Wer die Unterstützung eines Pflegedienstes in Anspruch nehmen will, muss einen Vertrag unterzeichnen. Hierin sind unter anderem die vereinbarten Leistungen und Preise geregelt. Aber auch Kündigungsfristen finden sich im Pflegedienst-Vertrag. Diese können von Anbieter zu Anbieter schwanken.
Pflegedienst kündigen: Keine Frist für Pflegebedürftige
Wenn Pflegebedürftige den Vertrag mit dem Pflegedienst kündigen wollen, müssen sie dabei keine Frist einhalten. Sollte im Vertrag eine andere Regelung stehen, ist diese unwirksam. Die gesetzliche Regelung sieht vor, dass Pflegebedürftige mit sofortiger Wirkung und ohne Angabe von Gründen kündigen dürfen. Darauf weist die Verbraucherzentrale hin.
Mit welcher Frist darf der Pflegedienst kündigen?
Wenn der Pflegedienst den Vertrag selbst kündigen möchte, muss er nur eine Frist einhalten, wenn diese im Vertrag festgehalten ist. Oft handelt es sich dabei um Kündigungsfristen von 14 Tagen. Einen neuen Pflegedienst zu finden, dauert oft aber deutlich länger. Betroffene sollten deshalb den Vertrag genau prüfen, bevor sie ihn unterzeichnen. Sie sollten versuchen, eine längere Kündigungsfrist zu verhandeln – die Verbraucherzentrale empfiehlt mindestens sechs Wochen. Allerdings dürfte es nicht immer leicht sein, eine solche Kündigungsfrist durchzusetzen. Ein rechtlicher Anspruch besteht nämlich nicht und in der Regel sind Pflegedienste ohnehin so gut ausgelastet, dass sie ihre Konditionen nicht anpassen müssen, um Kunden zu werben.
Rein theoretisch kann der Pflegedienst den Vertrag fristlos kündigen. Es gibt keine gesetzlich vorgeschriebene Frist. Allerdings besteht bei dem Pflegedienst-Vertrag das besondere Vertrauensverhältnis. Das bedeutet, dass der Pflegedienst seinem Kunden genügend Zeit einräumen muss, um Ersatz zu finden. Das einzige Problem daran: Auch wenn der Pflegedienst sich nicht an diese Regelung hält, bleibt die Kündigung wirksam.
Anspruch auf Schadenersatz
Sollte der Pflegedienst seinem Kunden kündigen, ohne das oben beschriebene besondere Vertrauensverhältnis zu berücksichtigen, könnte der Pflegebedürftige Anspruch auf Schadenersatz haben. Zum Beispiel für zusätzliche Kosten, die entstehen, weil der Betroffene vorübergehend stationär betreut werden muss. Eine professionelle rechtliche Beratung ist hier zu empfehlen.
Betroffene können auch versuchen, sich an ihre Pflegekasse zu wenden. In einigen Bundesländern besteht zwischen der Pflegekasse und den Pflegediensten eine Vereinbarung, dass die Kündigung erst wirksam wird, wenn ein anderer Pflegedienst für die Versorgung einspringen kann. Die Pflegekasse kann dann womöglich helfen, die Kündigung hinauszuzögern.
Wann darf der Pflegedienst fristlos kündigen?
Eine fristlose Kündigung darf der Pflegedienst unter besonderen Umständen aussprechen, ohne dass Schadenersatz fällig wird oder die Versorgung durch einen anderen Pflegedienst sichergestellt werden muss. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn der Pflegebedürftige über einen längeren Zeitraum die Rechnungen nicht bezahlt hat und sich auch trotz Aufforderung nicht einsichtig zeigt.
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