Pflege zu Hause: 6 Dinge, die Sie erledigen müssen

Immer wieder stehen Menschen und ihre Angehörigen vor der Herausforderung Plötzlich Pflegefall. Für viele ist trotz mangelnder Erfahrung und großer Sorgen klar: Ein Pflegeheim kommt nicht infrage. Doch wer die Pflege in den eigenen vier Wänden angehen möchte, braucht einen Plan. Wir zeigen ihn in 6 Schritten.

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Checkliste
© TeroVesalainen/pixabay.com

Die Pflege eines Angehörigen ist für viele Menschen eine Herzensangelegenheit. Aber es ist auch eine Herausforderung, die nicht unterschätzt werden darf. Damit alles gelingt und weder der Pflegebedürftige noch der pflegende Angehörige unter schlechter Planung leiden, sollten folgende Schritte nicht übersprungen werden.

Schritt 1: Über die Krankheit informieren

Die Gründe für Pflegebedürftigkeit können vielfältig sein. Nicht nur das Alter spielt hier eine Rolle. Menschen können auch durch einen Schlaganfall, Krebs, Parkinson oder Demenz pflegebedürftig werden. Angehörige sollten sich ausführlich über die entsprechende Krankheit informieren. Denn oft folgen bestimmte Erkrankungen auch bestimmten Verläufen. Wie sich der Zustand und die Bedürfnisse des Pflegebedürftigen entwickeln, ist somit zum Teil schon absehbar. Wer sich vorher gut informiert, kann mit den jeweiligen Situationen oder Stadien der Krankheit besser umgehen. Die Pflegearbeit wird leichter, weil Angehörige vorbereitet sind und sich weniger schnell überfordert fühlen.

Tipp: Bei vorherigem Krankenhausaufenthalt lohnt es sich, mit dem behandelnden Arzt und dem Pflegepersonal über die weitere Entwicklung des Gesundheitszustandes zu sprechen. Pflegende Angehörige können außerdem regelmäßig ihren Hausarzt um Rat fragen oder einen Pflegestützpunkt in der Nähe aufsuchen. Auch Foren im Internet können hilfreich sein. Hier finden Betroffene ein offenes Ohr, können Erfahrungen austauschen und sich gegenseitig helfen.

Schritt 2: Pflegen lernen

Die Pflege eines Menschen ist ein Vollzeitjob, der nicht nur eine Menge Zeit kostet, sondern auch Fachwissen erfordert. Laut ZQP (Zentrum für Qualität in der Pflege) werden zwei Drittel der zu Hause lebenden Pflegebedürftigen von ihren Angehörigen betreut. Diese sind im Schnitt 63 Stunden in der Woche mit der Pflege und der Organisation beschäftigt. Damit die Pflegearbeit leichter fällt und teilweise schneller durchgeführt werden kann, braucht es Übung. Wer weiß, worauf es bei der Pflege ankommt, kann nicht nur den pflegebedürftigen Angehörigen schonen, sondern auch sich selbst – sowohl mental als auch körperlich. Strukturierte Abläufe und gezielte Handgriffe müssen in den Pflegealltag eingebunden werden.

Tipp: Die Hilfe von Profis ist ungemein viel wert. Betroffene können für den Anfang entweder einen ambulanten Pflegedienst zurate ziehen oder einen kostenlosen Pflegekurs besuchen. Solche Kurse werden zum Beispiel von Pflegekassen, Krankenhäusern oder Wohlfahrtsverbänden angeboten. Pflegende Angehörige haben darauf einen gesetzlichen Anspruch. Teilweise ist es sogar möglich, den Kurs zu Hause durchzuführen.

