Vorsorge für den Ernstfall: Mit diesen Verfügungen selbstbestimmt bleiben

Haben Sie sich schon einmal Gedanken darüber gemacht, wer Entscheidungen für Sie treffen darf, wenn Sie selbst nicht mehr dazu in der Lage sind? Nicht immer ist automatisch derjenige dazu berechtigt, der Ihnen vielleicht am liebsten wäre. Und selbst wenn, steht immer noch nicht fest, ob der oder die Berechtigte auch wirklich in Ihrem Sinne handelt. Deshalb sind Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung so wichtig. Sie anzufertigen, ist kein Hexenwerk.

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Senior unterschreibt ein Dokument
© Matthias Zomer/www.pexels.com

Wer nicht mehr in der Lage ist, seine Meinung selbstständig zu äußern oder durchzusetzen, benötigt einen Vertreter, der das übernimmt. Die möglichen Szenarien hierfür sind vielfältig. Wenn es zu wichtigen Fragen rund ums Leben und Sterben kommt, muss jemand anders entscheiden. Idealerweise eine Person, die den Willen des Betroffenen kennt und sich dafür einsetzt. Um sicherzugehen, dass das im Ernstfall auch passiert, sind gewisse Dokumente unerlässlich.

Patientenverfügung für medizinische Fragen

Die sogenannte Patientenverfügung ist den meisten Menschen zumindest vom Hörensagen bekannt. Doch längst nicht jeder hat eine solche Verfügung aufgesetzt. Dabei gehört sie zu den wichtigsten Dokumenten, wenn es um das selbstbestimmte Leben und Sterben geht. Denn in einer Patientenverfügung wird festgehalten, welche medizinischen Maßnahmen im Ernstfall ergriffen oder unterlassen werden sollen. Verfasser können hier festhalten, welche Behandlungen sie wünschen und welche nicht. Sie können zum Beispiel ganz allgemeine Wertvorstellungen und Lebensansichten benennen. Aber auch konkrete Dinge können und sollten in der Patientenverfügung angesprochen werden. Rund um lebenserhaltende Maßnahmen, Wiederbelebung, Organtransplantation usw. können die eigenen Wünsche festgehalten werden.

Viele Menschen fühlen sich mit solchen medizinischen Fragen überfordert. Wir empfehlen daher unsere Checkliste und Vorlage als Download. Diese kann als Orientierung und Formulierungshilfe dienen. Anschließen können Sie Ihren persönlichen Entwurf mit Ihrem Arzt und/oder Notar besprechen. Für die Wirksamkeit der Patientenverfügung ist das zwar keine Pflicht. Doch damit gehen Sie auf Nummer sicher, dass Ihr letzter Wille im Ernstfall auch wirklich berücksichtigt werden kann.

Kostenlos herunterladen: Checkliste & Vorlage Patientenverfügung

Vorsorgevollmacht für alles Weitere

Nicht nur medizinische Angelegenheiten sind von Bedeutung, wenn Menschen nicht mehr ansprechbar oder zurechnungsfähig sind. Deshalb sollte jeder auch eine sogenannte Vorsorgevollmacht anfertigen. Mit diesem Dokument gibt der Verfasser einer ausgewählten Person die Ermächtigung, in seinem Namen zu handeln und zu entscheiden. Hierbei geht es, anders als in der Patientenverfügung, nicht nur um medizinische Fragen, sondern unter anderem auch um Finanzen, Wohnangelegenheiten, Pflegebedürftigkeit und ähnliches. Verfasser können zum Beispiel festlegen, dass die bevollmächtigte Person sie bei Behörden, Sozialleistungsträgern und Versicherungen vertreten, ihr Vermögen verwalten und Rechtsgeschäfte vornehmen oder den Aufenthaltsort bestimmten darf. Außerdem kann die Vertrauensperson dazu ermächtigt werden, den in der Patientenverfügung festgehaltenen Willen bei Fragen rund um Gesundheitssorge und Pflege durchzusetzen. Verfasser können darüber hinaus auch bestimmen, zu welchen Handlungen und Geschäften die bevollmächtigte Person nicht berechtigt sein soll.

Kostenlos herunterladen: Vorlage Vorsorgevollmacht & Betreuungsverfügung

Betreuungsverfügung als Alternative

Zusätzlich zur Patientenverfügung und zur Vorsorgevollmacht sollte immer auch eine Betreuungsverfügung angefertigt werden. Sie kommt nämlich dann zum Tragen, wenn es Probleme mit der Vorsorgevollmacht geben sollte. Tritt zum Beispiel der Ernstfall ein und die bevollmächtigte Person ist selbst nicht ansprechbar oder sogar verstorben, fungiert die Betreuungsverfügung als Alternative zur Vorsorgevollmacht.

In der Betreuungsverfügung benennt der Verfasser eine Person, die im Ernstfall ihre Angelegenheiten regeln darf. Hier können die gleichen Themen wie in der Vorsorgevollmacht behandelt werden. Der wesentliche Unterschied besteht darin, dass die in der Betreuungsverfügung genannte Person vom Gericht als Betreuer bestellt und überwacht wird. Deshalb bietet sich die Betreuungsverfügung auch als Alternative an, wenn Betroffene niemandem das nötige Vertrauen für eine Vorsorgevollmacht entgegenbringen. Es kann außerdem auch festgelegt werden, wer auf keinen Fall vom Gericht als Betreuer bestellt werden soll.

Wichtig: Auch bei der Vorsorgevollmacht und der Betreuungsverfügung ist es keine Pflicht, einen Notar hinzuzuziehen. Da es sich bei unseren Vorlagen jedoch nur um Orientierungshilfen handelt, bietet sich die zusätzliche Beratung durch einen Profi durchaus an. In manchen Angelegenheiten (z.B. Grundstücksgeschäfte oder unternehmerische Transaktionen) kann eine notarielle Beurkundung sogar notwendig sein.


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