Immer öfter kümmern sich Angehörige um die Pflege zu Hause. Laut der letzten Angabe des Bundesministeriums für Familien, Senioren, Frauen und Jugend gab es Ende 2021 circa 4,6 Millionen pflegebedürftige Menschen in Deutschland. Rund Vier von Fünf Pflegebedürftigen wurden dabei zuhause versorgt, davon 65 Prozent durch Familienmitglieder. Etwa 60 Prozent der Pflegenden waren Frauen.
Pflegegeld für die häusliche Pflege durch Angehörige
Wer zu Hause lediglich von Angehörigen, Freunden oder Bekannten gepflegt wird, erhält dafür ab Pflegegrad 2 das Pflegegeld. Voraussetzung ist neben dem Pflegegrad außerdem, dass Betroffene regelmäßige Beratungstermine wahrnehmen.
Das Pflegegeld wird der pflegebedürftigen Person auf das Konto überwiesen und steht zur freien Verfügung. Wichtig ist nur, dass mit dem Pflegegeld die Versorgung im häuslichen Umfeld sichergestellt ist. Betroffene können es zum Beispiel als Anerkennung an ihre Angehörigen weitergeben oder eine Haushaltshilfe davon bezahlen. Es liegt im eigenen Ermessen der pflegebedürftigen Person. Die Höhe des Pflegegeldes richtet sich nach dem Pflegegrad:
- Pflegegrad 2: 332 Euro
- Pflegegrad 3: 573 Euro
- Pflegegrad 4: 765 Euro
- Pflegegrad 5: 947 Euro
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Beratung ist Pflicht: Kürzung des Pflegegeldes droht
Die Beratungsgespräche sind für Bezieher des Pflegegeldes Pflicht. Sie werden von der Pflegekasse bezahlt und finden zu Hause bei der pflegebedürftigen Person statt. Die Beratungsgespräche müssen in regelmäßigen Abständen erfolgen:
- Bei Pflegegrad 2 und 3: halbjährlich
- Bei Pflegegrad 4 und 5: vierteljährlich
Wer die Beratungsgespräche nicht regelmäßig in Anspruch nimmt, gefährdet den Bezug des Pflegegelds. Es kann gekürzt oder, nach mehrfacher Aufforderung, komplett gestrichen werden. Sollten Sie einmal einen Termin vergessen haben, wenden Sie sich am besten direkt an Ihre Krankenkasse und erklären Sie die Situation. Holen Sie den Termin so schnell wie möglich nach, um eine Kürzung des Pflegegeldes zu vermeiden.
Übrigens: Personen mit Pflegegrad 1 sind nicht zu den Beratungsgesprächen verpflichtet, sie können sie aber freiwillig in Anspruch nehmen. Gleiches gilt für Personen, die von einem Pflegedienst gepflegt werden und deshalb kein Pflegegeld, sondern Pflegesachleistungen erhalten.
Wie laufen die Beratungsgespräche ab?
Die Beratungsgespräche müssen von zugelassenen Pflegediensten, Sozialstationen oder anerkannten Beratungsstellen durchgeführt werden. Wenn Sie sich nicht sicher sind, wer Ihr richtiger Ansprechpartner ist, wenden Sie sich an Ihre Krankenkasse.
Sobald Sie die richtige Anlaufstelle gefunden haben, vereinbaren Sie einen Termin für das Beratungsgespräch. Ein Berater kommt zu Ihnen nach Hause, um sich ein Bild von Ihrer Pflegesituation zu machen. Mit dem Berater oder der Beraterin können Sie besprechen
- ob es Probleme bei der häusliche Pflege gibt und wie man sie lösen kann
- ob eine Höherstufung des Pflegegrads notwendig ist
- ob es Hilfsmittel und Angebote gibt, die Sie noch nutzen könnten
Unser Tipp: Es ist wichtig, dass die Berater Ihre individuelle Situation verstehen und erfassen können. Nur so können sie Ihnen mögliche Hilfsmittel und Lösungen empfehlen. Sprechen Sie deshalb auch über persönliche Dinge, die Ihnen vielleicht unangenehm vorkommen. Geben Sie Schwächen zu und sprechen Sie offen über Probleme, die Sie im Alltag begleiten.
Das Beratungsgespräch wird schriftlich dokumentiert und muss von der pflegebedürftigen Person unterschrieben werden. Einen Nachweis über das Beratungsgespräch reicht der Berater oder die Beraterin bei der Pflegekasse ein.
Unser Tipp: Bitten Sie einen Angehörigen oder eine andere Vertrauensperson bei dem Beratungsgespräch dabei zu sein. So fühlen Sie sich bei komplexen oder unangenehmen Themen sicherer.
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