Besonders im Alter ist eine nährstoffreiche, ausgewogene Ernährung wichtig. Gleiches gilt, wenn der Körper durch Krankheiten belastet ist. Doch gerade dann fällt es oft schwer, sich gesund zu ernähren. Der Einkauf und die Zubereitung sind anstrengend und bergen viele Verletzungsrisiken.
Essen auf Rädern ist für gesundheitlich eingeschränkte Personen oft die ideale Lösung. Sie erhalten warme und gesunde Mahlzeiten, die eine Mangelernährung verhindern. Außerdem setzen sich Betroffene keinerlei Gefahren aus und müssen keine größeren Anstrengungen für den Einkauf oder das Kochen auf sich nehmen. Anbieter für Essen auf Rädern gibt es viele. Interessenten können sich im Internet informieren, beim Pflegedienst nachfragen oder sich bei einem Pflegestützpunkt in ihrer Nähe nach möglichen Anbietern erkundigen.
Zuschuss vom Sozialamt möglich
Essen auf Rädern hat viele Vorteile. Allerdings hat es auch seinen Preis. Wer sich selbstständig versorgt, kommt damit in der Regel deutlich günstiger weg. Weil das Essen auf Rädern eine wertvolle Leistung ist, die sogar den Umzug ins Pflegeheim verhindern oder hinauszögern kann, erhalten Betroffene unter Umständen einen Zuschuss vom Sozialamt.
Wer hat Anspruch auf den Zuschuss für Essen auf Rädern?
Grundsätzlich gilt: Personen, die Sozialhilfe (SGB XII) beziehen, haben auch Anspruch auf den Zuschuss für Essen auf Rädern. Der Bezug von Sozialhilfe ist allerdings keine Voraussetzung. Auch andere Personen mit sehr niedrigem Einkommen können den Zuschuss erhalten.
Voraussetzung ist, dass die Person
- krank, behindert oder von einer Krankheit oder Behinderung bedroht ist,
- eine kostenaufwendige Ernährung benötigt
- und sich die Kosten für Essen auf Rädern finanziell nicht leisten kann.
Wie hoch ist der Zuschuss für Essen auf Rädern?
Wie hoch der Zuschuss ist, lässt sich pauschal nicht festlegen. Er wird beim zuständigen Sozialamt vor Ort beantragt. Dort können sich Interessenten auch über das Antragsverfahren informieren.
Jede Gemeinde oder Stadt entscheidet selbst, ob ein Antragsteller, der keine Sozialhilfe bezieht, den Zuschuss für Essen auf Rädern erhält. Auch die Höhe legen Gemeinden und Städte je nach Einzelfall selbst fest.
Wichtig: Das Sozialamt übernimmt nie die vollständigen Kosten für Essen auf Rädern. Der Zuschuss deckt immer nur einen Teilbetrag ab.
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