So beantragen pflegende Angehörige eine Kur oder Reha

Die Pflege von Angehörigen ist vielen Menschen eine Herzensangelegenheit. Doch wer dabei nicht auf sich selbst achtet, riskiert seine eigene Gesundheit. Nicht nur körperlich, sondern auch psychisch müssen pflegende Angehörige viel leisten. Oft stellen sie ihre eigenen Bedürfnisse zurück, um für den Pflegebedürftigen da zu sein. Doch es ist möglich, eine Auszeit vom Pflegealltag zu nehmen und den pflegebedürftigen Angehörigen dennoch gut versorgt zu wissen.

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Tag am Meer
© PublicDomainPictures/pixabay.com

Weil die Pflege vielen Angehörigen einiges abverlangt, ermöglichen sowohl die gesetzliche Krankenversicherung als auch die gesetzliche Rentenversicherung Kuren und Rehas für pflegende Angehörige. Viele Betroffene, die Anspruch hätten, nehmen diesen jedoch nicht wahr. Oft überwiegt das Gefühl, eine Kur oder Reha anzutreten, wäre selbstsüchtig oder verantwortungslos. Doch nur wer selbst körperlich und psychisch fit ist, kann gute Pflege leisten. Sich eine Auszeit zu nehmen, ist also auch im Interesse des pflegebedürftigen Angehörigen.

Kur oder Reha, was ist der Unterschied?

Der maßgebliche Unterschied zwischen einer Kur und einer Reha liegt in ihrem Ziel. Die Kur ist eine Vorsorgeleistung. Sie dient dazu, drohende Krankheiten zu verhindern. Eine Rehabilitation findet hingegen statt, um die Gesundheit wiederherzustellen, also um zum Beispiel nach einer Krankheit wieder zu genesen.

Wo stellt man den Antrag?

Für den Antrag auf eine Kur oder Reha kann sowohl die Krankenkasse als auch die Rentenversicherung verantwortlich sein. Am einfachsten ist es, den Antrag bei der gesetzlichen Krankenkasse zu stellen. In der Regel reicht sie ihn an den Rentenversicherungsträger weiter, wenn sie selbst nicht zuständig ist.

Wie stellt man den Antrag?

Bevor Sie den Antrag stellen, sollten Sie mit Ihrem Hausarzt besprechen, ob eine Kur oder Reha für Sie infrage kommt. Ein Befundbericht oder ein medizinisches Gutachten kann den Antragsvorgang beschleunigen. Außerdem kann Ihr Arzt beim Ausfüllen des Antragsformulars helfen. Bei der Deutschen Rentenversicherung können Sie kostenlose Formulare herunterladen. Alternativ können Sie sich auch an die Mitarbeiter Ihrer Krankenkasse wenden, um Formulare zu erhalten und sie ggf. gemeinsam auszufüllen.

Der Antrag auf Kur bzw. Reha wird geprüft, zum Beispiel durch den medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) oder durch einen Vertragsarzt.

Unser Tipp: Falls der Antrag abgelehnt wird, lohnt es sich in vielen Fällen, Widerspruch einzulegen! Das sollten Sie gemeinsam mit Ihrem Hausarzt tun. Wichtig ist, dass Sie die Frist von 4 Wochen einhalten.

Ambulante Vorsorgekur vs. Kompaktkur

Eine ambulante Vorsorgekur kommt bei leichteren gesundheitlichen Problemen infrage, während eine sogenannte Kompaktkur bei bestimmten Krankheitsbildern wie zum Beispiel Osteoporose erfolgt. Kuren finden in anerkannten Heilbädern statt und dauern ca. zwei bis drei Wochen.

Von der Krankenkasse bzw. dem Rentenversicherungsträger werden Arztkosten und 85 Prozent der Kurmittelkosten übernommen. Hinzu kommt ein Zuschuss von höchstens 13 Euro pro Tag für Unterkunft, Verpflegung oder Fahrtkosten. Kurpatienten müssen einen Eigenanteil von 10 Euro pro Verordnung zahlen.

Ambulante Reha vs. stationäre Reha

Eine Reha kann entweder ambulant oder stationär stattfinden. Eine ambulante Reha erfolgt in der Regel nach einer Operation oder bei chronischen Krankheiten. Sie findet in einer Reha-Einrichtung vor Ort statt und zwar an mehreren Stunden pro Tag für ungefähr drei Wochen.

Eine stationäre Reha erfolgt, wenn ambulante Maßnahmen zur Heilung oder Linderung einer Krankheit nicht mehr ausreichen. Die Dauer beträgt ebenfalls ca. drei Wochen und die Reha findet an einem Ort statt, den die Krankenkasse bzw. die Rentenversicherung vorgibt. Wünsche können hierbei teilweise berücksichtigt werden.

Auf eine ambulante Reha haben Sie alle drei Jahre Anspruch, auf eine stationäre Reha alle vier Jahre. Voraussetzung ist, dass die Reha medizinisch notwendig ist, dass eine positive Prognose besteht und dass Sie körperlich in der Lage für eine Reha sind.

Sowohl für die ambulante als auch für die stationäre Reha ist ein Eigenanteil von 10 Euro pro Tag zu zahlen.

Verhinderungspflege für den pflegebedürftigen Angehörigen

Damit der pflegebedürftige Angehörige während Ihrer Kur oder Reha trotzdem gut versorgt ist, können Sie Angebote der gesetzlichen Pflegeversicherung nutzen. Mit der Kurzzeitpflege oder der Verhinderungspflege werden pflegende Angehörige für einen gewissen Zeitraum entlastet und können sich unbesorgt um die eigene Erholung kümmern. Es ist sogar möglich, beide Leistungen zu kombinieren. Wie das funktioniert, lesen Sie in unserem Artikel: Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege beantragen und kombinieren

Unser Tipp: Wer nicht so lange von seinem pflegebedürftigen Angehörigen getrennt sein möchte, kann auch einen gemeinsamen Urlaub planen. Lesen Sie dazu: Urlaub im Pflegehotel: Darauf müssen Sie achten


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