Steuern über den Tod hinaus: Erben müssen Steuererklärung abgeben

Wenn ein naher Angehöriger verstirbt, erben Hinterbliebene nicht nur Vermögen und Besitz. Auch Schulden und Pflichten gehen auf Erben über. Eine Verpflichtung, mit der die wenigsten rechnen, ist die Steuererklärung des Verstorbenen. Erben müssen sie anfertigen und beim Finanzamt einreichen.

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Zahlen werden am Taschenrechner berechnet
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Bis zu seinem Todestag bleibt jeder Mensch steuerpflichtig. Erben übernehmen die Rechte und Pflichten eines verstorbenen Angehörigen. Oft bedeutet das, dass sie mindestens eine Einkommenssteuererklärung für ihn abgeben müssen. Und zwar, wenn der Verstorbene zu einer Steuererklärung verpflichtet war. Aber auch wenn keine Pflicht bestand, kann sich die freiwillige Abgabe der Einkommenssteuererklärung lohnen.

Übrigens: Es besteht ein Unterschied zur Erbschaftssteuererklärung. Wer erbt, muss dies innerhalb von drei Monaten beim Finanzamt angeben. Denn unter bestimmten Voraussetzungen muss das Erbe versteuert werden. Ob hierzu eine Steuererklärung abgegeben werden muss, teilt das Finanzamt Betroffenen mit.

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Steuererklärungen der letzten Jahre prüfen

War der Verstorbene zur Einkommenssteuererklärung verpflichtet, müssen Erben diese in jedem Fall für das Todesjahr anfertigen. Hierbei geht es um den Zeitraum zwischen Jahresbeginn und dem Todestag.

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Darüber hinaus sollten Erben genau prüfen, ob der Verstorbene seiner Pflicht in den vergangenen Jahren nachgekommen ist. Sollte er Steuererklärungen versäumt haben, müssen Erben diese ebenfalls einreichen. Wichtig ist vor allem auch, die Richtigkeit der letzten Steuererklärungen zu prüfen. Sollte der Verstorbene zu Lebzeiten (bewusst oder unbewusst) Steuern hinterzogen haben, geht die Schuld auf den Erben über. Falls der Erbe feststellt, dass in der Vergangenheit nicht alles seine Richtigkeit hatte, muss er es dem Finanzamt melden. Ansonsten droht eine Strafe wegen Steuerhinterziehung.

Freiwillige Abgabe kann sich lohnen

War der Verstorbene nicht zur Steuererklärung verpflichtet, müssen Erben diese auch nicht anfertigen. Allerdings kann es sich lohnen, darüber nachzudenken. Vor allem, wenn der Erblasser Arbeitnehmer war oder aber hohe Ausgaben hatte, die von der Steuer abgesetzt werden können. Als Arbeitnehmer wurde höchstwahrscheinlich zu viel Lohnsteuer gezahlt, sodass dem Erben eine Erstattung winkt. Absetzungsfähige Ausgaben können zum Beispiel durch Handwerker, haushaltsnahe Dienstleistungen, Pflegehilfen, Medikamente und so weiter entstehen.

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Belege sammeln und Überblick verschaffen

Die Steuererklärung ist für viele Menschen ohnehin eine mühselige Angelegenheit. Erben sollten deshalb sehr achtsam mit dem Nachlass umgehen und nicht zu gründlich aussortieren. Belege und Dokumente sollten schnellstmöglich gesichtet und sortiert werden. Wenn bestimmte Daten fehlen, können diese nach Vorlage des Erbscheins bei Banken und Ämtern erfragt werden.

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Erben sollten sich im gleichen Zuge grob darüber informieren, was sie für die Steuererklärung benötigen. Eine erste Orientierung erhalten sie hier: Steuererklärung – Was brauche ich?

Steuerberater kontaktieren

Viele Menschen überlassen ihre Steuererklärung lieber einem Profi. Vor allem, wenn sie zur Abgabe verpflichtet sind. Erben sollten sich deshalb unbedingt erkundigen, ob ihr Angehöriger einen Steuerberater beauftragt hatte. Denn das erspart viel Zeit und Mühe. Der Steuerberater hat wahrscheinlich Informationen über die vergangenen Jahre und kann auch bei der Steuererklärung für das Todesjahr helfen. Hatte der Verstorbene keinen Steuerberater, kann es sich trotzdem lohnen, einen Profi hinzuzuziehen. Zwar muss dieser bezahlt werden, doch die meisten Hinterbliebenen sind so überfordert, dass ihnen die Hilfe durchaus etwas Geld wert ist.

Abgabefrist für die Steuererklärung beachten

Bei der Einkommenssteuererklärung müssen Erben gewisse Pflichten einhalten. War der Verstorbene zur Steuererklärung verpflichtet, muss diese bis zum 31. Juli des Jahres eingereicht werden, das auf das Todesjahr folgt. Verstirbt ein Angehöriger also im Jahr 2020, hat der Erbe bis zum 31. Juli 2021 Zeit, seine Steuererklärung einzureichen. Bei der freiwilligen Abgabe gilt eine längere Frist von vier Jahren. Hier hätte der Erbe bis zum 31. Dezember 2024 Zeit.

Erstattung oder Nachzahlung wirkt sich auf Erbschaftssteuer aus

Egal zu welchem Ergebnis die Steuererklärung führt: es wirkt sich direkt auf die Erbschafssteuer aus. Erhalten Erben eine Steuererstattung, wird diese zum Erbe gezählt. Dadurch kann es vorkommen, dass sich die Erbschaftssteuer erhöht. Anders herum gilt: Wenn Erben Steuern nachzahlen müssen, tun sie dies aus dem geerbten Vermögen und können so bewirken, dass die Erbschaftssteuer sinkt.


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