Ältere, hilfsbedürftige Menschen wünschen sich immer mehr Individualität in der Pflege und informieren sich demnach über Einzelpflegekräfte. Eine Einzelpflegekraft kann tatsächlich dafür sorgen, dass die Pflege mehr auf den Menschen abgestimmt wird und sich nicht in einer großen Anzahl an Heimbewohnern oder Patienten verliert. Nichtsdestotrotz sollten einige Dinge bedacht werden, bevor die Entscheidung für eine Einzelpflegekraft fällt.
Was ist eine Einzelpflegekraft?
Bei einer Einzelpflegekraft handelt es sich um Altenpflegerinnen und Altenpfleger bzw. Altenpflegehelferinnen und Altenpflegehelfer, die sich im Laufe der Zeit selbstständig gemacht haben. Seit dem Jahre 2008 können nämlich Verträge zwischen Pflegekassen und Einzelpflegekräften abgeschlossen werden, die sich vor allem auf die häusliche Pflege, hauswirtschaftliche Verwaltung sowie die tägliche Betreuung des älteren Menschen beziehen. Für gewöhnlich handelt es sich dabei um examinierte Pflegekräfte, die sich durch Erfahrung und Liebe zum Beruf stetig weiterentwickeln und sich nun auf einzelne Pflegebedürftige spezialisiert haben.
Welche Fähigkeiten muss eine Einzelpflegekraft mitbringen?
Damit eine Einzelpflegekraft sich für die Betreuung eines Menschen qualifizieren kann, muss sie, neben den fachlichen Qualifikationen, Fähigkeiten für die seelische Unterstützung besitzen. Die Einzelpflegekraft muss dazu in der Lage sein, sich optimal in die pflegebedürftige Person hineinzuversetzen, sie nachzuvollziehen und die Bedürfnisse zuverlässig zu erfüllen. Dabei helfen eine gute Menschenkenntnis sowie Einfühlungsvermögen, die in diesem Bereich ausgeprägt sein sollten.
Welche Voraussetzungen bestehen, wenn eine Einzelpflegekraft gewünscht wird?
Damit ein Vertrag zwischen der Einzelpflegekraft und der Pflegekasse zustande kommen kann, sind allerdings gewisse Voraussetzungen nötig. Diese beziehen sich vor allem auf die Vorteile, welche die Pflege mithilfe einer Einzelpflegekraft mit sich bringt. Die Vorteile müssen nämlich ganz klar nachgewiesen werden, bevor ein Vertrag abgeschlossen wird. Der Versicherung muss zwangsläufig bewiesen werden, dass die pflegebedürftige Person selbst entscheidende Vorteile von diesem Vertrag hat. Es muss also begründet werden, wieso die Einzelpflegekraft sich besser um das Wohl des Menschen kümmern kann als zum Beispiel ein Pflegeheim oder ein ambulanter Pflegedienst.
Für gewöhnlich beziehen sich diese Vorteile auf das Wohlbefinden der pflegebedürftigen Person. Oft haben Menschen spezielle oder schwer zu erfüllende Bedürfnisse. Auch besteht die Möglichkeit, dass der Pflegebedürftige sich eine stetige Begleitung im Pflegeprozess wünscht. Dieser Wunsch kann zum Beispiel von ambulanten Pflegediensten leider nicht immer erfüllt werden, weswegen eine Einzelpflegekraft hier helfen kann. Doch auch wirtschaftliche Aspekte können ein Grund sein, weswegen Vorteile für den Pflegebedürftigen entstehen. Wenn zum Beispiel in der Nähe kein Pflegedienst ansässig ist, jedoch eine Einzelpflegekraft. Grundsätzlich gilt, dass dieser Vorteil allerdings klar nachweisbar sein muss und dementsprechend bereits im Voraus abgewogen und darüber nachgedacht werden sollte.
Hinweis: Damit die Pflegekasse die Kosten der Einzelpflegekraft übernimmt, darf diese nicht mit der pflegebedürftigen Person verwandt oder verschwägert sein.
Wie kann eine Einzelpflegekraft beantragt werden?
Wurde eine angemessene Zeit über die Option einer Einzelpflegekraft nachgedacht und sich letztendlich dafür entschieden, so kann mit der Beantragung begonnen werden. Damit das funktioniert, muss sich entweder die pflegebedürftige Person selbst oder ein Angehöriger an die Pflegekasse wenden. Ist das geschehen, wird die Pflegekasse sich auf die Suche nach einer geeigneten Einzelpflegekraft machen, um den nötigen Vertrag abzuschließen. In diesem Vertrag werden alle erforderlichen Informationen festgehalten. Dazu zählen zum Beispiel die erbrachten Leistungen, die Art und der Inhalt des Vertrages sowie der Umfang der entsprechenden Leistungen.
Worauf sollte bei der Entscheidung für eine Einzelpflegekraft geachtet werden?
Wichtig ist, dass vom Vertragsinhalt vor allem die pflegebedürftige Person profitiert. Dabei sollte diese möglichst selbstbestimmt bleiben können, da dies das Hauptziel des Vertrages mit einer Einzelpflegekraft darstellt. Auch sollte darauf Wert gelegt werden, dass das individuelle Verhältnis zwischen Pflegekraft und pflegebedürftiger Person harmonisch verläuft. So kann eine langfristige und für alle Beteiligten angenehme Pflege gewährleistet werden, sodass sich der Einsatz einer Einzelpflegekraft auch wirklich auszahlt.
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