Schritt 3: Pflegegrad und Leistungen beantragen

Um Geld von der Pflegekasse zu erhalten, muss ein Antrag gestellt werden. Angehörige können diesen für den Pflegebedürftigen stellen, indem sie ein formloses Schreiben an seine Krankenkasse schicken. Wichtig ist, dass der Versicherte selbst mit Datum unterschreibt. Antragsteller bekommen dann ein Formular zugeschickt, das sie ausfüllen und wieder zurücksenden. Danach erfolgt ein Gutachten des MDK (Medizinischer Dienst der Krankenkassen), in dem der Pflegegrad festgestellt wird. In diesem Artikel erfahren Sie, worauf es beim Antrag und beim Gutachten ankommt – inklusive Checklisten und Vorlagen.

Tipp: Sobald der Antrag auf Pflegegrad bewillig wurde, können Betroffene für die Pflege zu Hause Pflegegeld erhalten. Leistungen, die weniger bekannt sind, aber auf keinen Fall verschenkt werden sollten, sind der Entlastungsbetrag (125 Euro im Monat) und die kostenlosen Pflegehilfsmittel (für 40 Euro im Monat).

Übrigens: Wenn der Pflegegrad abgelehnt wird, können Betroffene innerhalb von vier Wochen Widerspruch einlegen. In vielen Fällen lohnt sich der Aufwand und es wird noch nachträglich ein Pflegegrad zugeteilt.

Schritt 4: Weitere finanzielle Unterstützung nutzen

Neben den oben genannten Leistungen bietet es sich an, immer auf dem Laufenden zu bleiben, was zusätzliche finanzielle Unterstützung betrifft. Arbeitnehmer haben zum Beispiel Anspruch auf kurzzeitige Arbeitsverhinderung und Pflegeunterstützungsgeld. Unter Umständen können auch Pflegezeit und Familienpflegezeit genutzt werden. Rentner können mit der Pflege eines Angehörigen hingegen ihre Rente aufstocken. Und wenn für die Pflege zu Hause der Wohnraum angepasst werden muss, gibt es mehrere Zuschüsse, die Betroffene nutzen können. Auch im Hinblick auf Steuern und Pflege lässt sich einiges sparen, zum Beispiel mit dem Pflegepauschbetrag, dem Behindertenpauschbetrag oder Haushalts- und Krankheitskosten als außergewöhnliche Belastungen.

Schritt 5: Arbeit verteilen

Ein Großteil der pflegenden Angehörigen sind Frauen. Meistens sind es Ehefrauen oder Töchter, die die Pflege übernehmen. Wenn es irgendwie möglich ist, sollten Betroffene aber versuchen, die Arbeit auf die ganze Familie aufzuteilen. Das ist nicht nur eine Entlastung für die Pflegeperson, sondern auch eine Bereicherung für den Pflegebedürftigen.

Beispiel: In einer Familie kümmert sich die Frau um die Grundpflege ihres pflegebedürftigen Vaters. Sie ist zum Beispiel für Waschen, Anziehen und Kochen zuständig. Ihr Mann nimmt ihr Arbeit ab, indem er Papierkram und Behördengänge erledigt. Ihre Kinder übernehmen den Einkauf und kümmern sich mit Spielen, Spaziergängen oder Musik außerdem darum, dass ihr Opa gut unterhalten wird.

Tipp: Ein Wochenplan kann dabei helfen, alle Familienmitglieder einzubeziehen.

Schritt 6: Auszeiten schaffen

Auch wenn die Arbeit gut verteilt wird, ist es wichtig, für Auszeiten zu sorgen. Und zwar ohne schlechtes Gewissen. Es gibt Leistungen der Pflegekasse, die sicherstellen, dass Pflegepersonen sich ausruhen können und gleichzeitig wissen, dass ihre Angehörigen gut versorgt sind. Dazu gehören zum Beispiel die Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege. Im Alltag kann außerdem der Entlastungsbetrag eingesetzt werden, zum Beispiel um Tages- oder Nachtpflege oder einen ambulanten Pflegedienst zu bezahlen. So können sich pflegende Angehörige regelmäßig etwas Luft verschaffen, um private Angelegenheiten zu regeln oder einfach mal zu entspannen.

Übrigens: Die hier genannten Leistungen können Pflegepersonen und ihre Angehörigen auch für einen gemeinsamen Urlaub im Pflegehotel einsetzen.


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