Über die Vorsorge für schwere Zeiten spricht niemand gern. Doch wenn es erst einmal soweit ist, ist es erleichternd, im Vorfeld alles geregelt zu haben. Gewisse Vollmachten ermächtigen Vertrauenspersonen dazu, Entscheidungen zu treffen oder durchzusetzen, wenn man selbst nicht mehr dazu in der Lage ist. Aktuell betrifft das viele Menschen. Denn nicht nur ernsthafte Krankheiten oder Unfälle können dazu führen, dass Vollmachten zum Einsatz kommen müssen. Auch die Isolation zu Hause hindert viele Personen daran, bestimmte Dinge zu erledigen. Wer zur Risikogruppe gehört und deshalb die eigenen vier Wände nicht verlassen möchte, kann eine Vollmacht ausstellen – zum Beispiel für Bankgeschäfte, Behördengänge, Versicherungs- oder Rechtsfragen.
Großer Irrtum: Familie ist nicht automatisch berechtigt
Anders als oft angenommen, sind Angehörige nicht automatisch dazu berechtigt, Geschäfte und Handlungen für ihre Familienmitglieder zu übernehmen. Wer also möchte, dass zum Beispiel der Sohn oder die Tochter bestimmte Dinge erledigen kann, muss dafür explizit eine Vollmacht ausstellen. Wie weit diese reicht, entscheidet der Vollmachtgeber selbst. Für den Ernstfall bietet es sich an, einer Vertrauensperson die Vollmacht über viele Bereiche zu erteilen: Medizinische Fragen, Pflegebedürftigkeit, Aufenthalt und Wohnort, Behörden, Vermögenssorge, Post, Vertretung vor Gericht und so weiter. Auch hier entscheidet der Vollmachtgeber, was unter die einzelnen Punkte fällt und wie weitreichend die Vollmacht sein soll.
Wer aber noch gesund ist und wegen der Coronakrise zu Hause bleiben möchte, kann seine Vertrauensperson vorerst auch nur mit einzelnen Dingen bevollmächtigen. So können zum Beispiel Bankgeschäfte oder Behördengänge während der Quarantäne erledigt werden.
Achtung bei freiwilligen „Corona-Helfern“
Aktuell gibt es besonders für ältere Menschen viele freiwillige Hilfsangebote. Nachbarschaftshilfen organisieren zum Beispiel den Einkauf. Neben den vielen aufrichtigen und ehrlichen Helfern gibt es leider aber auch Menschen, die die aktuelle Situation ausnutzen. Immer wieder hört man von Trickbetrügern, die sich als Helfer ausgeben, um an Geld oder persönliche Daten von Senioren zu gelangen. Eine Vollmacht sollte deshalb nur an Personen ausgestellt werden, die Sie schon lange kennen und denen Sie wirklich vertrauen. Lassen Sie sich unter keinen Umständen an der Haustür überreden, irgendetwas zu unterschreiben.
Welche Vollmachten gibt es?
Die Patientenverfügung bezieht sich auf medizinische Fragen. Hier können Sie festhalten, welche Maßnahmen im Ernstfall ergriffen oder unterlassen werden sollen. Rund um Behandlungen, lebenserhaltende Maßnahmen, Wiederbelebung, Organspenden usw. können Sie Ihre Wünsche und Vorstellungen formulieren. Nicht nur für Sie selbst als Verfasser ist es beruhigend zu wissen, dass Ihre persönlichen Ansichten im Ernstfall berücksichtigt werden. Auch für Angehörige sind genaue Vorgaben oft eine Erleichterung.
Hier können Sie eine Checkliste und eine Vorlage zur Patientenverfügung herunterladen. Sie kann Ihnen zur ersten Orientierung dienen und bei der Entscheidungsfindung helfen. Im Anschluss sollten Sie Ihre Patientenverfügung unbedingt mit einem Arzt und ggf. mit einem Notar besprechen, um sicher zu gehen, dass Ihre Wünsche im Ernstfall wirklich berücksichtigt werden können. Aus medizinischer und rechtlicher Sicht gibt es einige Dinge zu beachten, die eine Online-Vorlage nicht gewährleisten kann.
Übrigens: Wer nicht persönlich in die Arztpraxis oder die Kanzlei gehen möchte, kann in der aktuellen Situation auch eine telefonische Beratung in Anspruch nehmen. Fragen Sie einfach bei Ihrem Arzt und/oder Notar nach, ob dies möglich ist.
Die Vorsorgevollmacht ist, vereinfacht gesagt, für alle Angelegenheiten zuständig, die nicht von der Patientenverfügung abgedeckt sind. Hierbei kann es sich zum Beispiel um Finanzen, Behörden, Versicherungen, Wohnangelegenheiten, Rechtsfragen und so weiter handeln. Die Vorsorgevollmacht kann außerdem die Patientenverfügung ergänzen – nämlich, indem sie dem Bevollmächtigten die Befugnis gibt, den in der Patientenverfügung festgesetzten Willen rund um Gesundheit und Pflegebedürftigkeit durchzusetzen.
Eine kostenlose Vorlage zur Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung können Sie hier herunterladen. Eine notarielle Beurkundung ist nicht zwingend notwendig. Allerdings ist es ratsam, die Vorsorgevollmacht zumindest mit einem Notar zu besprechen. Unsere Vorlage dient nur zur Orientierung und kann die Beratung durch einen Profi nicht ersetzen.
Gleiches gilt für die Betreuungsverfügung. Sie ist ebenfalls in der oben genannten Vorlage enthalten und sollte zusätzlich zur Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht verfasst werden. Sie dient dazu, einen Betreuer zu bestimmen, der im Ernstfall Ihre Angelegenheiten regeln darf. Die Betreuungsverfügung kommt erst dann zum Einsatz, wenn es mit der Vorsorgevollmacht Schwierigkeiten gibt. Sie dient sozusagen als Alternative – zum Beispiel wenn der Bevollmächtigte nicht ansprechbar oder verstorben ist.
War dieser Ratgeber hilfreich?
Vielen Dank für Ihre Bewertung. Bitte teilen Sie uns mit, wieso Sie diese Seite nicht sehr hilfreich fanden. Fehlen Informationen? Sind Ihnen Fehler aufgefallen? Wir freuen uns über jeden Hinweis.
Ratgeber teilen
Vielen Dank für Ihre Bewertung. Bitte teilen Sie uns mit, wieso Sie diese Seite nicht sehr hilfreich fanden. Fehlen Informationen? Sind Ihnen Fehler aufgefallen? Wir freuen uns über jeden Hinweis.