Staatliche Hilfe jetzt noch einfacher: Vermögensfreigrenze gestiegen

Jedes Jahr scheinen die Pflegekosten zu steigen. Die Pflegeversicherung kommt dabei in der Regel nicht für alle Kosten auf. Wer seine Pflegekosten finanziell nicht stämmen kann, bekommt zum Glück staatliche Hilfe. Um diese in Anspruch zu nehmen, ist jetzt sogar die Vermögensfreigrenze gestiegen.

24.02.2023
  • Lesezeit ca. 1 Minute
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    24.02.2023
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Rente für ältere Menschen
© Khongtham/www.shutterstock.com

Staatliche Unterstützung kann jeder beantragen, der sich seine monatlichen Ausgaben für Pflege nicht leisten kann. Der einzige Haken: Es gibt eine Vermögens- und Einkommensgrenze, die man nicht überschreiten darf, um diese Hilfe auch tatsächlich bewilligt zu bekommen.

Vermögensfreigrenze ist gestiegen

Die Vermögensfreigrenze hat sich verdoppelt. Lag sie vorher noch bei 5.000 Euro pro Person, so kann man jetzt bis zu 10.000 Euro Vermögen pro Person besitzen. Das heißt, dass mehr Menschen einen Anspruch auf staatliche Unterstützung haben. Ehepaare haben übrigens einen Freibetrag von 20.000 Euro. Wenn weitere Angehörige zum Haushalt gehören und finanziert werden müssen, steigt der Vermögensfreibetrag um 500 Euro pro Angehörigen.

Zum vorhandenen Vermögen zählen:

  • Sparbücher,
  • Wertpapiere,
  • Kraftfahrzeuge,
  • Grundbesitz und
  • Policen von Lebensversicherungen

Wie beantragt man die Sozialhilfe?

Generell gilt: Je früher Sie den Antrag stellen, desto besser. Auch wenn die Bearbeitung Ihres Antrages eine Weile dauern kann, bekommen Sie die Leistungen ab den Zeitpunkt der Antragstellung. Wenn Sie davor schon Schulden gemacht haben, um Ihre Pflegekosten zu bezahlen, werden diese nicht getragen.

Um beim Sozialamt die staatliche Unterstützung zu beantragen, müssen Sie in der Regel folgende Unterlagen einreichen:

  • Bescheinigungen über Einkommenshöhe
  • Angaben zum vorhandenen Vermögen
  • Personalausweise von Ihnen und evtl. bevollmächtigten Personen
  • Angaben über aktuelle Leistungen der Pflegekasse
  • Kontoauszüge der letzten drei Monate
  • Nachweise über zu zahlende Pflegekosten

Sollte Ihr Antrag abgelehnt werden, können Sie auch über die Beantragung von Wohngeld nachdenken. Wohngeld bekommen auch Bewohner im Pflegeheim.


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