Wer pflegebedürftig wird, möchte häufig zu Hause versorgt werden – schließlich fühlt man sich in den eigenen vier Wänden meist nach wie vor am wohlsten. Damit dieses Unterfangen auch bei Ihnen oder Ihren Angehörigen gelingt, sollten Sie jedoch über die verschiedenen Möglichkeiten Bescheid wissen, die sich Ihnen in Bezug auf die häusliche Pflege eröffnen.
Kostensenkung im Pflegealltag
Der Pflegealltag ist mit viel Mühe, Arbeit und auch diversen Kosten verbunden – diese lassen sich allerdings durchaus reduzieren.
Fahrtkostenpauschalen nutzen
Viele pflegende Angehörige wissen nicht, dass sie Fahrtkosten, die durch die Pflege entstehen, steuerlich absetzen können. Dazu zählen Fahrten zum Arzt oder Krankenhaus. Es gibt verschiedene Pauschalen, wie die allgemeine Fahrtkostenpauschale, die behinderungsbedingte Fahrtkostenpauschale und den Pflegepauschbetrag.
Letzterer richtet sich als jährlicher Steuerfreibetrag nach der Höhe des Pflegegrades. Für Pflegegrad 1 haben Sie keinen Anspruch. Bei Pflegegrad 2 beträgt dieser 600 Euro und für den dritten Pflegegrad liegt Ihr jährlicher Freibetrag schon bei 1.100 Euro. Für die Grade 4 und 5 beläuft sich Ihr Pflegepauschbetrag dann auf 1.800 Euro im Jahr.
Krankenkasse als Kostenträger
Bei notwendigen Krankenhausfahrten kann unter bestimmten Umständen sogar die Krankenkasse die Kosten übernehmen. Dies gilt insbesondere für Fahrten, die aufgrund einer ärztlichen Verordnung notwendig sind oder wenn eine fachliche Betreuung benötigt wird.
Stromkosten für elektrische Hilfsmittel
Nutzen Sie täglich elektrische Hilfsmittel zur Pflege, deren Betrieb zusätzliche Kosten verursacht? Gesetzliche Krankenkassen erstatten unter Umständen einen Teil dieser Stromkosten, wenn das entsprechende Hilfsmittel ärztlich verschrieben wurde – dazu zählen zum Beispiel Notrufsysteme oder auch Beatmungsgeräte.
Vollständige Ausschöpfung von Pflegeleistungen
Viele Pflegebedürftige und ihre Angehörigen nutzen nicht alle Leistungen, die ihnen zustehen. Informieren Sie sich bei Ihrer Pflegekasse über mögliche Zuschüsse und Leistungen, die Ihnen helfen können, Kosten zu sparen und die Pflege zu erleichtern – fragen Sie ruhig nach wirklich allen Aspekten der häuslichen Pflege, die zusätzliche Kosten verursachen könnten, falls Sie unsicher sind.
Pflegeberatung: Kostenlose Anlaufstelle für Bedürftige und Angehörige
Unterstützung im Haushalt
Die täglichen Aufgaben des Haushalts können für pflegende Angehörige nicht selten überwältigend sein. Glücklicherweise gibt es für Sie auch hier Möglichkeiten zur Unterstützung:
Hauswirtschaftliche Hilfe
Wussten Sie, dass Dienste wie Einkaufshilfen, Kochen oder Reinigung der Wohnung durch ambulante Pflegedienste durchgeführt werden können? Diese Leistungen lassen sich über den Entlastungsbetrag von bis zu 125 Euro monatlich oder die Pflegesachleistungen ordnungsgemäß abrechnen.
Die Pflegesachleistungen belaufen sich zurzeit auf die folgenden Beträge pro Monat:
- Pflegegrad 1: keine Ansprüche
- Pflegegrad 2: 761 Euro
- Pflegegrad 3: 1.432 Euro
- Pflegegrad 4: 1.778 Euro
- Pflegegrad 5: 2.200 Euro
Professionelle Reinigungsdienste
Für die regelmäßige Reinigung der Wohnung können Sie eine professionelle Reinigungsfirma beauftragen. Die Kosten hierfür können teilweise über den Entlastungsbetrag finanziert werden, falls dies zur Unterstützung der häuslichen Pflege beiträgt – dokumentieren Sie also am besten, was gereinigt wird und inwiefern dies der häuslichen Pflege zuträglich ist.
Medizinische Unterstützung und Behandlungspflege
Sie müssen Ihren pflegebedürftigen Angehörigen keinesfalls alleine zu Hause versorgen, denn auch für diese kritische Komponente gibt es Hilfe. Ambulante Pflegedienste übernehmen medizinisch notwendige Leistungen wie die Medikamentengabe, Wundversorgung oder das Anlegen von Kompressionsstrümpfen.
Die Kosten für diese Leistungen können bei Vorliegen einer ärztlichen Verordnung von der Krankenkasse übernommen werden. Es ist keine Schande, mit der medizinisch notwendigen Versorgung eines Angehörigen überfordert zu sein – schämen Sie sich also nicht, auch hier nach Hilfe zu fragen.
Betreuung und soziale Teilhabe
Soziale Teilhabe und emotionale Unterstützung sind für Pflegebedürftige besonders wichtig – häusliche Pflege bedeutet keinesfalls Isolation.
Betreuungsangebote
Aktivitäten wie Spaziergänge, Vorlesen oder Gesellschaftsspiele können durch ehrenamtliche Helfer, professionelle Betreuungsdienste oder im Rahmen von Tagespflegeangeboten erfolgen. Diese Dienste können ebenso über den Entlastungsbetrag oder Pflegesachleistungen finanziert werden.
Tagespflegeeinrichtungen
Tagespflege bietet Pflegebedürftigen die Möglichkeit, tagsüber betreut zu werden und abends wieder nach Hause zurückzukehren. Die Kosten werden je nach Pflegegrad von der Pflegekasse übernommen.
Auszeiten für Angehörige
Auch pflegende Angehörige dürfen sich selbst nicht vergessen – Auszeiten sind nötig und gehören zur häuslichen Pflege dazu.
Verhinderungspflege
Diese ermöglicht es Ihnen als pflegenden Angehörigen, eine Auszeit zu nehmen, während die Pflege temporär von anderen Personen oder Diensten übernommen wird. Bis zu dem festgelegten Betrag von 1.612 Euro pro Jahr übernimmt die Pflegekasse die Kosten.
Kurzzeitpflege
Sollte doch eine vollstationäre Pflege vorübergehend notwendig sein, können Sie ab Pflegegrad 2 die Kurzzeitpflege in Anspruch nehmen. Auch diese Zeit können Sie nutzen, um sich eine Auszeit zu nehmen. Die Höhe der Kurzzeitpflege liegt derzeit bei 1.774 Euro im Jahr.
Die häusliche Pflege ist eine Herausforderung für alle Betroffenen, doch durch die Nutzung aller verfügbaren Ressourcen und Unterstützungsangeboten können sowohl Pflegende als auch Pflegebedürftige erhebliche Erleichterung erfahren. Erkundigen Sie sich umfassend bei Ihrer Pflegekasse und schämen Sie sich bei Überforderung nicht – niemand sollte diesen Weg alleine gehen müssen.
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