Rollstuhlfahrende benötigen zusätzliche Anpassungen im Alltag. Behindertengerechte Duschräume sind wünschenswert. Es besteht allerdings ein Unterschied zwischen barrierefrei und rollstuhlgerecht. Damit der Rolli im Wohnbereich uneingeschränkt nutzbar ist, ist die Sanitäranlage unbedingt zu beachten. Denn die Selbstständigkeit von Betroffenen bleibt im Badezimmer idealerweise unangetastet.
Rollstuhlgerecht duschen – mehr als barrierefrei
Rollifahrende sind auf abgebaute Schwellen angewiesen. Dabei genügt es nicht, das Badezimmer barrierefrei umzurüsten. Vielmehr brauchen Rollstuhlfahrende eine noch deutlichere Verringerung vorhandener Hindernisse. Damit das gelingt, existieren spezifische DIN-Vorgaben für rollstuhltaugliche Duschen.
Ein Beispiel für nicht rollstuhlgerechte Sanitäranlagen sind die sogenannten »Walk-In-Duschen«. Es handelt sich hierbei vordergründig um eine begehbare Duschkabine. Diese erlaubt zwar einen einfacheren Einstieg in die Duschzelle als herkömmliche Kabinen. Dennoch bleibt eine geringe Hürde am Boden bestehen. Dadurch sind die Anlagen oftmals nicht rollstuhlgängig.
Es kommt deshalb vor allem auf die Einhaltung der DIN-Norm 18040-2 an. Damit können Rollstuhlnutzende uneingeschränkt duschen. Die Richtlinie steht für barrierefreie und behindertengerechte Badezimmer. Das beinhaltet entsprechend auch die Anforderungen an Duschkabinen.
Dusche rollstuhlgerecht gestalten – Kriterien einhalten
Was hilft Personen mit Rollstuhl bei der Körperpflege? Niedrig installierte Armaturen, zusätzliche Haltegriffe und vorhandene Sitzflächen sorgen für eine enorme Erleichterung. Die Vorschriften für Barrierefreiheit sind für Rollstühle erweiterbar. Dadurch ergeben sich die nachstehenden Kriterien für rollstuhlgerechte Duschen:
· Duschkabine: rutschhemmender Bodenbelag für Rollstühle; Mindestgröße: 150 x 150 cm
- Zugang zur Kabine ist bodenbündig, im Idealfall geneigt und höchstens 2 cm hohe Schwelle
- Option für rollstuhlgerechte Haltegriffe und Klappsitz muss bestehen
- Haltegriffe: 28 cm oberhalb der Sitzfläche; 60 cm lang; maximal 70 cm voneinander entfernt
- Sitzfläche in Höhe von 46 bis 48 cm und mit einer Tiefe von 45 cm
- Duscharmatur: 85 cm vom Duschboden entfernt; sitzend zu erreichen
Die Größe der Duschzelle und des gesamten Badezimmers ist für Rollstühle essenziell. Damit Betroffene unkompliziert im Raum navigieren können, sind ausreichende Dimensionen wesentlich. Das gilt gleichfalls für pflegende Angehörige oder Pflegekräfte. Die körperliche Reinigung fällt in rollstuhltauglichen Nasszellen deutlich leichter als in eng bemessenen Bädern.
Rollstuhlgerecht und barrierefrei duschen: Wer bezahlt die Änderungen?
Eine umfassende Planung ist elementar. Damit bleibt die geldliche Ausgabe für den Umbau überschaubar. Der Kostenfaktor hängt von diversen Punkten ab. Die Art der Ausstattung, Abmessungen und Sonderanpassungen beeinflussen maßgeblich die Auslagen. Auch die Qualität der Anlagen und Materialien ist für den finanziellen Aufwand entscheidend. Betroffene und Angehörige kalkulieren daher mit geschätzten Kosten im mittleren vierstelligen Bereich.
Um die Ausgaben stemmen zu können, existieren Fördermöglichkeiten. Mehr Barrierefreiheit im Wohnraum ist bezuschussbar. Das zählt vor allem auch bei Lösungen für rollstuhlgerechtes Wohnen. Erfüllen die Umbauten die DIN-Norm 18040-2, steigen dementsprechend die Chancen für Finanzhilfen.
Sie dürfen die Maßnahmen allerdings nicht vor der Bewilligung anfangen. Das heißt, für den Zuschusserhalt ist es elementar, nur die Planungen abzuschließen. Die Realisierung ist mit den Fördermitteln erst machbar, wenn der Träger der Kostenerstattung zugestimmt hat. Dabei kommen verschiedene Wege für eine Förderung infrage: Krankenkassen, Pflegeversicherungen und die KfW sind gängige Anlaufstellen.
Alternativen zur rollstuhlgerechten Dusche
Existieren Umstände, bei denen umfassende Umbauten erschwert bis unmöglich erscheinen, bestehen durchaus Alternativen. Mobile Duschen oder umfunktionierte Badewannen sind für Menschen im Rollstuhl gegebenenfalls geeignete Alternativlösungen. Eine Wanne lässt sich demnach zur Duschlösung umgestalten. Hierfür ist jedoch der Duscheinstieg nicht rollstuhlgerecht und barrierefrei, sondern barrierearm. Das stellt zwar eine Verbesserung der Gesamtsituation dar. Eine Ideallösung für Menschen, die auf einen Rollstuhl angewiesen sind, ist dies aber nicht.
Eine weitere Alternative stellt die mobile Dusche dar. Sie eignet sich vor allem in Situationen, bei denen der Umbau nicht abgeschlossen ist. Solch eine Variante kommt ebenso für den dauerhaften Gebrauch infrage. Diese Lösung ist ausgesprochen praxistauglich für Rollstuhlfahrende, denn sie lässt sich in nahezu jedem Raum nutzen. Sie profitieren hierbei von einem enthaltenen Sicht- und Spritzschutz. Zusätzlich werden die nötigen Wasserschläuche an die übliche Hausversorgung angeschlossen. Dadurch ist die mobile Alternative unkompliziert als rollstuhlgerechte Dusche nutzbar.
Rollstuhlgerechte Dusche – beachtenswerte Details
Menschen, die auf einen Rollstuhl angewiesen sind, sehen sich mit zahllosen Hindernissen im Alltag konfrontiert. Die Duschkabine ist eines davon. Damit Betroffene mit Rollstuhl sich angemessen waschen können, ist die DIN-Norm 18040-2 wesentlich. Sie beschreibt Vorgaben, ab wann eine Dusche rollstuhlgerecht gestaltet ist.
Die Pflegeversicherung, Krankenkasse und die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bezuschussen Umbauten. Die Fördermittel liegen oftmals im vierstelligen Preissegment. Benötigen Sie eine rollstuhlgerechte Dusche, sind detaillierte Planungen generell erforderlich. Das schafft einen Kostenüberblick und sorgt für die Einhaltung der Vorschriften.
Mehr Informationen zu den Fördermöglichkeiten finden Sie hier und hier.
Alternativ überbrücken Sie die Umbauzeit mit einer mobilen Dusche. Sie ist ebenfalls für Pflegebedürftige nutzbar. Eine vorhandene Badewanne lässt sich gleichfalls zur barrierearmen Dusche umfunktionieren. In jedem Fall unterscheidet sich eine barrierefreie Duschkabine von einer rollstuhlgerechten Dusche.
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