Pflege-Bahr: Für wen lohnt er sich?

Wenn eine Person pflegebedürftig wird, ist das oft auch mit hohen Kosten verbunden. Da die Familie nicht immer eine Pflege rund um die Uhr gewährleisten kann, müssen häufig professionelle Pflegeleistungen in Anspruch genommen werden. Diese sind im Normalfall allerdings mit hohen Kosten verbunden. Die gesetzliche Pflegekasse zahlt aber nur zum Teil. Eine private Pflegeversicherung kann die Kostenlücke schließen – und wird vom Staat gefördert.

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© Robert Kneschke/www.shutterstock.com

Durchschnittlich müssen pflegebedürftige Personen und ihre Angehörigen bis zu 1700 € Eigenanteil pro Monat aufbringen, um eine akkurate und professionelle Pflege gewährleisten zu können. Auch die Pflegekosten an sich steigen im Laufe der Zeit weiterhin massiv an, was den Eigenanteil für die meisten Familien nur schwer zu stemmen macht. Zwar übernimmt die verpflichtende Pflegeversicherung in Deutschland einen Teil der Kosten, doch ist dieser häufig nicht besonders groß. Auch Pflegeversicherungen, die zusätzlich auf freiwilliger Basis abgeschlossen werden, sind nicht immer eine Hilfe. Grund dafür ist vor allem, dass Versicherer nicht selten Antragsteller mit bestimmten Vorerkrankungen ablehnen. Auch für chronisch Erkrankte kann dieser Nachteil entstehen. Hier kann der sogenannte Pflege-Bahr ins Spiel kommen und weiterhelfen. Doch worum genau handelt es sich beim Pflege-Bahr und welche Leistungen sind möglich?

Was ist der Pflege-Bahr?

Beim Pflege-Bahr handelt es sich um eine staatlich geförderte Zusatzversicherung, die seit dem Jahr 2013 zur Verfügung steht. Benannt wurde der Pflege-Bahr nach dem ehemaligen Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr, der die Einführung des entsprechenden Gesetzes förderte. Ziel ist es, Menschen zu unterstützen, die eigenverantwortlich für die Pflegebedürftigkeit vorsorgen wollen. Hierbei unterstützt der Staat den Bürger mit 60 € im Jahr, die unabhängig von Einkommen oder Art der Versicherung ausgezahlt werden.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Was bedacht werden muss: Nicht jede Pflegezusatzversicherung ist dazu berechtigt, durch Zahlungen des Staates unterstützt zu werden und somit den Pflege-Bahr zu gewährleisten. Eine Pflegezusatzversicherung qualifiziert sich nur dann für den Pflege-Bahr, wenn sie gewisse Kriterien erfüllt. Pflege-Bahr ist immer eine Pflege-Monatsgeld- oder Pflege-Tagegeld-Versicherung. Die Versicherung zahlt also, wenn der Pflegefall eintritt, einen fest vereinbarten Betrag für jeden Tag, in der die Pflege notwendig ist und in Anspruch genommen wird. Die endgültige Summe wird allerdings monatlich an den Versicherten ausgezahlt. Abgesehen davon spielen noch weitere Kriterien eine besondere Rolle:

  • Der Beitrag des Versicherungsnehmers muss eine Mindestsumme von 10 € betragen.
  • Die Höhe der Versicherungsprämien darf sich nur nach dem Eintrittsalter des Versicherungsnehmers richten, das dieser bei Vertragsabschluss hatte.
  • Die Konditionen des Versicherungsunternehmens müssen eingehalten werden.
  • Keine Rolle spielen darf hingegen der Gesundheitszustand des Versicherungsnehmers. Das bedeutet also, dass weder Risikozuschläge noch Leistungsausschlüsse zulässig sind.
  • Die Wartezeit, die bis zum Beginn der Leistungspflicht vergeht, beträgt bis zu 5 fünf Jahre.
  • Für jeden Pflegegrad müssen individuelle Leistungen vorhanden sein. Die Mindestbeträge beginnen bei 60 € für Pflegegrad 1 und 600 € für Pflegegrad 5.
  • Die Kosten des Abschlusses dürfen zwei Monatsbeiträge nicht überschreiten sowie die Verwaltungskosten nicht 10 Prozent der Bruttoprämie.
  • Versicherungsteilnehmern ist es erlaubt, den Vertrag bis zu drei Jahre lang ruhen zu lassen oder unter bestimmten Bedingungen zu kündigen, falls die Kosten nicht mehr getragen werden können.

Wann sollte der Pflege-Bahr in Anspruch genommen werden?

