Ein Platz im Pflegeheim bringt für viele pflegebedürftige Menschen und deren Familien erhebliche finanzielle Belastungen mit sich. Während die Pflegeversicherung einen Teil der Kosten übernimmt, bleibt ein Eigenanteil, den die Betroffenen selbst zahlen müssen. Dieser Eigenanteil variiert erheblich und hängt von mehreren Faktoren wie dem Bundesland, dem Pflegegrad und der Aufenthaltsdauer ab.
Was deckt die Pflegeversicherung ab?
Die Pflegeversicherung übernimmt nur einen festgelegten Leistungssatz, der sich nach dem Pflegegrad richtet. So erhalten Menschen mit einem höheren Pflegegrad höhere Zuschüsse, da sie intensivere Pflege benötigen. Allerdings deckt die Pflegeversicherung nur die reinen Pflegekosten, während zusätzliche Ausgaben, die im Zusammenhang mit dem Heimaufenthalt stehen, oft aus eigener Tasche bezahlt werden müssen. Besonders wichtig ist zu wissen, dass die Pflegekassen je nach Pflegegrad und Aufenthaltsdauer differenzierte Beträge zahlen, sodass langfristige Aufenthalte in der Regel mehr Unterstützung erhalten.
Hier ist eine Übersicht der monatlichen Leistungen der Pflegeversicherung:
Pflegegrad | Leistungen pro Monat |
1 | 125 Euro (nur für Betreuungs- und Entlastungsleistungen) |
2 | 770 Euro |
3 | 1.262 Euro |
4 | 1.775 Euro |
5 | 2.005 Euro |
Neben diesen Grundleistungen gewährt die Pflegekasse seit 2024 zusätzliche Zuschüsse zum einrichtungseinheitlichen Eigenanteil (EEE), abhängig von der Aufenthaltsdauer im Pflegeheim:
Aufenthaltsdauer im Pflegeheim | Zuschüsse zum EEE |
Erstes Jahr | 15 Prozent |
Zweites Jahr | 30 Prozent |
Drittes Jahr | 50 Prozent |
Viertes Jahr | 75 Prozent |
Unterschiede nach Bundesland und Heim
Die Kosten für einen Platz im Pflegeheim variieren erheblich zwischen den verschiedenen Bundesländern. Während Pflegeheimbewohner in Nordrhein-Westfalen oder Baden-Württemberg oft höhere Eigenanteile zahlen müssen, fallen die Kosten in östlichen Bundesländern wie Sachsen-Anhalt oder Thüringen meist geringer aus. Neben den regionalen Unterschieden gibt es auch innerhalb eines Bundeslands deutliche Abweichungen. Dies hängt häufig mit der Ausstattung und Lage des Heims sowie den allgemeinen Lebenshaltungskosten in der Region zusammen. Familien sollten daher die Preise unterschiedlicher Einrichtungen sorgfältig vergleichen, um eine Wahl zu treffen, die sowohl den finanziellen Rahmen als auch die Pflegebedürfnisse der betroffenen Person erfüllt.
Hier ist eine Übersicht der durchschnittlichen Eigenanteile pro Bundesland:
Bundesland | Eigenanteil in Euro |
Baden-Württemberg | 3.479 |
Bayern | 3.084 |
Berlin | 3.191 |
Brandenburg | 2.811 |
Bremen | 3.331 |
Hamburg | 3.091 |
Hessen | 3.111 |
Mecklenburg-Vorpommern | 2.710 |
Niedersachsen | 2.747 |
Nordrhein-Westfalen | 3.444 |
Rheinland-Pfalz | 3.147 |
Saarland | 3.431 |
Sachsen | 2.923 |
Sachsen-Anhalt | 2.602 |
Schleswig-Holstein | 2.855 |
Thüringen | 2.891 |
Die Zusammensetzung der Eigenbeteiligung
Der Eigenanteil umfasst mehrere Kostenkomponenten, die im Einzelnen stark variieren können:
Pflegekosten
Die Pflegekosten selbst machen oft den größten Teil der Heimkosten aus. Sie werden teilweise durch die Pflegekassen bezuschusst, wobei der verbleibende Eigenanteil je nach Pflegegrad unterschiedlich hoch ausfällt.
