Die Pflege eines geliebten Menschen bringt oft hohe Kosten mit sich. Durch eine gezielte Kombination verschiedener Pflegeleistungen lässt sich jedoch sowohl die Betreuung flexibler gestalten als auch finanzielle Entlastung erreichen. Ob Pflegegeld, Sachleistungen oder Entlastungsbeträge – eine durchdachte Nutzung dieser Angebote kann helfen, die bestmögliche Versorgung sicherzustellen und gleichzeitig die finanziellen Mittel effizient einzusetzen.
Pflegegeld und Pflegesachleistungen: Die Grundlagen
Das Pflegegeld wird an Pflegebedürftige ausgezahlt, die zu Hause von Angehörigen oder Freunden betreut werden. Die Höhe richtet sich nach dem Pflegegrad und liegt zwischen 347 Euro und 990 Euro pro Monat. Pflegesachleistungen hingegen beziehen sich auf die professionelle Unterstützung durch einen ambulanten Pflegedienst und sind höher dotiert, je nach Pflegegrad zwischen 796 Euro und 2.299 Euro monatlich.
Eine besonders attraktive Möglichkeit ist die sogenannte Kombinationsleistung. Hierbei können Sie Pflegegeld und Pflegesachleistungen miteinander kombinieren. Das bedeutet: Nutzen Sie nicht den vollen Betrag der Pflegesachleistungen, erhalten Sie den restlichen Anteil als Pflegegeld ausgezahlt. Wenn Sie 60 Prozent der Sachleistungen in Anspruch nehmen, stehen Ihnen die verbleibenden 40 Prozent des Pflegegeldes zu. Diese Flexibilität ermöglicht es, die Pflege individuell anzupassen und gleichzeitig Kosten zu sparen.
Warum sollte man Pflegeleistungen kombinieren?
Die Kombination ermöglicht eine flexible und individuelle Anpassung der Pflege an die Bedürfnisse der pflegebedürftigen Person. Statt sich auf eine einzige Leistungsart zu beschränken, können verschiedene Angebote kombiniert werden, um eine umfassendere Betreuung sicherzustellen.
Dadurch kann die finanzielle Belastung für Pflegebedürftige und Angehörige gesenkt werden, da nicht genutzte Sachleistungen anteilig als Pflegegeld ausgezahlt werden. Zudem bietet die Kombination mehr Freiraum bei der Gestaltung der Pflege, da sowohl professionelle Dienste als auch familiäre Unterstützung effizient eingesetzt werden können.
Entlastungsbetrag: Zusätzliche Unterstützung nutzen
Unabhängig vom Pflegegrad haben alle Pflegebedürftigen Anspruch auf den Entlastungsbetrag von monatlich 131 Euro. Dieser kann für verschiedene Dienstleistungen wie Haushaltshilfen, Betreuungsangebote oder Tagespflege verwendet werden. Wichtig ist, dass diese Leistungen von anerkannten Anbietern erbracht werden. Durch die Nutzung des Entlastungsbetrags können pflegende Angehörige entlastet und zusätzliche Kosten abgefedert werden.
Verhinderungs- und Kurzzeitpflege: Wenn die Pflegeperson eine Pause braucht
Es kann vorkommen, dass die hauptverantwortliche Pflegeperson aufgrund von Krankheit oder Urlaub die Pflege temporär nicht übernehmen kann. In solchen Fällen greifen die Verhinderungspflege und die Kurzzeitpflege. Die Verhinderungspflege ermöglicht es, für bis zu sechs Wochen im Jahr eine Ersatzpflege in Anspruch zu nehmen, wobei die Pflegeversicherung bis zu 1.685 Euro der Kosten übernimmt. Die Kurzzeitpflege deckt die stationäre Unterbringung für bis zu acht Wochen ab, mit einer Kostenerstattung von bis zu 1.854 Euro Beide Leistungen können kombiniert werden, um die finanzielle Belastung zu reduzieren.
Neues Entlastungsbudget ab Juli 2025
Ab Juli 2025 wird das neue Entlastungsbudget eingeführt, das Pflegebedürftigen und deren Angehörigen mehr Flexibilität bei der Nutzung von Pflegeleistungen bieten soll. Dabei werden die bisher getrennt geregelten Budgets für Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege zusammengeführt. Pflegebedürftige und deren Familien können das Budget dann je nach individuellem Bedarf aufteilen, ohne an feste Beträge gebunden zu sein. . Die Beantragung und Abrechnung soll vereinfacht werden, um pflegende Angehörige zu entlasten. Angehörige können frei entscheiden, wie sie die Mittel für Kurzzeit- oder Verhinderungspflege nutzen. Die Gesamtförderung steigt, sodass mehr Mittel für Entlastungsleistungen zur Verfügung stehen.
Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 bis 5 haben Anspruch auf dieses Budget. Die genaue Umsetzung wird von der Pflegekasse geprüft, daher empfiehlt es sich, rechtzeitig Informationen bei der Pflegekasse oder einer Pflegeberatungsstelle einzuholen. Beachten Sie, dass Anträge auf Entlastungsleistungen oft frühzeitig gestellt werden müssen und je nach Pflegekasse Bearbeitungszeiten variieren können. Zudem kann es erforderlich sein, bestimmte Nachweise über die erbrachte Pflege einzureichen.
Die Höhe des neuen Entlastungsbudgets beträgt jährlich bis zu 3.539 Euro. Dadurch haben Pflegebedürftige mehr finanzielle Mittel zur Verfügung, um kurzfristige Betreuungsengpässe oder Entlastungsangebote besser zu nutzen.
Tages- und Nachtpflege: Teilstationäre Angebote sinnvoll einsetzen
Die Tages- oder Nachtpflege bietet die Möglichkeit, Pflegebedürftige stundenweise in einer Einrichtung betreuen zu lassen. Dies ist besonders hilfreich für Angehörige, die tagsüber arbeiten oder Entlastung benötigen. Die Kosten hierfür werden zusätzlich zu den ambulanten Pflegesachleistungen übernommen und beeinflussen das Pflegegeld nicht. So kann die häusliche Pflege ergänzt und die Kostenlast gesenkt werden.
Die Höhe der Leistungen für die Tages- und Nachtpflege richtet sich nach dem Pflegegrad:
- Pflegegrad 2: 721 Euro pro Monat
- Pflegegrad 3: 1.357 Euro pro Monat
- Pflegegrad 4: 1.685 Euro pro Monat
- Pflegegrad 5: 2.085 Euro pro Monat
Hinweis: Diese Beträge stehen zusätzlich zu anderen Leistungen wie Pflegegeld oder Pflegesachleistungen zur Verfügung und werden nicht auf diese angerechnet. Bestimmte Kosten, wie für Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten, müssen in der Regel selbst getragen werden. Diese können jedoch teilweise durch den Entlastungsbetrag gedeckt werden.
Zusätzliche finanzielle Hilfen und steuerliche Vorteile
Neben den direkten Pflegeleistungen gibt es weitere Möglichkeiten, die finanzielle Belastung zu reduzieren. Beispielsweise können Pflegekosten steuerlich abgesetzt werden. Die Ausgaben für Pflege- und Betreuungsleistungen sind unter bestimmten Voraussetzungen als außergewöhnliche Belastungen absetzbar. Zudem können Angehörige von Pflegepauschbeträgen profitieren, die je nach Pflegegrad variieren. Ein Antrag beim Finanzamt kann sich lohnen, um die finanzielle Belastung weiter zu senken.
Zusätzlich bieten einige Bundesländer eigene Pflegezuschüsse oder Förderprogramme an, die Pflegebedürftige und deren Angehörige unterstützen. Die genauen Regelungen und Fördermöglichkeiten variieren je nach Bundesland. Informieren Sie sich bei den örtlichen Pflegekassen oder Sozialämtern über mögliche Zuschüsse. Eine hilfreiche Übersicht zu regionalen Unterschieden und Förderprogrammen finden Sie beispielsweise auf den Websites der jeweiligen Landesregierungen.
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bietet zudem Finanzierungsoptionen, die sich speziell der Barrierereduzierung widmen und einen altersgerechten Umbau fördern.
Mit der richtigen Kombination zu optimaler Pflege und geringeren Kosten
Die Vielzahl an Pflegeleistungen mag auf den ersten Blick überwältigend erscheinen, doch mit der richtigen Kombination lässt sich nicht nur die Pflegequalität verbessern, sondern auch Kosten einsparen:
- Prüfen Sie Ihren individuellen Pflegegrad und die damit verbundenen Leistungen.
- Informieren Sie sich über die Möglichkeit, Pflegegeld und Sachleistungen zu kombinieren.
- Nutzen Sie den Entlastungsbetrag für zusätzliche Unterstützung.
- Berücksichtigen Sie Verhinderungs- und Kurzzeitpflege, wenn eine Auszeit benötigt wird.
- Erkundigen Sie sich nach regionalen Förderprogrammen und finanziellen Zuschüssen.
Lassen Sie sich von einer Pflegeberatung über die besten Kombinationsmöglichkeiten informieren. Prüfen Sie die verschiedenen Angebote genau, um sie individuell anzupassen. So stellen Sie sicher, dass Ihr Angehöriger die bestmögliche Betreuung erhält und Sie die finanzielle Belastung im Rahmen halten.
Zusätzlich sollten Sie regelmäßig prüfen, ob es neue gesetzliche Änderungen oder zusätzliche Förderungen gibt, die Ihre Pflegekosten weiter senken könnten. Eine verlässliche Informationsquelle hierfür sind die Webseiten des Bundesgesundheitsministeriums oder der Pflegekassen, die regelmäßig über aktuelle Entwicklungen informieren.
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