Das Thema Pflege wird häufig unterschätzt. Weil es nicht zu den angenehmsten Themen gehört, setzten sich nur wenige intensiv damit auseinander. Dabei kann es zu einigen Irrtümern kommen. Sind auch Sie vielleicht bereits dem ein oder anderen Pflege-Mythos über den Weg gelaufen – vielleicht sogar, ohne es zu wissen?
Irrtum 1: „Ich werde niemals ein Pflegefall!“
Pflegebedürftigkeit betrifft nicht nur ältere Menschen. Ein schwerer Unfall oder eine plötzliche Erkrankung kann jeden treffen. Tatsächlich ist jeder sechste Pflegebedürftige jünger als 65 Jahre. Es ist ein weitverbreiteter Irrtum zu glauben, dass man selbst niemals auf Pflege angewiesen sein wird. Niemand ist vor Pflegebedürftigkeit gefeit, und es ist besser, darauf vorbereitet zu sein.
Irrtum 2: „Falls Ich ein Pflegefall werde, dann nur kurz!“
Die Pflegedauer kann mehrere Jahre betragen, im Normalfall tut sie das sogar – sie beträgt im Durchschnitt etwa 8,2 Jahre. Dabei umfasst diese Form der Pflege etwa 70 Prozent aller Pflegefälle. Die Pflege nimmt häufig mehrere Stunden am Tag in Anspruch und wird somit für pflegende Angehörige zu einer unbezahlten „Halbtagsarbeit“.
Irrtum 3: „Meine Familie wird mich pflegen!“
Intakte Familienstrukturen werden in der Realität immer seltener, und das liegt nicht nur daran, dass sich die räumliche Entfernung zwischen den Familienmitgliedern immer weiter erhöht. Etwa 62 Prozent der Deutschen kümmern sich selbst um die Pflege ihrer Bedürftigen. Das Übernehmen dieser Verantwortung wird in Zukunft allerdings immer schwieriger werden, auch wegen des demografischen Wandels.
Irrtum 4: „Umso Schwere die Erkrankung, desto mehr Pflegegeld bekomme ich.“
Es ist falsch anzunehmen, dass die Schwere einer Erkrankung oder Behinderung ausschlaggebend für die Höhe des Pflegegeldes ist. Vielmehr richtet sich die Höhe des Pflegegeldes nach der Schwere der Pflegebedürftigkeit. Demnach orientiert sich die Höhe des Pflegegeldes an den fünf möglichen Pflegegraden.
Irrtum 5: „Die gesetzliche Pflege ist völlig ausreichend!“
Die gesetzliche Pflege-Pflichtversicherung bietet lediglich eine "Teilkasko"-Absicherung. Je nach Art der Versorgung und Pflegegrad können monatlich zusätzliche Kosten von durchschnittlich 450 bis 1.950 Euro entstehen, die privat finanziert werden müssen. Tatsache ist, dass jeder achte Pflegebedürftige auf Sozialhilfe angewiesen ist. Kein Wunder also, dass vier von fünf Deutschen über eine private Pflege-Vorsorge nachdenken. Die gesetzliche Pflegeversicherung allein bietet in den meisten Fällen keine ausreichende Absicherung.
Irrtum 6: „Wenn man im Ausland lebt, gibt es kein Pflegegeld.“
Das Pflegegeld wird Ihnen auch dann weiterhin gezahlt, wenn Sie in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union, einem Staat des Europäischen Wirtschaftsraums oder der Schweiz leben.
Irrtum 7: „Die Pflegekosten kann ich selbst stämmen!“
Fast jeder sechste Pflegebedürftige in Deutschland ist auf Sozialhilfe angewiesen. Denn Pflege kostet Geld - und über einen längeren Zeitraum sogar eine ganze Menge. Wenn monatlich ein "Vakuum" von 1.500 Euro in den Pflegekosten entsteht, die übrigens im Zuge einer stationären Pflege privat getragen werden müssen, ergibt das 18.000 Euro pro Jahr. Eine frühzeitige, private Absicherung kann langfristig vor finanziellen Belastungen schützen.
Irrtum 8: „Ich habe doch schon eine Pflege-Zusatzversicherung.“
Diesen Irrtum glauben tatsächlich 23 Prozent der Deutschen. Jedoch verwechseln viele hier offenbar die gesetzliche Pflegeversicherung mit einer freiwilligen privaten Zusatzversicherung. Tatsächlich haben nur knapp drei Prozent der Bevölkerung eine solche private Zusatzversicherung abgeschlossen. Es besteht noch erheblicher Bedarf für eine bessere Absicherung durch private Pflegeversicherungen oder den staatlich geförderten "Pflege-Bahr".
Irrtum 9: „Das Pflegegeld kann nur für professionell Pflegende benutzt werden.“
Für die Zahlung des Pflegegeldes ist dieser Faktor irrelevant. Das Geld soll einen Teil dazu beitragen, den Pflegenden einen Ausgleich für ihre Bemühungen zu bieten. Als Empfänger des Pflegegeldes haben Sie die Freiheit, gemeinsam mit Ihren Pflegepersonen zu entscheiden, wie Sie die Pflegesituation organisieren möchten. Diese Entscheidungen basieren auf persönlichen Vorlieben und den Bedürfnissen der Pflege, beeinflussen jedoch nicht die Auszahlung des Pflegegeldes.
Irrtum 10: „Die Höhe des Pflegegeldes richtet sich nach der Höhe des Einkommens.“
Die Inanspruchnahme und Höhe des Pflegegeldes stehen nicht Verbindung zum Einkommen. Das Pflegegeld ist eine monatliche Sozialleistung der gesetzlichen und privaten Pflegeversicherung. Es dient der selbst sichergestellten Pflege durch Angehörige, Freunde oder ehrenamtlich Pflegende, wenn ein Pflegegrad vorliegt.
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