Immobilität kann verschiedene Gründe haben, sei es aufgrund einer Krankheit oder körperliche Einschränkungen aufgrund höheren Alters. Betroffene Senioren nehmen immer weniger am aktiven Leben teil und verlassen folglich kaum noch das Haus. Mit einem elektrischen Rollstuhl gewinnen sie wieder ihre Selbstständigkeit zurück.
Im Lebensabend unabhängig unterwegs zu sein und ohne großen Aufwand von A nach B zu gelangen, ist keine Selbstverständlichkeit. Nicht selten machen sich im Alter mehr und mehr Gebrechen bemerkbar. Schmerzende Gelenke machen jeden Schritt zu einer großen Anstrengung, jeder Gang nach draußen wird zu einer körperlichen Herausforderung. Man meidet den Weg vor die Tür und zieht sich immer weiter in die Sicherheit der eigenen vier Wände zurück. Reisen, Besuche von Freunden und Verwandten, selbst die täglichen Einkäufe und kleinen Spaziergänge verschwinden langsam, aber sicher aus dem Leben und damit einher auch die wichtige Lebensqualität. Das anfängliche Gefühl der Geborgenheit weicht so früher oder später einer schleichenden Depression.
Zu diesem Zweck wurden Elektrorollstühle ins Leben gerufen. Frei nach dem Motto „Selbstständig statt abhängig, gesellig statt einsam“ sorgen sie dafür, dass Senioren den Teufelskreis der Eingeschränktheit und Unsicherheit durchbrechen und wieder am aktiven Leben teilnehmen können. Eine einfache Bedienung ermöglicht eine schnelle Fortbewegung, weite Strecken können problemlos ohne Hilfe zurückgelegt werden. Freizeitaktivitäten mit Freunden und der Familie, spontanen Ausflügen und den wichtigen Einkäufen steht dann nichts mehr im Wege.
Elektrorollstühle sind geeignet für Menschen mit Gehbehinderungen und die aufgrund einer Krankheit oder altersbedingt nicht mehr gut laufen können.
Der elektrische Rollstuhl, auch Elektrorollstuhl oder einfach nur E-Rollstuhl genannt, ist ein elektrisch betriebenes Krankenfahrzeug. Ein aufladbarer Akku sorgt für den Antrieb, die elektromagnetischen Bremsen und ein bürstenloser Motor garantieren eine große Langlebigkeit.
Der E-Rollstuhl wird von den Kranken- oder Pflegekassen zur Verfügung gestellt, insofern für die bedürftige Person ein manuell betriebener Rollstuhl nicht mehr infrage kommt.
E-Rollstühle wurden außerdem von den Kranken- und Pflegekassen als Hilfsmittel eingestuft und sind im übergeordneten Hilfsmittelverzeichnis hinterlegt, was Zuschüsse zu den Anschaffungskosten möglich macht.
Der offensichtlichste Unterschied zwischen einem manuell betriebenen Rollstuhl und seinem elektrischen Pendant liegt in der Antriebsweise. Für das manuelle Modell wird die eigene Muskelkraft benötigt, um sich fortzubewegen. Allerdings besteht die Möglichkeit, dass ältere Menschen diese Kraft nicht mehr aufbringen können. Ein Problem, welches der elektrische Antrieb des E-Rollstuhls mühelos umgeht.
Die Anschaffung eines E-Rollstuhls mag daher von Vorteil sein, sollte sich aber trotzdem gut überlegt werden. Im Zweifel sollte der Hausarzt oder ein Physiotherapeut zurate gezogen werden, da man mit einer Expertenmeinung immer auf der sicheren Seite ist.
Bevor Sie sich einen Elektrorollstuhl anschaffen, sollten Sie sich auch die Frage stellen, wo und wie Sie ihn einsetzen wollen. Grundsätzlich gibt es für E-Rollstühle zwei Modellarten:
Je nach Bereich weisen die Modelle unterschiedliche Eigenschaften auf, was Sie bei der Auswahl bedenken sollten.
Elektrische Rollstühle für den Innenbereich definieren sich durch eine schmalere Bauweise, um ohne Schwierigkeiten in engen Räumlichkeiten genutzt werden zu können.
Messen Sie vor Anschaffung die Breite Ihrer Türen, um die korrekten Maße für Ihren gewünschten E-Rollstuhl zu ermitteln. Das wird Ihnen im Nachgang aufwendige Umbaumaßnahmen ersparen.
Vorteile
Nachteile
Elektrische Rollstühle für den Außenbereich sind deutlich leistungsstärker als ihre innenräumlichen Gegenstücke.
Vorteile
Nachteile
Zusätzlich gibt es noch sogenannte XXL-Rollstühle, welche speziell für Personen mit einem höheren Körpergewicht entwickelt worden sind. In der Regel sind diese Modelle für ein Maximalgewicht von 250 kg ausgelegt. Auch wenn sie deutlich teurer und sperriger ausfallen, sind sie sehr leistungsstark und bieten einen großen Komfort.
