflegekasse lässt sich sowohl Geld als auch Zeit sparen.
Was genau sind Pflegehilfsmittel?
Bei Pflegehilfsmitteln handelt es sich um Geräte und Produkte, die für die Pflege bestimmt sind und entweder von der Pflegekasse verliehen oder bezahlt werden. Sie werden in fünf Produktgruppen unterteilt. Dabei wird unterschieden zwischen Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch und technischen Pflegehilfsmitteln.
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Pflegehilfsmittel zum Verbrauch
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch sind nicht wiederverwendbar. Sie sind zum einmaligen Gebrauch bestimmt. Hierfür übernimmt die Pflegekasse 40 Euro im Monat (ab Pflegegrad 1). Die Pflegehilfsmittel zum Verbrauch können entweder von einem Anbieter geliefert oder selbst besorgt werden.
Produktgruppe 54: Pflegehilfsmittel zum Verbrauch
- Bettschutzeinlagen
- Schutzkleidung / Schutzschürzen
- Mundschutz
- Einmalhandschuhe
- Desinfektionsmittel für Hände und Flächen
Technische Pflegehilfsmittel
Für die technischen Pflegehilfsmittel gilt die monatliche Pauschale in Höhe von 40 Euro nicht. Es handelt sich hierbei um Geräte, die in der Regel wiederverwendbar sind. Deshalb stellt die Pflegekasse sie unter Umständen leihweise zur Verfügung.
Hinweis: Die Produktgruppe 53 wurde abgeschafft. Die dazugehörigen Pflegehilfsmittel (Mittel zur Linderung von Beschwerden wurden zur Produktgruppe 51 hinzugefügt.
Produktgruppe 50: Pflegehilfsmittel zur Erleichterung der Pflege
- Pflegebetten
- Pflegebettenzubehör
- Pflegebett-Tische
- Pflegeliegestühle
Produktgruppe 51: Pflegehilfsmittel zur Körperpflege und Hygiene und zur Linderung von Beschwerden
- Waschsysteme
- Duschsysteme
- Produkte zur Hygiene im Bett (Bettpfanne, Urinflasche, Urinschiffchen, wiederverwendbare Bettschutzeinlagen)
- Lagerungsrollen
- Seitenlagerungskissen
Produktgruppe 52: Pflegehilfsmittel zur selbstständigeren Lebensführung und Mobilität
- Hausnotrufsysteme
Wer hat Anspruch auf Pflegehilfsmittel?
Ab Pflegegrad 1 stellt die Pflegekasse Pflegehilfsmittel zur Verfügung. Für die zum Verbrauch vorgesehenen Pflegehilfsmittel zahlt die Kasse jeden Monat 40 Euro. Voraussetzung dafür ist, dass der Pflegebedürftige
- einem Pflegegrad zugeteilt ist,
- zu Hause, in einer WG oder in einer Einrichtung für betreutes Wohnen lebt und
- komplett oder zum Teil von Angehörigen, Freunden oder Bekannten gepflegt wird.
Die Pflegehilfsmittel zum Verbrauch müssen immer wieder neu angeschafft werden. Es besteht die Möglichkeit, sie selbst einzukaufen und sich später um die Kostenerstattung zu kümmern. Dazu müssen Belege bei der Pflegekasse eingereicht werden. Einfacher ist es oft, sich die Pflegehilfsmittel zum Verbrauch von einem dritten Anbieter liefern zu lassen. Betroffene können Pflegehilfsmittel im Wert von 40 Euro bestellen und sie sich monatlich zustellen lassen. Der Anbieter rechnet dann direkt mit der Pflegekasse ab. Ansprechpartner können zum Beispiel Sanitätshäuser, Apotheken oder Onlinelieferanten sein. Für Betroffene entstehen keine Kosten, sie müssen sich nicht selbst um die Anschaffung kümmern und auch keine Belege einreichen.
Technische Hilfsmittel sind in dieser Regelung nicht inbegriffen. Sie sind meist wiederverwendbar und werden deshalb von der Pflegekasse leihweise zur Verfügung gestellt.
Verbraucherzentrale warnt vor unseriösen Anbietern für Pflegehilfsmittel
Das Angebot von kostenfreien Pflegehilfsmitteln für den alltäglichen Verbrauch ist für viele Senioren und Pflegebedürftige eine echte Entlastung. Es gibt viele seriöse Anbieter, die sich um die Abwicklung mit der Pflegekasse kümmern. Doch Verbraucherzentralen raten zur Vorsicht. Denn immer wieder kommt es offenbar zu unseriösen Angeboten per Telefon oder per Post. Wer auf diesem Wege kontaktiert wird, sollte besonders kritisch sein.
Verbraucherzentralen geben deutliche Warnhinweise: Pflegehilfsmittel werden oft per Telefon angeboten. Auch Briefe mit entsprechenden Angeboten seien möglich. Hier sollten Betroffene besonders vorsichtig sein. Oft handelt es sich nach Einschätzung der Verbraucherzentralen dabei um Anbieter, die es darauf abgesehen haben, Pflegehilfsmittel teuer zu verkaufen. Wer einen Brief oder einen Anruf erhält, sollte auf keinen Fall ohne Weiteres seine Kontaktdaten sowie Informationen über Pflegegrad, Pflegeleistungen und finanzielle Verhältnisse preisgeben. Im schlimmsten Fall schließen Betroffene dann unwissend einen Vertrag ab.
Woran erkennt man unseriöse Anbieter?
- Unaufgeforderte Kontaktaufnahme per Telefon oder Brief
- Anbieter gibt an, im Auftrag der Pflegekasse zu handeln
- Pflegehilfsmittel und Preise werden nicht konkret ausgewiesen
- Rufnummer beginnt mit 0800
- Offensives und teilweise aggressives Verhalten
- Betroffene sollen zu Vertragsabschluss gedrängt werden
Was kann man tun?
- Keine persönlichen Daten freigeben
- Am besten einfach auflegen
- Unaufgeforderte Werbeanrufe bei der Bundesnetzagentur melden
- ggf. die Polizei informieren
- Bei Interesse an Pflegehilfsmitteln über seriöse Anbieter informieren
- Im Zweifel an einen Pflegestützpunkt in der Nähe wenden
- Falls schon ein Vertrag abgeschlossen wurde, schnell das Widerrufsrecht nutzen
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