Den privaten Wohnraum alters- oder behindertengerecht anzupassen, kann einiges kosten. Zu Beginn reicht es vielleicht, Hindernisse aus dem Weg zu schaffen oder hier und da Stützgriffe anzubringen. Doch irgendwann kommen auf pflegebedürftige Personen und ihre Angehörigen enorme Kosten zu, wenn sie den Wohnraum barrierefrei gestalten wollen. Meistens sind größere Umbaumaßnahmen erforderlich. Betroffene tun gut daran, sich finanzielle Unterstützung zu suchen.
1. Pflegekasse: Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen
Menschen mit Pflegegrad haben Anspruch auf den Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen. Die Pflegekasse zahlt 4.000 Euro für behindertengerechte Anpassungen in der Wohnung und im Eingangsbereich. Dazu gehören zum Beispiel:
- Rampen
- Treppenlifte
- Breitere Türöffnungen
- Niedrige Duschwannen
Hinweis: Umbauten an Außenanlagen oder Zugänge zur Terrasse werden nicht bezuschusst.
Leben mehrere pflegebedürftige Personen zusammen in einem Haushalt, erhöht die Pflegekasse den Zuschuss entsprechend. Sind zum Beispiel Mann und Frau einem Pflegegrad zugeteilt, erhalten sie gemeinsam einen Zuschuss von 8.000 Euro. Bei größeren Wohngemeinschaften pflegebedürftiger Personen erhöht sich der Betrag auf maximal 16.000 Euro.
2. Krankenkasse: Finanzierung von Hilfsmitteln
Auch die Krankenkasse kann ein Ansprechpartner sein, wenn es um die alten- und behindertengerechte Anpassung des Wohnraums geht. Sie finanziert bestimmte Hilfsmittel, wenn sie von einem Arzt verordnet wurden. Dazu gehören zum Beispiel:
- Badewannenlift
- Toilettensitzerhöhung
- Stützgriffe (z.B. für Toilette und Waschbecken)
Achtung: Gehen Sie in der richtigen Reihenfolge vor! Zuerst stellt der Arzt eine Hilfsmittelverordnung aus, danach muss die Krankenkasse das Hilfsmittel bewilligen und erst dann sollten Sie sich um die Anschaffung kümmern.
3. Landesförderprogramme für barrierefreies Wohnen
In jedem Bundesland gibt es verschiedene Förderprogramme für behindertengerechtes Bauen und Umbauen. Meistens handelt es sich dabei um einkommensabhängige Zuschüsse und Darlehen. Jedes Bundesland bestimmt selbst, wie viel Geld es zur Verfügung stellt und welche genauen Voraussetzungen gelten. Ansprechpartner für Interessierte können zum Beispiel Wohnraumförderstellen bei Stadt, Gemeinde oder Landkreis sein.
4. Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben gibt es in verschiedener Form. Sie wenden sich an Personen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in der Lage sind, ihren Beruf auszuüben. Die Eingliederung ins Arbeitsleben soll erhalten oder wieder hergestellt werden. Eine der Leistungen ist die Wohnungshilfe, mit der Bauvorhaben finanziert werden können. Diese müssen dazu beitragen, dass Betroffene ihren Arbeitsplatz so selbstständig wie möglich erreichen können. Meistens werden Anpassungen an Eingangsbereichen vorgenommen. Dazu gehören zum Beispiel:
- Aufzüge
- Rampen
- Türöffner
- Treppenlifte
- Türverbreiterungen
Kostenträger sind die Deutsche Rentenversicherung, die Agentur für Arbeit und das Integrationsamt. Voraussetzung für die Wohnungshilfe als Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben ist eine Schwerbehinderung und eine Berufstätigkeit bzw. eine Erwerbsfähigkeit.
5. KfW-Programme: Altersgerechtes Bauen
Die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) vergibt in verschiedenen Programmen zinsgünstige Darlehen und Zuschüsse sowohl für Kauf, Bau und Umbau von Immobilien. Die beiden Programme 159 und 455-B sind speziell auf altersgerechtes Umbauen ausgerichtet. Mit dem Programm 159 können Kreditnehmer sich für barrierereduzierendes und einbruchsicheres Umbauen niedrige Zinsen sichern. Alternativ kommt das Programm 455-B infrage. Hier gibt es einen Zuschuss von bis zu 6.250 Euro für Maßnahmen zur Barrierereduzierung. Der Zuschuss ist allerdings begrenzt: Er wird jedes Jahr neu beschlossen und nur solange vergeben, wie der Vorrat reicht. Oft sind die finanziellen Mittel für den Zuschuss bereits Mitte des Jahres aufgebraucht. Es lohnt sich also, schnell zu sein und rechtzeitig einen Antrag zu stellen.
6. Behindertengerechtes Umbauen mit Stiftungen
Es gibt viele Stiftungen, die private Baumaßnahmen fördern. Welche Umbauprojekte gefördert werden und wie hoch die jeweiligen Summen sind, ist von Stiftung zu Stiftung unterschiedlich. Ein Antrag hat in der Regel dann eine Chance, wenn der Antragsteller bedürftig ist und zur Zielgruppe der jeweiligen Stiftung gehört. Meist ist auch ein Verwendungszweck für die Förderung vorgegeben und bevor ein Antrag bewilligt wird, müssen Kostenvoranschlag und Finanzierungsplan eingereicht werden. Um sich über mögliche Stiftungen und deren Förderprogramme zu informieren, suchen Interessenten am besten soziale Organisationen in ihrer Nähe auf. Diese arbeiten oft mit Stiftungen zusammen und können weitere Informationen geben.
7. Sozialhilfeträger
Menschen, die Grundsicherung beziehen können einen Umbau beim Grundsicherungsamt oder bei der Agentur für Arbeit beantragen. Zusätzlich zum schriftlichen Antrag muss ein Kostenvoranschlag eingereicht werden, genau wie ein Nachweis darüber, dass nach einer barrierefreien Wohnung gesucht wurde. Ob ein Umbau wirklich notwendig ist, muss ebenfalls nachgewiesen werden. Dazu findet meistens ein Besuch vom Gesundheitsamt statt.
Achtung: In erster Linie müssen die oben genannten Möglichkeiten in Anspruch genommen werden. Erst wenn diese nicht infrage kommen oder nicht ausreichen, springen die Sozialhilfeträger ein.
8. Eingliederungshilfe: Leistungen für Wohnraum
Die Eingliederungshilfe ist eine Sozialleistung, die Menschen mit Behinderung dabei unterstützen soll, sich in die Gesellschaft einzugliedern und die Folgen ihrer Behinderung zu mildern. Es werden unter anderem Leistungen für Wohnraum erbracht, um eine möglichst selbstständige Lebensführung zu ermöglichen. Anspruch haben Schwerbehinderte, die langfristig aufgrund von körperlichen, seelischen oder geistigen Beeinträchtigungen gehindert sind, am Gesellschaftsleben teilzunehmen. Leistungen können zum Beispiel Darlehen oder Zuschüsse sein, die für die Beschaffung, den Umbau, die Ausstattung und die Erhaltung von Wohnraum genutzt werden können. Dazu gehören:
- Aufzüge
- Rampen
- Behindertengerechte Bäder
- Behindertengerechte Küchen
- Behindertengerechte Einrichtungsgegenstände
Achtung: Genau wie bei den Sozialhilfeträgern müssen auch hier vorrangig die anderen aufgeführten Möglichkeiten in Anspruch genommen werden.
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