Steuerlotse: Online-Hilfe für Rentner bei der Steuererklärung

Viele Rentner und Rentnerinnen sind steuerpflichtig. Und jedes Jahr werden es mehr. Durch Rentenerhöhungen rutschen immer mehr Menschen im Rentenalter in die Steuerpflicht. Viele müssen dann zum ersten Mal eine Steuererklärung abgeben – gar nicht so leicht. Das soll sich jetzt ändern, und zwar mit dem „Steuerlotsen“ des Bundesfinanzministeriums.

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Älteres Pärchen begeistert mit Laptop.
© Monkey Business Images/www.shutterstock.com

Der „Steuerlotse“ des Bundesfinanzministeriums wurde speziell für steuerpflichtige Rentner und Rentnerinnen entwickelt, die keine Zusatzeinkünfte haben. Wer zu dieser Zielgruppe gehört, kann die Steuererklärung ab dem Veranlagungsjahr 2020 ganz einfach und mit Schritt-für-Schritt-Anleitung online machen. Wer sich nicht sicher ist, ob der Steuerlotse infrage kommt, kann dies sogar individuell online prüfen. Der Steuerlotse ist komplett kostenfrei. Benötigt wird lediglich ein Computer mit gängigem Browser und ein Internetanschluss. Beim Erstellen der Steuererklärung mit dem Steuerlotsen werden nach Angabe des Bundesfinanzministeriums nur die wesentlichen Daten abgefragt.

Steuergerechtigkeit für jeden

„Steuergerechtigkeit heißt auch, jedem Steuerzahlenden die Steuererklärung einfach zu machen. Genau dafür sorgen wir mit unserem neuen Angebot. Der Steuerlotse macht es Rentner*innen und Pensionär*innen leichter, ihre Steuererklärung abzugeben. Damit geht die Sache ratzfatz. Gebraucht werden nur die wesentlichen Daten, alles wird im neuen Online-Angebot Schritt für Schritt erklärt“, wird die parlamentarische Staatssekretärin Sarah Ryglewski in einer Pressemitteilung des Finanzministeriums zitiert.

Speziell auf die Zielgruppe zugeschnitten

Der Steuerlotse richtet sich speziell an Menschen, die das bisherige digitale Angebot für die Steuererklärung gar nicht bis wenig genutzt haben. „In Gesprächen mit potentiellen Nutzer*innen wurden vor allem diese Herausforderungen identifiziert: die Angst davor, Fehler zu machen, fehlende Informationen, Unsicherheit im Digitalen und der Authentifizierungsprozess. Diese Herausforderungen treten nicht nur beim Ausfüllen der Steuererklärung, sondern auch bei der Vorbereitung auf. Der Steuerlotse legt den Fokus deshalb auf vier Handlungsphasen: Heranführen, Begleiten, Authentifizieren und Ausfüllen“, heißt es auf der Website des Bundesfinanzministeriums.

Laut Finanzministerium ist der Steuerlotse so aufgebaut, dass er für die Zielgruppe bestmöglich funktioniert und diese nicht überfordert. Er sei leicht und intuitiv zu bedienen. Die Bedienoberfläche sei bewusst reduziert gehalten, sodass Nutzer und Nutzerinnen nicht von zu vielen Interaktionsmöglichkeiten überfordert werden. Der Steuerlotse führe durch den Prozess – von der Registrierung bis hin zur fertigen Steuererklärung. Zu jedem Schritt gebe es verständliche und einfach formulierte Hilfetexte. Ein weiterer Vorteil gegenüber anderer Steuerprogramme: Die Eingabefelder seien genau auf die Zielgruppe (Rentner und Rentnerinnen ohne Zusatzeinkünfte) ausgerichtet. Somit sei die Steuererklärung auf das Wesentliche reduziert.

Hier geht’s direkt zum Steuerlotsen

Die Steuerlast mindern mit der Steuererklärung

Eine Steuererklärung kann sich für Rentner und Rentnerinnen durchaus lohnen, auch wenn sie nicht zur Abgabe verpflichtet sind. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn sie hohe Ausgaben in folgenden Bereichen haben:

  • Krankheits- und Pflegekosten
  • Außergewöhnliche Belastungen
  • Haushaltsnahe Dienstleistungen
  • Handwerkerleistungen

All diese Ausgaben können in der Steuererklärung angegeben werden und die Steuerlast verringern. Auch Spenden und Mitgliedsbeiträge sowie die Kirchensteuer können angegeben werden.

Wann sind Rentner und Rentnerinnen steuerpflichtig?

Ob und wie viel Steuern im Rentenalter gezahlt werden müssen, hängt von zwei Faktoren ab.

  1. Ist die Rente höher als der steuerfreie Grundbetrag? Wenn ja, sind Rentner und Rentnerinnen steuerpflichtig.
  2. Wie viel Prozent der Rente versteuert wird, ist vom Rentenbeginn abhängig.

Der steuerliche Grundfreibetrag liegt 2021 bei 9.744 Euro pro Jahr bzw. 19.488 Euro bei Verheirateten. Sobald Rentner und Rentnerinnen mit ihren gesamten Einkünften diesen Betrag übersteigen, sind sie zu einer Steuererklärung verpflichtet.

Wie viel Prozent der Rente versteuert wird, hängt vom Rentenbeginn ab. Renten werden erst seit 2005 versteuert. Damals erst zu 50 Prozent. Dieser Prozentsatz steigt von Jahr zu Jahr an, sodass Renten ab 2040 vollständig versteuert werden. Wer vorher in Rente geht bzw. gegangen ist, muss für einen Teil seiner Rente keine Steuern zahlen. Die Höhe ist vom Rentenbeginn abhängig und bleibt lebenslang gleich. Aber: Wenn Rentenerhöhungen hinzukommen, müssen diese zu 100 Prozent versteuert werden.

Das kann zum Beispiel so aussehen: Eine Arbeitnehmerin ging 2019 in Rente und lag mit ihren Einkünften über dem steuerlichen Grundfreibetrag. Sie muss deshalb 78 Prozent ihrer Rente versteuern. 2020 erhielt sie eine Rentenerhöhung. Dieser Betrag wird vollständig versteuert.

Übrigens: Es kann auch passieren, dass Rentner und Rentnerinnen lange keine Steuern zahlen mussten und dann durch eine Rentenerhöhung doch steuerpflichtig werden. Sie sollten sich also regelmäßig informieren, ob sie ggf. neuerdings zu einer Steuererklärung verpflichtet sind. Das Finanzamt weist in der Regel nicht darauf hin. Steuerpflichtige haben eine gewisse Mitwirkungspflicht.


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