Entlastung jetzt auch für Rentner

Das dritte Entlastungspaket der Regierung soll noch mehr Bürger entlasten. Berücksichtigt wurden dieses Mal unter anderen auch Rentner. Wir haben die Entlastungen rund um die Rente hier zusammengefasst.

29.09.2022
  • Lesezeit ca. 1:30 Minute
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    29.09.2022
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Sparschwein und Bargeld
© kschneider2991/pixabay.com

Obschon es in Deutschland eine Vielzahl an Rentnern gibt, die weniger als 1.000 Euro Rente im Monat erhalten und die von Altersarmut betroffen sind, ging diese Bevölkerungsgruppe bei den vorherigen Entlastungspaketen leer aus. Das hat sich mit dem dritten Entlastungspaket nun geändert.

300 Euro Einmalzahlung

Die zunächst nur für alle Erwerbstätigen vorgesehene einmalige Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro soll nun auch an Rentner überwiesen werden. Anspruch haben Bürgerinnen und Bürger, die im September 2022 eine gesetzliche Alters-, Witwen-/Witwer- oder Erwerbsminderungsrente erhalten und ihren Wohnsitz in Deutschland haben. Nach aktuellem Stand soll die Einmalzahlung zusammen mit der Rente zum 1. Dezember 2022 über die Deutsche Rentenversicherung ausgezahlt werden. Auch für Rentner gilt: Die Energiepreispauschale ist Einkommen und deshalb im Rahmen der Einkommensteuererklärung zu berücksichtigen, soweit eine solche abgegeben werden muss.

Achtung: Ein erwerbstätiger Rentner bekommt nur eine Energiepreispauschale. Hat man also schon die EPP für Arbeitnehmer in Anspruch genommen, bekommt man nicht noch mal 300 Euro von der EPP für Rentner.

Geringverdiener

Viele Rentner arbeiten noch nebenbei, weil die Rente einfach nicht reicht. Auch hier ist eine Entlastung vorgesehen. Diese gilt für alle Arbeitnehmer mit sogenannten Midi- und Mini-Jobs (auch, wenn man sich noch nicht in Rente befindet). Die Verdienstgrenze von Mini-Jobs wurde im Rahmen des Entlastungspaketes von 450 Euro auf 520 Euro angehoben.

Bei Midi-Jobs handelte es sich um Beschäftigungsverhältnisse mit einem Entgelt zwischen 450 und 1.300 Euro („Übergangsbereich“). Midi-Jobs sind – im Gegensatz zu Mini-Jobs – sozialversicherungspflichtig, allerdings zahlen Midi-Jobber nicht die vollen Sozialversicherungsbeiträge, dennoch sind sie vollumfänglich versichert. Durch das Entlastungspaket wird der sogenannte Übergangsbereich angehoben, und zwar zunächst zum 1. Oktober 2022 zwischen 520,01 Euro bis zu 1.600 Euro und schließlich zum 1. Januar 2023 auf bis zu 2.000 Euro als Obergrenze. Bei Midi-Jobbern steigt damit der Nettolohn.

Rentenbeträge von der Steuer absetzten

Die Rentenbeträge sollen ab 2023 voll abgesetzt werden können. Dies geschieht mit der Steuererklärung unter Sonderausgaben. Somit wird die Rente erst in der Auszahlungsphase besteuert.


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