Viele Menschen werden zu Hause von ihren Angehörigen, Nachbarn oder Bekannten gepflegt. Oft müssen diese für die häusliche Pflege im Beruf kürzertreten oder diesen sogar ganz aufgeben. Das bedeutet weniger Einkommen und somit auch weniger Beiträge in die Rentenversicherung. Um diese Vorsorgelücke aufzufangen und das Engagement im privaten Pflegebereich zu honorieren, erhalten Pflegepersonen für ihre Tätigkeit Rentenansprüche. Auch Menschen, die bereits Rentner sind, können dadurch ihre Bezüge erhöhen.
Wer hat Anspruch auf die Zusatzrente bei häuslicher Pflege?
Um für die Zeit der häuslichen Pflege Rentenansprüche zu erhalten, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein:
- Die pflegebedürftige Person muss mindestens in Pflegegrad 2 eingestuft sein.
- Die Pflegeperson muss sich mindestens zehn Stunden pro Woche, regelmäßig verteilt auf mindestens zwei Tage in der Woche, um den Pflegebedürftigen kümmern.
- Die Pflegeperson muss sich im Kalenderjahr länger als zwei Monate um den Pflegebedürftigen kümmern.
- Die Pflegeperson darf höchstens 30 Stunden pro Woche erwerbstätig sein.
- Die Pflege muss in häuslicher Umgebung stattfinden.
- Die pflegebedürftige Person hat Anspruch auf Leistungen aus einer Pflegeversicherung (gesetzlich oder privat).
Übrigens: Es spielt keine Rolle, ob der pflegende Rentner und die pflegebedürftige Person miteinander verwandt sind. Betroffene können auch Nachbarn, Freunde oder Bekannte sein. Wichtig ist nur, dass die Pflegeperson keine Bezahlung für ihre Tätigkeit erhält.
Wie hoch ist die Zusatzrente für die häusliche Pflege?
Für ein Jahr Pflege erhöht sich die Rente im Idealfall um etwas mehr als 30 Euro – und das lebenslang. Wie viel Extra-Rente es tatsächlich gibt, hängt aber von mehreren Faktoren ab. Einerseits ist entscheidend, welcher Pflegegrad vorliegt. Je höher dieser ist, desto mehr Rente gibt es auch. Außerdem kommt es darauf an, welche Leistungen von der Pflegekasse in Anspruch genommen werden. Es spielt hier eine Rolle, ob die pflegebedürftige Person Pflegegeld bezieht oder Pflegesachleistungen (z.B. Pflegedienst) in Anspruch nimmt. Darüber hinaus gibt es Unterschiede zwischen den alten und den neuen Bundesländern.
Monatliche Zusatzrente für ein Jahr Pflege (Westen)
Pflegegrad | Bei Pflegegeld | Bei Pflegesachleistungen | Bei Kombinationsleistungen |
2 | 7 € | 9 € | 8 € |
3 | 15 € | 10 € | 13 € |
4 | 24 € | 17 € | 21 € |
5 | 35 € | 24 € | 29 € |
Monatliche Zusatzrente für ein Jahr Pflege (Osten)
Pflegegrad | Bei Pflegegeld | Bei Pflegesachleistungen | Bei Kombinationsleistungen |
2 | 6 € | 9 € | 8 € |
3 | 15 € | 10 € | 12 € |
4 | 24 € | 17 € | 20 € |
5 | 34 € | 24 € | 29 € |
Quelle: Stiftung Warentest, test.de, Stand: Januar 2022
Hinweis: Die Rentenbeiträge für die Pflegeperson werden nicht von der eigenen Rentenversicherung, sondern von der Rentenversicherung der oder des Pflegebedürftigen gezahlt. Bei Fragen müssen sich Angehörige oder Bekannte also an die Versicherung der oder des Pflegebedürftigen wenden.
Auch für Pflegepersonen, die bereits Rentner sind
Oft kümmern sich Ehefrauen und Ehemänner, die selbst schon in Rente sind, um ihre pflegebedürftigen Partner. Dabei leisten sie schwere Arbeit, die lange Zeit nicht anerkannt wurde. Seit Einführung der sogenannten Flexi-Rente im Juli 2017 ist es für Rentner jedoch möglich, für die Pflege zu Hause mehr Rente zu erhalten.
Flexi-Rente: Wer als Rentner arbeitet, kann Rente aufstocken
Am 1. Juli 2017 wurde die sogenannte Flexi-Rente eingeführt. Unter anderem bietet sie Menschen, die im Ruhestand arbeiten, die Möglichkeit, ihre Rentenansprüche zu erhöhen. Seit das Gesetz eingeführt wurde, erhalten auch pflegende Rentner eine finanzielle Anerkennung für ihre Tätigkeit. Für die Zusatzrente bei häuslicher Pflege gelten die oben genannten Voraussetzungen.
Ansprüche werden von Rentnern kaum genutzt
In Deutschland gibt es viele Rentner, die die Voraussetzungen erfüllen. Doch die wenigsten nutzen ihre Ansprüche. Denn die zusätzlichen Rentenbezüge werden nicht automatisch von der Rentenversicherung berechnet und ausgezahlt. Pflegende Rentner müssen sie selbst beantragen. Da das den meisten Betroffenen nicht klar ist, verzichtet ein Großteil unwissend auf bares Geld.
Rente umstellen und Ansprüche anrechnen lassen
Die Regelung der Flexi-Rente sieht vor, dass Betroffene, die das reguläre Rentenalter erreicht haben, zunächst auf 1 Prozent ihrer Altersrente verzichten müssen, um die zusätzlichen Bezüge zu erhalten. Denn wer statt der Vollrente nur eine Teilrente von 99 Prozent bezieht, bezweckt damit, dass die Pflegekasse in die Rentenversicherung einzahlt. Dazu müssen Betroffene einen Antrag bei der Rentenversicherung stellen.
Unser Tipp: Lassen Sie sich bei der Rentenversicherung ausführlich beraten. Hier können Sie durchrechnen lassen, ob sich eine Umstellung lohnt. Sie erfahren auch, wie es dann weitergeht. In der Regel wird nach der Umstellung auf Teilrente die Pflegekasse informiert und der neue Rentenanspruch festgestellt. Das Renten-Plus wird am 1. Juli des Folgejahres gutgeschrieben. Sollte der Pflegebedürftige in ein Pflegeheim umziehen, kann der Rentner wieder auf Vollrente umsteigen.
Weitere Informationen zur Rente für Pflegepersonen finden Sie in diesem Informationsblatt der Deutschen Rentenversicherung.
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