Die häusliche Pflege ist vielen Angehörigen eine Herzensangelegenheit. Dazu werden Pflegehilfsmittel wie beispielsweise Einmalhandschuhe, Bettschutzeinlagen, Hände- und Flächendesinfektion benötigt. Durch unsere Pflegebox kommen die wichtigen auf Wunsch 1 x monatlich ins Haus.
Dank der zuverlässig bestückten Pflegebox können sich Angehörige somit aufs Wesentliche konzentrieren und vergessen nichts mehr. Laut SGB 11 (Elftes Buch Sozialgesetzbuch) stehen pflegebedürftigen Versicherten pro Monat Pflegehilfsmittel in Höhe von bis zu 40 Euro zu. Unsere monatlich versendete Pflegebox, die wir immer nach Ihren Wünschen, ist demnach völlig kostenlos. Sie wählen bei uns aus sechs unterschiedlichen Pflegeboxen die passende aus. Wir liefern pünktlich, zuverlässig und sicher.
Sie haben einen Pflegegrad 1, 2, 3, 4 oder 5? Dann übernimmt die Pflegekasse (§40 Abs. 2 SGB XI) die Kosten von monatlich 40 EUR für Ihre Pflegehilfsmittel, die Sie in Ihrem Alltag benötigen.
In der häuslichen Pflege kommt’s auf Alltagshygiene an. Um diese sicherzustellen, benötigen Sie zuverlässige Hilfsmittel, die in einer Pflegebox enthalten sind. Sie hilft dabei, gesundheitliche Risiken durch Keime, Erreger und Co für Betreuer, Angehörige wie auch für den Pflegebedürftigen zu minimieren.
Ja, im Sozialgesetzbuch ist das Anrecht auf Pflegehilfsmittel für Versicherte verankert. Demnach stehen Ihnen Materialien zu, die eine selbstständige Lebensführung sicherstellen, die zur Erleichterung der Pflege oder zur Linderung von Beschwerden beitragen. Eine Pflegebox erfüllt die Anforderungen auf ganzer Linie.
Um den Papierkram kümmern wir uns. Im Vorfeld ist es jedoch erforderlich, dass Sie auf unserer Webseite ein Antragsformular ausfüllen und es mit Ihrer digitalen Unterschrift abschicken. Wir klären anschließend die weiteren Schritte mit der jeweiligen Krankenkasse ab. Um die höheren Zuschüsse in Anspruch zu nehmen, muss kein gesonderter Antrag gestellt werden.
Nein, Krankenkassen bewilligen Anträge meist einmalig und unbefristet. Ist das nicht der Fall, wird nach Ablauf des Bewilligungszeitraums geprüft, ob weiterhin Pflegehilfsmittel benötigt werden.