Besonders wenn Sie viel auf Reisen sind, ist ein faltbarer Elektrorollstuhl eine klare Empfehlung. Diese Varianten lassen sich unkompliziert zusammenklappen und in den PKW verstauen und auch das Wiederaufbauen kann man problemlos alleine erledigen. Modelle für den Innenbereich lassen sich aufgrund ihrer kompakten Bauweise sogar schneller falten.
Zerlegbare Modelle können zwar nicht zusammengeklappt werden, lassen sich dafür aber in bestimmte Einzelteile zerlegen. So lassen sich bei einigen Modellen die Räder abmontieren. Diese Varianten sind zwar nicht so praktisch wie faltbare Modelle, dennoch ein Vorteil bei einer längeren Reise.
Sie können falt- und zerlegbare Elektrorollstühle auch im ÖPNV mitführen. Achten Sie auf eine ausreichende Beschriftung Ihres Modells.
Falls Ihnen das Ein- und Ausladen zu anstrengend sein sollte, können Sie sich die Anschaffung sogenannter Verladehilfen überlegen. Eine Laderampe oder ein Ladelift kann Ihnen eine große Erleichterung sein. Allerdings werden Rollstuhl-Verladehilfen nicht von den Krankenkassen bezuschusst!
Berücksichtigt man die Vor- und Nachteile eines jeden Modells, kann die Entscheidung gar nicht so einfach sein. Die folgenden Fragen können Ihnen bei Ihrer Überlegung helfen:
Bevor Sie sich final für ein Modell entscheiden, sollten Sie immer eine Probefahrt machen. Sanitätsgeschäfte bieten diese Möglichkeit oft an. Nutzen Sie diese Gelegenheit und konsultieren Sie bei Bedarf auch Ihre Krankenkasse, da diese in der Regel mit bestimmten Einrichtungen kooperieren.
Die Steuerung eines Elektrorollstuhls erfolgt auf unterschiedliche Art und Weise. Je nach Modell haben Sie die Wahl zwischen folgenden Möglichkeiten:
Während der Joystick oder die Fingersteuerung zu den klassischen Arten gehören, sind Varianten mit anderen Körperteilen spezialisierter. Auch hier sollten Sie im Vorfeld festlegen, mit welcher Steuerung Sie am besten zurechtkommen.
Die Geschwindigkeit eines Elektrorollstuhls hängt vom gewählten Modell und der Akkukapazität ab. Die Höchstgeschwindigkeiten bewegen sich dabei zwischen:
Aufgrund dieser unterschiedlichen Geschwindigkeiten müssen sich elektrische Rollstühle an die geltenden Verkehrsregeln halten und gegebenenfalls entsprechend versichert werden.
Wenn Sie mit Ihrem Modell im Straßenverkehr unterwegs sind, gelten für Sie natürlich auch die öffentlichen Verkehrsregeln. E-Rollstühle werden rechtlich gesehen als Fußgänger betrachtet, weswegen sie auf Gehwegen und in Fußgängerzonen gefahren werden dürfen. Dabei gilt es, das Schritttempo einzuhalten, welche ohnehin der Maximalgeschwindigkeit von 6 km/h der meisten elektrischen Rollstühlen entspricht.
Da theoretisch gesehen auch Kinder auf ihre Nutzung angewiesen sein könnten, wird für den E-Rollstuhl keine Fahrerlaubnis benötigt und es ist prinzipiell kein Mindestalter vorgeschrieben. Eine Ausnahme bilden Modelle mit Höchstgeschwindigkeiten über 10 km/h, für welche man mindestens 15 Jahre alt sein muss.
Reine Fahrradwege dürfen von E-Rollstühlen nicht befahren werden.
Das wichtigste gleich vorab: Fährt ein E-Rollstuhl schneller als 6 km/h, unterliegt er einer Versicherungspflicht.
In diesem Fall benötigen Sie eine separate Kfz-Versicherung und müssen Ihren Rollstuhl mit einem entsprechenden Versicherungskennzeichen ausstatten.
Unabhängig von der Geschwindigkeit empfiehlt es sich prinzipiell immer, eine Versicherung abzuschließen. Empfehlenswert ist zum einen eine klassische Hausratsversicherung, mit der Ihr E-Rollstuhl vor witterungsbedingten Schäden sowie Einbruch und Raub geschützt ist. Eine Haftpflichtversicherung deckt zusätzlich Schäden durch Dritte ab.
Generell sollte vor Abschluss immer zunächst eine Beratung mit der Versicherung erfolgen, um eine bestmögliche Lösung zur Absicherung Ihres E-Rollstuhls zu finden.
Für Modelle, die schneller als 6 km/h fahren, benötigen Sie eine zusätzliche Betriebserlaubnis. Diese erhalten Sie in der Regel dort, wo Sie Ihren Rollstuhl erwerben. Sie ist stets bei sich zu führen, wie der Fahrzeugschein im PKW.
