Führerschein mit Pflegegrad, geht das?

Das Beantragen eines Pflegegrades bringt so einige Fragen mit sich. Eine davon ist, welche Auswirkungen die Pflegebedürftigkeit auf den Führerschein haben. Wird einen der Führerschein ab einer bestimmten Pflegestufe weggenommen? Oder bekommt man gar keinen Pflegegrad, weil man noch eigenständig Auto fahren kann?

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Seniorin sitzt am Steuer eines Autos
© Sharomka/www.shutterstock.com

Öffentliche Diskussionen zum Thema Alter und Fahrerlaubnis flammen immer wieder auf. Die Pflegebedürftigkeit spielt dabei ebenfalls eine Rolle. Das Rentenalter beinhaltet üblicherweise nachlassende Kräfte. Dies ist ein Teil des natürlichen Prozesses. Dabei ist Autofahren trotz der körperlichen Einschränkung durchaus möglich. Was heißt das für Betroffene?

Fahrerlaubnis entziehen: Das besagt das Gesetz

Der Führerschein ist in Deutschland generell von dauerhafter Natur. Wer eine Fahrberechtigung erhält, behält diese im Regelfall ein Leben lang. Allerdings gibt es Ausnahmen. Denn die Verkehrsbehörden entziehen die Lizenz unter gewissen Umständen. Das ist beispielsweise bei schweren Verstößen gegen die Verkehrsordnung der Fall.

In einigen Krankheitsfällen sind die Verkehrsämter berechtigt, die Fahrerlaubnis zu entziehen oder einzuschränken. Die rechtliche Grundlage für ein solches Vorgehen findet sich in der Fahrerlaubnisverordnung. Hier sind vorrangig die Paragrafen 46 und 3 wesentlich. Das betrifft beispielhaft die nachstehend aufgeführten Krankheiten:

  • Schwere Depression,
  • Herz-Rhythmusstörung
  • Schwerwiegende Alzheimer-Demenz,
  • Schwere Epilepsie,
  • Manie
  • Schizophrenie

Auswirkung auf Pflegeantrag

Beim Antrag eines Pflegegrades überprüft der medizinische Dienst der Krankenversicherung zwar, wie selbstständig die betroffene Person ist, der Führerschein spielt dabei aber keine ausschlaggebende Rolle. Das heißt: Der Pflegegrad wird nicht automatisch verweigert, nur weil man noch Auto fährt. Bei Bewilligung eines Grades muss der Führerschein außerdem nicht abgegeben werden.

Den Führerschein behalten: Das spricht dafür

Ein Fahrzeug schafft vordergründig Mobilität, Flexibilität und Unabhängigkeit. Ältere Menschen sind damit in der Lage, selbstständig Einkäufe und Arzttermine zu erledigen. Auch die Teilnahme an sozialen Interaktionen ist durch ein Auto leichter zu bewältigen. Mobile Unabhängigkeit und soziale Kontakte tragen zum mentalen Wohlbefinden bei.

Eigenverantwortung: Sollte man den Führerschein freiwillig abgeben?

Obwohl kein Ablaufdatum für den Führerschein existiert, besteht jederzeit die Möglichkeit, proaktiv zu handeln. Bei Zweifeln an der Fahrtauglichkeit können Betroffene ihren Führerschein freiwillig abgeben.

Wer gesundheitlich sowie psychisch für die aktive Teilnahme am Straßenverkehr geeignet ist, lenkt normalerweise ein Fahrzeug sicher durch die Straßen. Die eigene Einschätzung der Fahrtüchtigkeit ist ebenso wesentlich wie die Eigenverantwortung. Nur wer sich realistisch beurteilt, fällt eine angemessene und verantwortungsbewusste Entscheidung. Um wirklich sicherzugehen, kann man einen Arzt die Entscheidung überlassen. Ein Arzt urteilt fundiert, ob die Teilnahme am Straßenverkehr weiterhin sichergestellt ist.

Zusätzlich sollten Betroffene auf die Einschätzung der Familie vertrauen. Angehörige schätzen im Normalfall besser ein, ob und inwiefern Betroffene ein Fahrzeug verantwortungsvoll und sicher führen können. Insbesondere eine Demenzerkrankung trübt im Verlauf der Krankheit das Urteilsvermögen. In diesen Fällen sind nahestehende Personen gefragt. Sie machen idealerweise frühzeitig auf Änderungen der kognitiven Leistungsfähigkeit aufmerksam.

Fahrzeuge anpassen, sicher weiterfahren

Auch bei einer körperlichen Beeinträchtigung ist es denkbar, zukünftig weiter mit dem Auto zu fahren. Allerdings bietet sich unter Umständen ein Umbau des Fahrzeugs an. Solche Anpassungen betreffen zum Beispiel den Fahrersitz oder die Einstiegshöhe in den Wagen.

Entscheidend ist dabei, wie stark die Bewegungseinschränkungen ausfallen. Künftigen Autofahrten steht nichts im Wege, solange die kognitiven Fähigkeiten wie Reaktionsfähigkeit und Urteilsvermögen auch weiterhin gegeben sind.

Haftung: Schäden durch Pflegebedürftigkeit?

Angehörige oder Familienmitglieder, die für das gesundheitliche Wohl von Betroffenen zuständig sind, beachten idealerweise die Haftungsfragen. Als betreuende Aufsichtspersonen haften sie im Zweifelsfall bei einem Schaden. Kümmern sich die Kinder um die Pflege der Eltern? Dann stehen sie in der Rolle der Betreuungsperson in der Verantwortung. Dieser Fall tritt ein, sobald die zu beaufsichtigende Person Unfallschäden verursacht.

Ein Problem mit der Haftbarkeit ergibt sich zusätzlich im Rahmen der Kfz-Haftpflichtversicherung. Hierbei ist die sichere Führung des Fahrzeugs relevant. Wer dazu nicht länger in der Lage ist, bekommt gegebenenfalls Schwierigkeiten. Denn die Kfz-Haftpflicht macht unter Umständen die verursachende Person verantwortlich. Die Konsequenz: Betroffene begleichen die Schäden aus eigener Kasse heraus.

Fazit

Senioren verlieren nicht zwangsläufig ihren Führerschein, wenn eine Pflegestufe feststeht. Die Fahrerlaubnis behält ihre Gültigkeit – falls keine Gründe dagegen sprechen. Manche Krankheiten und Einschränkungen haben die freiwillige Abgabe oder den erzwungenen Führerscheinentzug zur Folge. Aufmerksame Angehörige können Betroffene mit Pflegegrad unterstützen, damit diese den Führerschein aus eigenem Antrieb abgeben, bevor ein Unfall passiert.


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