Die Änderung des Pflegesystems von Pflegestufen auf Pflegegrade hat nicht wenige Fragen unbeantwortet gelassen. Zahlreiche Pflegebedürftige stehen nun vor der Frage, welche Besonderheiten und vielleicht sogar Stolpersteine es zu kennen und zu beachten gilt. Damit Sie mit all den Fragen nicht alleine dastehen, finden Sie ein paar wichtige Punkte und Antworten in den folgenden Abschnitten.
Das Wichtigste auf einen Blick
Warum eine Höherstufung sinnvoll ist
Der Gesundheitszustand befindet sich, insbesondere bei Pflegebedürftigkeit, oftmals im Wandel. Stellen Sie im Laufe der Zeit fest, dass Sie vielleicht mehr Hilfe benötigen als zu Beginn Ihrer Pflegebedürftigkeit, sollten Sie dieses Recht und die damit verbundene Hilfe auch einfordern. Auch wenn die Pflegegrad-Einstufung von Anfang an zu niedrig war, ist eine Pflegegrad-Höherstufung sinnvoll. Ein zu niedriger Pflegegrad kann hingegen dafür sorgen, dass Ihnen wichtige Hilfsmittel und die notwendige Versorgung entgehen.
Antragsprozess und Widerspruch
Als pflegebedürftige Person können Sie eine Pflegegraderhöhung direkt bei Ihrer Pflegekasse beantragen, indem Sie einen Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung ausfüllen. Hierbei ist es wichtig, das Kästchen für „Höherstufung“ deutlich zu markieren, um Missverständnissen vorzubeugen. Nach dem Antrag erfolgt eine Begutachtung durch den Medizinischen Dienst, bevor die Pflegekasse über die Höherstufung entscheidet. Sollte die Pflegekasse die Höherstufung ablehnen, haben Sie die Möglichkeit, innerhalb eines Monats Widerspruch einzulegen.
Besonderheiten bei der Höherstufung von Pflegegraden bei Kindern
Die Pflegegrad-Zuweisung bei Kindern erfolgt ähnlich wie bei Erwachsenen, jedoch unter Berücksichtigung der Selbstständigkeit im Vergleich zu Gleichaltrigen. Es gibt auch automatische Pflegegraderhöhungen für Kinder bis zu 18 Monaten.
Haben Sie Anspruch auf einen höheren Pflegegrad?
Vorweg: Lassen Sie Ihren Pflegegrad am besten regelmäßig überprüfen. Das gilt ganz besonders dann, wenn Sie eine vermehrte Minderung Ihrer Selbstständigkeit feststellen. Tun Sie das nicht, besteht das Risiko, dass Ihnen wichtige finanzielle Unterstützung entgeht, die Ihnen im Alltag helfen könnte. Die Entscheidung über die Pflegegrad-Höherstufung hängt wiederum von verschiedenen Faktoren ab, die von Pflegegutachtern bewertet werden. Die Pflegeberatung kann dabei unterstützen, sinnvolle Hilfsmittel zu identifizieren und die Chancen für eine Höherstufung zu besprechen.
Schritt-für-Schritt-Anleitung für die Antragstellung
Schritt 1: Überprüfen Sie Ihren Pflegegrad
Es ist wichtig, den aktuellen Pflegegrad zu überprüfen und Hinweise auf eine mögliche Höherstufung zu finden – das ist immer der erste Schritt. Falls Sie dabei unsicher sind, können Experten wie der behandelnde Arzt, der Pflegedienst oder ein Pflegeberater Sie unterstützen. Sprechen Sie Unsicherheiten und Zweifel immer offen an.
Schritt 2: Antrag bei der Pflegekasse stellen
Nachdem der Bedarf für eine Höherstufung festgestellt wurde, kann der Antrag bei der Pflegekasse eingereicht werden. Dabei ist es wichtig, alle persönlichen Angaben wahrheitsgemäß und vollständig auszufüllen. Auch hier gilt: Im Zweifelsfalle lieber Angehörige um Hilfe bitten, als unbeabsichtigt falsche Angaben zu machen, die den Prozess verlängern oder behindern könnten.
Schritt 3: Begutachtungstermin vereinbaren
Der Medizinische Dienst wird sich anschließend mit Ihnen in Verbindung setzen, um einen Begutachtungstermin zu vereinbaren. Die Pflegebegutachtung erfolgt ähnlich wie die erste Begutachtung.
Schritt 4: Vorbereitung auf die Pflegebegutachtung
Falls vorhanden, legen Sie wichtige Dokumente wie Arztberichte, Medikamentenpläne und Krankenhausentlassungsberichte bereit, um den Vorgang zu erleichtern. Auch ein Pflegetagebuch kann den Pflegeaufwand zusätzlich dokumentieren.
Schritt 5: Warten auf den Bescheid der Pflegekasse
Nach der Begutachtung erfolgt die Übermittlung der Beobachtungen an die Pflegekasse. Diese trifft die endgültige Entscheidung über die Pflegegrad-Höherstufung. Sie erhalten für gewöhnlich innerhalb von maximal 25 Arbeitstagen den Bescheid.
Übrigens: Eine Pflegegrad-Höherstufung kann auch rückwirkend erfolgen. Das bedeutet, dass die höheren Leistungen ab dem Zeitpunkt der Antragstellung oder sogar rückwirkend bis zu drei Monaten vor Antragstellung gezahlt werden können!
Sollten Sie feststellen, dass sich in Ihrem Empfinden der Pflegebedürftigkeit eine Veränderung ergeben hat, zögern Sie nicht, eine Überprüfung bzw. Erhöhung Ihres Pflegegrades zu beantragen. Auf diese Weise erhalten Sie wichtige finanzielle Unterstützung und nötige Leistungen, die Ihnen den Alltag erleichtern können. Suchen Sie sich bei Unsicherheiten außerdem stets Hilfe, ob bei Angehörigen oder professioneller Art.
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