Antrag auf Hilfsmittel abgelehnt? So legen Sie Widerspruch ein

Hilfsmittel wie Gehhilfen, Badelifte oder Pflegebetten können das Leben mit Pflegebedürftigkeit erheblich erleichtern – sowohl für pflegebedürftige Personen als auch für ihre pflegenden Angehörigen. Oft ist die Kostenübernahme durch die Krankenkasse möglich. Doch nicht immer klappt es mit dem Antrag beim ersten Versuch. Wenn die Krankenkasse ein Hilfsmittel ablehnt, sollten Betroffene Widerspruch einlegen.

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Paar begutachtet ein Schriftstück
© wavebreakmedia/www.shutterstock.com

Die Liste an Hilfsmitteln für kranke oder pflegebedürftige Menschen ist lang. Im Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbands gibt es fast 100 Produktgruppen für Hilfsmittel und Pflegehilfsmittel. Wie der Name schon sagt, umfasst jede Produktgruppe mehrere Produkte, die das Leben mit bestimmten Einschränkungen erleichtern können.

Hilfsmittel bei der Krankenkasse beantragen

Die meisten Hilfsmittel sind in der Anschaffung und/oder in der Unterhaltung kostspielig und für viele Menschen damit nicht leicht zugänglich. Sofern jedoch eine medizinische Notwendigkeit vorliegt, können die Kosten für entsprechende Hilfsmittel auf Antrag von der Krankenkasse erstattet werden.

Übrigens: Es gibt einen Unterschied zwischen Hilfsmitteln und Pflegehilfsmitteln. Für die Erstattung von Pflegehilfsmitteln ist die Pflegekasse zuständig. Diese ist aber an die Krankenkasse gekoppelt, sodass der erste Ansprechpartner in jedem Fall die Krankenkasse sein kann.

Wie Sie einen Antrag auf Hilfsmittel stellen und worauf Sie dabei achten müssen, erfahren Sie in unserem Artikel So beantragen Sie Hilfsmittel und Pflegehilfsmittel

Hilfsmittel abgelehnt? Widerspruch einlegen

Nach dem Antrag auf Hilfsmittel hat die Krankenkasse in der Regel drei bis fünf Wochen Zeit für eine Entscheidung. Wurde das Hilfsmittel abgelehnt, sollten Antragsteller unbedingt rechtzeitig Widerspruch einlegen. Der Widerspruch muss im ersten Schritt nicht begründet werden. In erster Linie gilt es, die angegebene Frist einzuhalten – sie beträgt für gewöhnlich einen Monat. Innerhalb dieser Zeit sollten Antragsteller ein Schreiben bei der Krankenkasse einreichen, in dem sie der Entscheidung widersprechen und darauf hinweisen, dass sie die Begründung für ihren Widerspruch nachreichen.

Um den Widerspruch zu begründen, sollten Sie zunächst in Erfahrung bringen, warum der Antrag abgelehnt wurde. Fragen Sie bei der Krankenkasse nach den Gründen und lassen Sie sich, falls vorhanden, das Gutachten aushändigen. Dann können Sie damit beginnen, genau aufzulisten, warum Sie der Entscheidung widersprechen und wieso Sie das Hilfsmittel benötigen. Stützen Sie sich hierbei auch auf die Indikation für das jeweilige Hilfsmittel, die im Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbands zu finden ist. Sprechen Sie außerdem erneut mit Ihrem Arzt, um Ihre Argumente zu stützen und den Widerspruch richtig und dennoch verständlich zu formulieren. Eine erneute ärztliche Bescheinigung für das Hilfsmittel kann ebenfalls hilfreich sein.

Widerspruch erfolglos? Im Notfall Klage einreichen

Die Krankenkasse hat grundsätzlich zwei Möglichkeiten, auf einen Widerspruch zu reagieren. Sie kann das Hilfsmittel doch noch bewilligen (Abhilfebescheid) oder aber den nachträglichen Antrag ebenfalls ablehnen (Widerspruchsbescheid).

Sollte die Krankenkasse den Antrag auf ein Hilfsmittel trotz sorgfältigem Widerspruch erneut ablehnen, können Betroffene über eine Klage nachdenken. Nach der Ablehnung muss die Klage innerhalb von vier Wochen beim Sozialgericht eingereicht werden. Sollte die Krankenkasse nach drei Monaten noch keine Entscheidung über den Widerspruch mitgeteilt haben, können Betroffene ebenfalls Klage einreichen – eine sogenannte Untätigkeitsklage.

Wer gegen die Entscheidung der Krankenkasse klagen möchte, sollte sich im Vorfeld über mögliche Kosten informieren. Grundsätzlich sind Klagen vor dem Sozialgericht gerichtskostenfrei. Kläger müssen also keine Gerichtsgebühren zahlen. Aber die Kosten für einen Anwalt oder für selbst beantragte Gutachten müssen sie tragen, wenn sie den Prozess verlieren. Wer eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen hat, muss sich darüber keine Gedanken machen. In der Regel fängt sie die Kosten vollständig auf. Menschen mit geringem Einkommen, die sich die Anwaltskosten nicht leisten können, können beim Gericht die sogenannte Prozesskostenhilfe beantragen.

Wichtig: Die Hilfe eines Fachanwalts für Sozialrecht ist unbedingt zu empfehlen. Auch Verbraucherzentralen oder Sozialverbände wie der VDK oder den SoVD unterstützen Betroffene, die Hilfe bei einer Klage brauchen.

Krankenkasse Wechseln

Wenn die Krankenkasse sich weigert, Ihr Hilfsmittel zu bewilligen und Sie auf eine Klage verzichten wollen, sollten Sie sich nach einer anderen Krankenkasse umschauen. Dabei helfen Ihnen viele Anbieter, die eine kostenlose und unverbindliche Krankenkassenberatung durchführen. So erfahren Sie, welche Krankenkasse für Ihre Bedürfnisse die Beste ist.


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