Eine Auszeit vom Alltagsstress tut jedem gut. Menschen, die in ihrer Familie oder im Freundeskreis mit Pflegebedürftigkeit konfrontiert werden, gönnen sich allerdings nur selten eine längere Erholungspause. Dabei sind regelmäßige Auszeiten und Urlaube gerade für pflegende Angehörige wichtig, damit die Betreuung eines anderen Menschen nicht auf die eigene Gesundheit schlägt.
Neue Energie und frischer Wind
Damit pflegende Angehörige entlastet werden, gibt es die Möglichkeit von Verhinderungs- oder Kurzzeitpflege. Dabei wird der Pflegebedürftige für einen gewissen Zeitraum entweder ambulant oder stationär versorgt, sodass die Pflegeperson Zeit hat, um zum Beispiel in den Urlaub zu fahren.
Es ist aber auch möglich, gemeinsam in den Urlaub zu fahren. Denn pflegebedürftigen Personen kann ein Tapetenwechsel genauso gut tun. Ein gemeinsamer Aufenthalt in einem Pflegehotel bietet nicht nur eine Abwechslung vom Pflegealltag, sondern schafft auch Raum für gemeinsame positive Erfahrungen. Die Beziehung zwischen Ehepartnern oder Kindern und pflegebedürftigen Eltern kann gestärkt werden.
Gute Versorgung steht im Vordergrund
Bei dem Begriff „Pflegehotel“ handelt es sich nicht um einen geschützten Begriff. Deshalb ist es wichtig, dass Interessenten sich genau über die angebotenen Leistungen informieren. Denn als Pflegehotel kann sich nicht nur ein Hotel bezeichnen, das klassische Angebote und Pflege verbindet. Auch Seniorenresidenzen mit Hotelservice oder ganz normale Pflegeheime können sich so nennen.
Wenn Sie ein Hotel gefunden haben, prüfen Sie deshalb am besten, ob es neben dem klassischen Hotelservice auch die wichtigsten Voraussetzungen für ein Pflegehotel erfüllt, in dem die Bedürfnisse des Pflegebedürftigen und der Pflegeperson gleichermaßen berücksichtigt werden. Wichtig ist, dass die Kombination aus Urlaubsregion, Freizeitangebot, Hotelservice und Pflege stimmt.
Auf folgende Punkte sollten Sie achten:
- Das Hotel (Zugänge, Außenbereich, Zimmer) ist barrierefrei.
- Die Zimmer sind groß genug und angemessen ausgestattet (z.B. Pflegebetten, Aufrichthilfen, Patientenlifter, Haltegriffe).
- Zusätzliche Hilfsmittel können genutzt werden (z.B. Rollatoren, Elektrostühle, Hausnotrufsysteme).
- Für Rundum-Verpflegung ist gesorgt (All-inklusive-Urlaub).
- Es gibt diverse Wellness-Angebote.
- Es gibt Dienstleistungen wie Physio- oder Ergotherapie.
- Ein ambulanter Pflegedienst ist immer verfügbar.
- Es gibt Veranstaltungen und Freizeitangebote, die Pflegebedürftige und Pflegepersonen gemeinsam nutzen können.
- Es gibt Tages- oder Kurzzeitpflege, damit die Pflegeperson auch allein etwas unternehmen kann.
- Es gibt ggf. besondere Angebote für Demenzkranke.
- Es gibt ggf. einen Anreise- und Abreiseservice.
- Es gibt ggf. die Möglichkeit der Intensivpflege.
- Das Personal kann Sie bei der Aufenthaltsplanung und der Beantragung von Zuschüssen unterstützen.
Finanzielle Unterstützung von der Pflegekasse
Wenn ein anerkannter Pflegegrad vorliegt, können Betroffene folgende Leistungen der Pflegekasse für die Finanzierung des Urlaubs einsetzen:
- Pflegesachleistungen
- Verhinderungspflege
- Kurzzeitpflege
- Entlastungsbetrag
Welche finanzielle Unterstützung infrage kommt, ist von Fall zu Fall unterschiedlich. Wer sich für einen Urlaub im Pflegehotel interessiert, sollte ihn frühzeitig planen und sich professionell beraten lassen. Informationen erhalten Sie zum Beispiel bei Ihrem Pflegedienst, bei der Sozialstation oder beim Pflegestützpunkt in Ihrer Nähe.
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