Beim Thema Schwerbehinderung denken viele zuerst an geistig behinderte Menschen oder Rollstuhlfahrer. Doch nicht nur bei bleibenden gesundheitlichen Beeinträchtigungen wird eine Schwerbehinderung anerkannt. Auch wer vorübergehend erkrankt und deutlich mit den Folgen zu kämpfen hat, kann einen Schwerbehindertenausweis beantragen. Ein gutes Beispiel hierfür ist eine Krebserkrankung.
Denn wer an Krebs erkrankt, muss meist anstrengende und kräftezehrende Behandlungen über sich ergehen lassen. Lange Aufenthalte bei Ärzten und im Krankenhaus gehören dann oft zum Alltag. Hinzu kommt die psychische Belastung, die durch die ernsthafte Krankheit ausgelöst wird. Und damit nicht genug: Finanzielle Schwierigkeiten können sich genauso einstellen. Denn nur selten können Patienten wie gewohnt ihrer Arbeit nachgehen. Ohne hohe Rücklagen entsteht eine finanzielle Lücke.
Auch durch eine Krankheit, die im besten Fall geheilt werden kann, entstehen also enorme gesundheitliche, psychische und auch finanzielle Probleme. Ein Schwerbehindertenausweis soll zumindest teilweise Abhilfe schaffen.
Wann ist man schwerbehindert?
Als schwerbehindert gelten Menschen, deren Teilhabe am Leben in der Gesellschaft durch gesundheitliche Gründe beeinträchtigt wird. Dabei kann es sich sowohl um körperliche, geistige aber auch seelische Beeinträchtigungen handeln. Per Definition im § 2 SGB IX ist ein Mensch dann schwerbehindert, wenn
- ein Grad der Behinderung von mindestens 50 vorliegt,
- der Körper- und Gesundheitszustand von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweicht und
- der Betroffene mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate an der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft gehindert wird.
Was bringt der Schwerbehindertenausweis bei Krebs?
Nach einer Krebserkrankung gibt es den Schwerbehindertenausweis in der Regel für einen befristeten Zeitraum. Die sogenannte Heilungsbewährung beträgt meist zwischen zwei und fünf Jahren. Während dieser Zeit können Betroffene den Schwerbehindertenausweis und die damit einhergehenden Vorteile nutzen, zum Beispiel folgende:
- Sie erhalten einen besonderen Kündigungsschutz beim Arbeitsverhältnis.
- Bei einer Fünf-Tage-Woche erhalten sie fünf zusätzliche Urlaubstage im Jahr.
- Sie müssen keine Überstunden / Mehrarbeit machen.
- Sie können bei der Einkommenssteuererklärung vom Behindertenpauschbetrag profitieren.
- Sie können unter Umständen abschlagsfrei früher in Rente gehen.
- Sie erhalten Vergünstigungen bei öffentlichen Verkehrsmitteln, Bädern, Museen, oder anderen öffentlichen Einrichtungen.
- Sie können sich unter Umständen vom Rundfunkbeitrag befreien lassen.
- Sie können unter Umständen einen Parkausweis für Menschen mit Behinderung erhalten.
- Sie können unter Umständen den Euroschlüssel für Menschen mit Behinderung erhalten.
- Sie können unter Umständen im Rahmen der Kraftfahrzeughilfe einen Zuschuss zum Erwerb eines Autos erhalten und sich von der Kfz-Steuer befreien lassen.
Wichtig: Nicht jeder Mensch mit Schwerbehindertenausweis hat Anspruch auf alle genannten Vorteile. Bei einigen kommt es zum Beispiel darauf an, wie hoch der Grad der Behinderung ist und welches Merkzeichen eingetragen wurde.
Was ist ein Grad der Behinderung?
Mit dem sogenannten Grad der Behinderung (GdB) wird das Ausmaß der Beeinträchtigung eines Menschen bemessen. Die Bemessung findet in Zehnerschritten von GdB 20 bis GdB 100 statt. Außerdem können dem GdB bestimmte Merkzeichen hinzugefügt werden:
- aG: Außergewöhnlich gehbehindert
- G: Erheblich gehbehindert
- B: Berechtigt zur Mitnahme einer Begleitperson
- Bl: Blind
- Gl: Gehörlos
- TBl: Taubblind
- H: Hilflos
- RF: Rundfunkbeitrags- und Telefongebührenermäßigung
- 1. Kl: Berechtigt zur Nutzung der 1. Klasse der Deutschen Bahn mit Fahrkarte für die 2. Klasse
- Kriegsbeschädigt
- EB: Entschädigungsberechtigt
- VB: Versorgungsberechtigt
Wo beantragt man den Schwerbehindertenausweis?
Ein Schwerbehindertenausweis muss beim zuständigen Versorgungsamt beantragt werden. Neben dem schriftlichen Antrag selbst müssen auch Arztberichte, Krankenunterlagen und andere Gutachten vorgelegt werden. Betroffene erkundigen sich am besten direkt beim Amt, was sie bei der Antragstellung beachten müssen. Patienten, die in einem Krankenhaus oder einer ähnlichen Einrichtung behandelt werden, können sich dort auch an die Sozialstation wenden. Hier wird ihnen meist bei dem Antrag geholfen. Auch die Sozialdienstmitarbeiter der Krankenkasse oder des Pflegedienstes können Ansprechpartner sein.
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