Unterkunft und Verpflegung
Da Pflegeheime neben der Pflege auch Unterkunft und Verpflegung bieten, fallen für diese Leistungen Kosten an, die in der Regel vollständig vom Bewohner getragen werden müssen. Die monatlichen Ausgaben für Verpflegung und Unterkunft variieren stark und können von einfachen Einrichtungen bis zu spezialisierten Häusern für Demenzkranke reichen.
Investitionskosten
Viele Pflegeheime berechnen Investitionskosten, die die laufenden Kosten für bauliche Maßnahmen, Renovierungen und die Anschaffung neuer Geräte abdecken. Da diese Posten nicht von der Pflegeversicherung übernommen werden, gehören sie zum Eigenanteil. Die Höhe dieser Kosten hängt davon ab, wie modern oder renovierungsbedürftig das Heim ist und in welchem Zustand die Räumlichkeiten und Einrichtungen gehalten werden.
Langfristige finanzielle Auswirkungen und Eigenanteilssenkung
Da die Pflegekassen oft nur einen begrenzten Zuschuss zu den reinen Pflegekosten leisten, bleibt für viele Menschen eine große finanzielle Lücke. Um diese zu schließen, müssen die Betroffenen entweder ihr eigenes Einkommen oder Vermögen einsetzen, oder Angehörige werden unter bestimmten Bedingungen zur Finanzierung herangezogen. Die gute Nachricht ist, dass die Zuschüsse der Pflegekassen mit zunehmender Aufenthaltsdauer steigen. Wer also über einen längeren Zeitraum in einem Pflegeheim lebt, kann möglicherweise eine Reduzierung des Eigenanteils erwarten.
Ein wichtiger Aspekt ist außerdem, dass es Unterstützungsoptionen gibt, falls die Kosten die eigenen Mittel übersteigen. Die Sozialhilfe springt dann ein, wenn die Einkünfte und das Vermögen der pflegebedürftigen Person zur Deckung der Eigenbeteiligung nicht ausreichen. Zudem gilt eine Unterhaltspflicht der Angehörigen nur, wenn deren jährliches Bruttoeinkommen über 100.000 Euro liegt.
Tipps zur Reduzierung des Eigenanteils
Preisvergleich und Wahl des richtigen Pflegeheims
Der Preisvergleich zwischen verschiedenen Einrichtungen ist ein entscheidender Schritt zur Kostenreduzierung. Auch wenn die Entfernung zur Familie eine Rolle spielen kann, sollten Interessenten unterschiedliche Optionen prüfen und die Leistungen sowie die Ausstattung der Heime vergleichen. In einigen Regionen ist der Eigenanteil für Pflegeheimbewohner deutlich niedriger, was für viele Familien eine willkommene finanzielle Entlastung bedeutet.
Sozialleistungen und Pflegewohngeld
Falls das Einkommen der betroffenen Person nicht zur Deckung des Eigenanteils ausreicht, können Sozialleistungen beantragt werden. Hierzu zählen das Pflegewohngeld und in manchen Fällen auch die Grundsicherung. Dies ist besonders hilfreich für diejenigen, deren Renteneinkommen den Eigenanteil bei weitem nicht abdeckt. Das Pflegewohngeld wird in einigen Bundesländern angeboten und unterstützt Pflegebedürftige mit niedrigen Einkünften bei der Finanzierung des Heimaufenthalts.
Steuerliche Entlastungen
Pflegebedürftige und ihre Angehörigen können unter Umständen steuerliche Entlastungen geltend machen. Dazu zählen unter anderem die Absetzbarkeit von Pflegekosten oder von Aufwendungen für den Heimaufenthalt als außergewöhnliche Belastungen. Eine Beratung durch einen Steuerexperten kann hier nützlich sein, um alle möglichen Vorteile zu nutzen und die finanzielle Belastung zu verringern.
Eine Frage der Planung und Unterstützung
Der Eigenanteil bei einem Pflegeheimaufenthalt bleibt für viele Menschen eine große finanzielle Belastung, doch durch eine sorgfältige Planung und die Ausschöpfung der bestehenden Unterstützungsmöglichkeiten lassen sich die Kosten zumindest teilweise senken. Preisvergleiche und staatliche Unterstützung können hier wichtige Entlastungen bieten. Gerade in Zeiten steigender Pflegekosten ist es für Betroffene und deren Familien entscheidend, sich frühzeitig mit den verfügbaren Optionen auseinanderzusetzen. Nur so lässt sich sicherstellen, dass die finanzielle Belastung tragbar bleibt und die pflegebedürftige Person die bestmögliche Versorgung erhält.
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