Grundsätzlich gilt: Je älter der Versicherungsnehmer ist, desto teurer werden auch die Beiträge. Des Weiteren sollten verschiedenste Angebote miteinander vergleichen werden, da sich auch hier die Konditionen massiv unterscheiden und somit auf die anfallenden Kosten auswirken können. Ein gesetzliches Höchstalter für den Abschluss eines Pflege-Bahr-Vertrages gibt es zwar nicht, doch sollte damit nicht allzu lange gewartet werden. Im Normalfall steigen die Versicherungsprämien nach dem Eintritt in das 60. Lebensjahr stark an, was die Kosten natürlich enorm erhöhen kann. Dementsprechend ist es ratsam, eine geeignete Pflegezusatzversicherung bereits relativ früh abzuschließen. Die Möglichkeit dazu besteht bereits ab der Volljährigkeit, weswegen man sich schon in jungen Jahren für die eventuelle Pflegebedürftigkeit im Alter absichern kann.

Wann beginnen die Leistungen?

Der Beginn der Leistungen ist an die Feststellung der Pflegebedürftigkeit gebunden. Sobald der Versicherte also einen anerkannten Nachweis über seine Pflegebedürftigkeit erhält, was durch private Gutachter oder den Medizinischen Dienst geschehen kann, ist er berechtigt, die entsprechenden Leistungen zu erhalten. Sobald der Pflegegrad bekannt ist, besteht die Notwendigkeit, sich an die Pflege-Bahr-Versicherung zu wenden, damit diese die entsprechenden Leistungen so schnell wie möglich steuerfrei auszahlen kann. Versicherte, die durch Angehörige gepflegt werden, erhalten ein zusätzlich ausgezahltes Pflegegeld. Dieses orientiert sich in der Höhe am entsprechenden Pflegegrad des Versicherten und kann frei genutzt werden.

Nachteile des Pflege-Bahr

Ein großer Nachteil sind vor allem die langen Wartezeiten des Pflege-Bahr. Im Normalfall erhält ein Versicherter erst nach vollen fünf Jahren Vertragslaufzeit die entsprechenden Leistungen. Wird die Versicherung also zu spät abgeschlossen, muss die Wartezeit ohne die gewünschten Leistungen überbrückt werden. Die monatlichen Beiträge müssen allerdings dennoch weitergezahlt werden. Es gibt allerdings eine Ausnahme: Tritt die Pflegebedürftigkeit durch einen Unfall ein, können die Leistungen des Pflege-Bahr ohne Wartezeiten in Anspruch genommen werden. Auch ist eine Pflege-Bahr-Versicherung häufig nicht in der Lage, entstehende Kosten vollständig abzudecken, was bei vielen nicht geförderten Pflegezusatzversicherungen nicht der Fall ist. Des Weiteren sind die anfallenden, vergleichsweise langen Wartezeiten lediglich bei Pflege-Bahr-Versicherungen der Standard.

Welche Vorteile bestehen beim Pflege-Bahr?

Grundsätzlich gilt, dass Pflege-Bahr-Versicherungen den Vorteil haben, dass auch Menschen mit geringem Einkommen die erforderlichen Leistungen erbringen können und somit ebenso abgesichert sind. Des Weiteren darf, wie bereits aufgelistet, der Gesundheitszustand des Versicherungsnehmers keinerlei Einfluss auf den Vertragsabschluss oder die Kosten ausüben, was in nicht geförderten Versicherungen hingegen den aktuellen Standard darstellt.

Für wen ist der Pflege-Bahr also sinnvoll?

Vor allem für Menschen im höheren Lebensalter stellt der Pflege-Bahr eine sinnvolle Investition dar. Dies hängt vor allem damit zusammen, dass Pflege-Bahr-Versicherungen keine Gesundheitsprüfung durchführen dürfen. Nicht selten ist diese Art der Versicherung die einzige Möglichkeit für ältere oder kranke Menschen, sich finanziell für den Pflegefall abzusichern.

Zwar kann es sich auch für jüngere Menschen auszahlen, sich Informationen über Pflege-Bahr einzuholen, doch lohnen sich hier im Normalfall eher die nicht geförderten Pflegezusatzversicherungen, da die Prämien vergleichsweise günstiger und die Leistungen im Versicherungsfall höher sind.

Vorzugsweise für finanziell schwächer aufgestellte Menschen kann der Pflege-Bahr ebenso eine sinnvolle Alternative zu einer nicht geförderten Pflegezusatzversicherung sein. So kann einerseits für den eventuellen Pflegefall vorgesorgt werden, während andererseits die Kosten relativ gering gehalten werden.


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