Mit einem Gutachten stellt der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) fest, wie selbstständig eine Person noch ist und auf wie viel Pflege und Hilfe sie im Alltag angewiesen ist. Anhand des Gutachtens wird dann der Pflegegrad bestimmt.
Wie beantragt man einen Pflegegrad?
Pflegebedürftigkeit entwickelt sich oft schleichend. Deshalb sollten Betroffene oder ihre Angehörigen schon einen Antrag auf Pflegegrad stellen, wenn sie merken, dass immer mehr Hilfe im Alltag benötigt wird.
Die Einstufung in einen Pflegegrad wird bei der Pflegekasse beantragt. Diese ist in der Regel an die Krankenkasse gekoppelt. Deshalb reicht es aus, wenn Betroffene einen Antrag an ihre Krankenkasse schicken, in dem sie um Weiterleitung an die Pflegekasse bitten. Dieser Antrag kann formlos per Telefon, E-Mail, Fax oder Brief erfolgen. Sätze wie „Hiermit beantrage ich Leistungen der Pflegekasse“ oder „Ich stelle einen Antrag auf Pflegegrad“ reichen schon aus. Anschließend erhalten Antragsteller ein Formular von der Pflegekasse, das sie ausfüllen und zurückschicken müssen. Der Antrag muss vom Betroffenen selbst oder von einem Bevollmächtigten unterschrieben werden.
Achtung: Wenn Sie das Formular ausfüllen, sollten Sie nur die nötigsten Angaben machen. Gehen Sie nicht zu sehr ins Detail. Informationen, die nicht zwingend genannt werden müssen, halten Sie besser noch zurück. Wer Hilfe beim Ausfüllen benötigt, kann sich an Pflegestützpunkte und Pflegeberatungsstellen in der Umgebung wenden.
Nachdem das Formular wieder bei der Pflegekasse eingegangen ist, erfolgt das Gutachten des MDK. Ein Gutachter besucht den Antragsteller zu Hause, um zu beurteilen, ob und wie viel Pflege benötigt wird.
Wie kann man sich auf das Gutachten vorbereiten?
Gutachter beurteilen die Selbstständigkeit einer Person nach verschiedenen Kriterien. Betrachtet werden Mobilität, kognitive Fähigkeiten, Verhaltensweise, Selbstversorgung, Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen und Gestaltung des Alltagslebens. Die Fähigkeit, sich selbst zu versorgen, wird mit 40 Prozent gewichtet und steht somit deutlich im Vordergrund. Wer seine Chance auf einen Pflegegrad erhöhen will, sollte beim Gutachten belegen können, dass in den genannten Bereichen Hilfebedarf besteht.
Das gelingt in erster Linie, indem Betroffene und Angehörige offen über ihre Situation sprechen. Auch, wenn bestimmte Dinge unangenehm sind, sollten sie nicht verschwiegen werden. In der Regel sind es genau solche Themen, die für die Anerkennung der Pflegebedürftigkeit eine Rolle spielen.
Darüber hinaus bietet es sich an, medizinische Belege zu sammeln. Krankenunterlagen und Atteste, die für die Pflegebedürftigkeit relevant sein könnten, sollten aufgehoben und beim Gutachten bereitgehalten werden. Betroffene können dem Gutachter auch zeigen, welche Medikamente sie regelmäßig einnehmen müssen.
Wer außerdem vor dem Gutachten ein Pflegetagebuch führt, erhöht seine Chancen auf einen Pflegegrad. Hier können Betroffene und Angehörige Tag für Tag festhalten, bei welchen Tätigkeiten Hilfe benötigt wird und wie viel Zeit dies in Anspruch genommen hat. Auf diese Weise stellen sie sicher, dass der Gutachter bei seinem kurzen Besuch nichts übersieht und sie selbst nicht vergessen, wichtige Aspekte zu erwähnen. Hier können Sie eine Vorlage zum Ausdrucken herunterladen.
Achtung: Angehörige neigen oft dazu, Hilfeleistungen, die nur wenig Mühe oder Zeit in Anspruch genommen haben, als selbstverständlich anzusehen und nicht zu notieren. Im Pflegetagebuch sollten aber alle Maßnahmen festgehalten werden. Sie können sich maßgeblich auf das Ergebnis des Gutachtens auswirken.
Zusätzlich zum Pflegetagebuch ist auch eine schriftliche Selbsteinschätzung hilfreich. Hier können Sie eine Checkliste zum Ausdrucken herunterladen und ganz einfach ankreuzen, wie viel Hilfe in welchen Bereichen benötigt wird. Diese Selbsteinschätzung kann dem Gutachter vorgelegt werden und ihm helfen, die Situation richtig zu beurteilen. Außerdem hilft sie auch Betroffenen und ihren Angehörigen dabei, im Vorfeld einzuschätzen, mit welchem Ergebnis sie rechnen können.
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