Schwerbehindertenrente: Bis zu fünf Jahre früher in den Ruhestand

Menschen, die mit Handicaps zu kämpfen haben, können meist nicht bis zum regulären Rentenalter arbeiten. Deshalb gibt es die sogenannte Schwerbehindertenrente, die es Betroffenen ermöglicht, schon bis zu fünf Jahre früher in Rente zu gehen. Allerdings müssen dabei gewisse Abschläge berücksichtigt werden.

17.04.2019
  • Lesezeit ca. 1:30 Minute
  • |
    17.04.2019
  • Lesezeit ca. 1:30 Minute
Rollstuhl
© stevepb/pixabay.com

Wer einen Antrag auf Schwerbehindertenrente stellt und bewilligt bekommt, kann schon früher in den Ruhestand gehen. Das ist teilweise mit und teilweise ohne Kürzungen der Rente möglich.

Wichtig: Die Schwerbehindertenrente gibt es nicht automatisch. Sie muss beantragt werden. Ein Antragsformular von der Deutschen Rentenversicherung finden Sie hier.

Wer kann die Schwerbehindertenrente erhalten?

Die Altersrente für schwerbehinderte Menschen kann jeder erhalten, der

1. bei Rentenbeginn schwerbehindert ist und

2. eine Versicherungszeit von mindestens 35 Jahren vorweisen kann.

Übrigens: Zu den Versicherungsjahren zählen auch Schul- oder Arbeitslosenzeiten, genau wie Kindererziehungszeiten.

Lesen Sie auch: Arbeitslosengeld als Übergang zur Rente

Wer gilt als schwerbehindert?

Wer erhebliche gesundheitliche Probleme hat, kann einen Antrag auf Schwerbehinderten-Anerkennung stellen. Eine Schwerbehinderung kann unter anderem auch bei Krebs, Herzerkrankungen, orthopädischen Krankheiten, Rheuma, Diabetes oder schweren Depressionen anerkannt werden.

Wichtig für den Bezug der Schwerbehindertenrente ist, dass ein Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 vorliegt. Die Schwerbehinderung muss im Schwerbehindertenausweis stehen. Zu Beginn der Rente muss der Ausweis noch gültig sein.

Unser Tipp: Wenn Sie noch keinen Schwerbehindertenausweis haben, müssen Sie die Anerkennung Ihrer Schwerbehinderung bei einer für Ihren Wohnort zuständigen Stelle beantragen. Wenden Sie sich dazu an die Kommunal- oder Kreisverwaltung oder das Versorgungsamt. Füllen Sie den Antrag auf Anerkennung der Schwerbehinderung am besten gemeinsam mit Ihrem Arzt aus.

Lesen Sie auch: So erhalten pflegende Rentner höhere Bezüge

Ab wann kann man in Rente gehen?

Beginn der Schwerbehindertenrente ohne Abschläge

Das Eintrittsalter der Schwerbehindertenrente liegt zwei Jahre unter dem regulären Renteneintrittsalter. Ein Beispiel: Wer ab 1964 geboren ist, kann mit 67 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen. Mit der Schwerbehindertenrente ist der Ruhestand schon mit 65 Jahren möglich. Wer früher geboren ist, kann auch früher in Rente gehen. Denn das reguläre Renteneintrittsalter wird bis zum Jahr 2029 stufenweise angehoben. 

Die folgenden Tabellen zeigen das mögliche Renteneintrittsalter für unterschiedliche Jahrgänge (Quelle: Stiftung Warentest).

GeburtsjahrRentenalter (Jahre + Monate)

Rentenstart zwischen Monat/Jahr

195563 + 910/2018 - 10/2019
195663 + 1011/2019 - 11/2020
195763 + 1112/2020 – 12/2021
19586401/2022 – 01/2023
195964 + 203/2023 – 03/2024
196064 + 405/2024 – 05/2025
196164 + 607/2025 – 07/2026
196264 + 809/2026 – 09/2027
196364 + 1011/2027 – 11/2028
ab 196465ab 01/2029 immer ab Vollendung des 65. Lebensjahres

Beginn der Schwerbehindertenrente mit 3,6 Prozent Abschlägen

Wer Abschläge von 3,6 Prozent in Kauf nimmt, kann noch ein Jahr früher in Rente gehen.

GeburtsjahrRentenalter (Jahre + Monate)Rentenstart zwischen Monat/Jahr
195662 + 1011/2018 – 11/2019
195762 + 1112/2019 – 12/2020
19586301/2021 – 01/2022
195963 +203/2022 – 03/2023
196063 + 405/2023 – 05/2024
196163 + 607/2024 – 07/2025
196263 + 809/2025 – 09/2026
196363 + 1011/2026 – 11/2027
19646401/2028 – 01/2029

Beginn der Schwerbehindertenrente mit 7,2 Prozent Abschlägen

Wer Abschläge von 7,2 Prozent in Kauf nimmt, kann noch zwei Jahre früher in Rente gehen.

Geburtsjahr

Rentenalter (Jahre + Monate)Rentenstart zwischen Monat/Jahr
195761 + 1112/2018 – 12/2019
19586201/2020 – 01/2021
195962 + 202/2021 – 03/2022
196062 + 405/2022 – 05/2023
196162 + 607/2023 – 07/2024
196262 + 809/2024 – 09/2025
196362 + 1011/2025 – 11/2026
19646301/2027 – 01/2028

Beginn der Schwerbehindertenrente mit 10,8 Prozent Abschlägen

Wer Abschläge von 10,8 Prozent in Kauf nimmt, kann noch drei Jahre früher in Rente gehen.

GeburtsjahrRentenalter (Jahre + Monate)Rentenstart zwischen Monat/Jahr
19586101/2019 – 01/2020
195961 + 203/2020 – 03/2021
196061 + 405/2021 – 05/2022
196161 + 607/2022 – 07/2023
196261 + 809/2023 – 09/2024
196361 + 1011/2024 – 11/2025
196462

01/2026 – 01/2027


War dieser Artikel hilfreich?
Ø 4,5 / 5 Sternen aus 42 Meinungen
Artikel teilen

Nichts mehr verpassen mit unserem Newsletter!

Ihre E-Mail-Adresse


Mehr zum Thema »Pflegefinanzierung«:

Alles zum Thema Pflegefinanzierung PP Zur Startseite


nach oben