Elektrische Rollstühle sind generell teurer, als manuell gesteuerte Modelle, was auf die eingesetzte Technik und Akku-Produktion zurückzuführen ist.
Zusätzliche Preisschwankungen entstehen durch Unterschiede in der Ausstattung und im Sitzkomfort. Grundsätzlich gilt: Je besser die Ausstattung und höher der Komfort, desto höher der Preis.
Hier ist ein kleiner Überblick zu den möglichen Anschaffungskosten:
Typ des elektrischen Rollstuhls | Preisspanne (ungefähre Angaben) |
Modell für Innenbereich | Zwischen 950 und 3.000 Euro |
Modell für Außenbereich | Zwischen 2.000 und 5.500 Euro |
XXL-Modell | Zwischen 3.000 und 5.500 Euro |
Es bleibt allerdings nicht allein bei den ursprünglichen Kosten zur Anschaffung. Bedenken Sie außerdem:
Der Elektrorollstuhl wurde von den gesetzlichen Krankenkassen als anerkanntes Hilfsmittel definiert und entsprechend in den Leistungskatalogen des Hilfsmittelverzeichnisses hinterlegt.
Wenn ein Bedarf und medizinische Notwendigkeit vorliegen, werden die Anschaffungskosten von den Kranken- und Pflegekassen bezuschusst oder vollständig übernommen. Eine medizinische Notwendigkeit entsteht durch den Ausgleich einer bereits bestehenden Behinderung oder durch deren Vorbeugung.
Wurde der elektrische Rollstuhl vom Arzt per Rezept verordnet, werden die Kosten von der Krankenkasse übernommen. Sie müssen dann nur noch die Zuzahlung von maximal 10 Euro leisten.
Aber auch wenn die Krankenkassen die Kosten für die Leistungen grundsätzlich übernehmen, beschränken sich diese oft nur auf relativ einfache Modelle. Diese erfüllen zwar ihren Zweck, indem sie täglich gefahren werden, besitzen aber keine besonders hohen Komfortansprüche.
Wie weit diese Kostenübernahmen gehen, hängt von der einzelnen Krankenkasse ab. Sie sollten sich daher bereits vorab mit Ihrer Kasse zusammensetzen um mögliche Missverständnisse bezüglich Zuschüssen frühzeitig aus dem Weg zu räumen.
Bei den Elektrorollstühlen, die Ihnen von der Krankenkasse zur Verfügung gestellt werden, handelt es sich standardmäßig um Modelle mit einer Höchstgeschwindigkeit von 6 km/h. Schneller fahrende Rollstühle zählen rechtlich gesehen nicht mehr zu den Hilfsmitteln und werden demnach auch nicht mehr von den Kranken- und Pflegekassen gefördert. Bedenken Sie das, wenn Sie eine Bezuschussung anstreben.
Um Zuschüsse für einen E-Rollstuhl zu erwirken, müssen Sie selbst aktiv werden. Dazu benötigen Sie:
Mit der ärztlichen Verordnung stellt der Arzt ein Rezept aus, in welchem die Bedürfnisse des Betroffenen beschrieben und ein bestimmtes Modell eines Elektrorollstuhls empfohlen wird.
Die ärztliche Bescheinigung bestätigt der Krankenkasse, dass Sie für einen elektrischen Rollstuhl auch tatsächlich fahrtauglich sind.
In jedem Fall empfiehlt es sich genau zu definieren, warum Sie einen E-Rollstuhl benötigen und ein manuell betriebener Rollstuhl nicht mehr ausreichend ist. Je genauer die Notwendigkeiten zur Nutzung ausgeführt werden, desto höher die Wahrscheinlichkeit, dass ein Zuschuss auch letztendlich bewilligt wird.
Es kann sein, dass ein von Ihnen gewünschtes Modell nicht im Hilfsmittelverzeichnis hinterlegt ist. In so einem Fall sollten Sie direkt mit Ihrer Krankenkasse Kontakt aufnehmen und die Optionen besprechen.
Sobald ein elektrischer Rollstuhl von Ihrer Krankenkasse bewilligt wurde, informieren diese ihre ausgewählte Fachhändler und Sanitätshäuser. In der Regel handelt es sich dabei um feste Vertragspartner der Kassen mit denen diese aus Kostengründen kooperieren, welche nach Genehmigung direkt mit Ihnen Kontakt aufnehmen.
Wenn Sie nicht dauerhaft einen Elektrorollstuhl benötigen, besteht auch die Möglichkeit, ein Modell zu mieten. Das ist außerdem praktisch, wenn Ihre Krankenkasse nur einen geringen Zuschuss bietet oder Ihr Budget nicht genug hergibt.
Mieten Sie einen elektrischen Rollstuhl über mehrere Jahre hinweg, kann dies teurer werden, als die einmaligen Anschaffungskosten. Überprüfen Sie zuvor, ob sich eine Miete für Sie auch wirklich lohnen würde.